Umfassende Barrierefreiheit von Webangeboten – EU-Richtlinie 2102

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Die Kommunen sind verpflichtet, ihre digitale Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitalen Angebote für Menschen mit Behinderung in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar zu machen. In den zur Verfügung gestellten Downloads finden Sie u. a. Informationen zu den Fristen für die Umstellung und detaillierte Hinweise für die Umsetzung barrierefreier Webseiten und Apps.