BWGZ - Jahrgang 2015 - Ausgabe 03

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Artikelnummer (SKU): bwgz2015_03
Editorial
Aus dem Gemeindetag
  • Gemeinsamer Forstausschuss tagte aus aktuellem Anlass außerplanmäßig beim Gemeindetag Baden-Württemberg
  • Bundeskartellamt konterkariert Verhandlungsergebnis zum Kartellverfahren beim Holzverkauf
Zukunftsstädte
  • Kristina Fabijancic-Müller:
    Die Initiative „Zukunftsstädte“
  • Baden-Württembergs Städte und Gemeinden – fit für die Zukunft
  • Manuel Egger:
    sovanta® Bürger App
Kinderbetreuung
  • Steffen Jäger:
    Kinderbetreuung im 21. Jahrhundert
  • Willi Schmid:
    Das Geld folgt den Kindern
  • Marion von Wartenberg:
    Bildungsgerechtigkeit von Anfang an
  • Julia Braune:
    Kommunale Bedarfsplanung Kinderbetreuung – Blick in die Glaskugel oder strategisches Planungsinstrument?
  • Prof. Roland Klinger:
    Kindertageseinrichtungen im Wandel – Attraktive Kindertagesbetreuung durch eine bedarfsgerechte Kommunalplanung
  • Katrin Barth:
    Voller Erfolg für das erste Jahr KigaPlus in Kirchberg an der Murr
  • Bettina Scheu:
    Gemeinde Hülben – Hüle-TigerR mit Festanstellungsmodell
  • Anne Mack und Klaudia Niepenberg:
    TigeR – Erfolgsmodell der Kindertagespflege – Jetzt auch mit Festanstellung eines Teams möglich
  • Monika Los:
    Kindertagespflege – Bildung, Erziehung, Betreuung familiennah
  • Monika Radke:
    Essen in der Kita – Herausforderung und Chance
  • Dr. Susanne Diemer:
    Mehrgenerationenhäuser – Säulen für die Stadtteilarbeit – integrativ und generationenübergreifend
  • Jochen Bidlingmaier:
    Kleine Projektgruppe und bürgerschaftliches Engagement bewirken große Reform der Spielanlagenlandschaft
Rechtsprechung
  • Nichterfüllung des Anspruchs von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege – Mehrkostenerstattung
  • Landgericht Leipzig fällt Urteil zu Schadenersatz für fehlende Kita-Plätze
  • Erschließungsbeitragsrecht: Das Verhältnis einer Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zur satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzung
Impressum