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Pakt für Integration
Foto: Moni Sertel / pixelio.de
Kommunale Landesverbände und Land verständigen sich auf einen"Pakt für Integration"
Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf einen „Pakt für Integration“ verständigt.
Städte und Gemeinden können Integrationsmanagement selbst organisieren
Ein zentraler Punkt des Pakts ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Städten und Gemeinden. Sie sollen die Geflüchteten mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang vor Ort individuell dabei unterstützen, vorhandene Integrationsangebote wahrzunehmen und sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Damit können die Städte und Gemeinden ihr Integrationsmanagement vor Ort selbst organisieren und steuern.
Städte und Gemeinden können das Integrationsmanagement aber auch an ihren Landkreis übertragen oder sich mit anderen Kommunen zusammenschließen und ein gemeinsames Integrationsmanagement organisieren. Außerdem kann die Aufgabe des Integrationsmanagements auch an freie Träger übertragen werden.
Bei dem Förderprogramm „Integrationsmanager“ handelt es sich um ein eigenständiges, neues Programm. Das bisherige Förderprogramm „Integrationsbeauftragte“ nach der VwV Integration bleibt daneben bestehen und wird fortgeführt.
Ebenfalls durch den Pakt finanziert werden:
- Maßnahmen zum Spracherwerb,
- Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und Ehrenamts sowie
- Maßnahmen für einen besseren Übergang zwischen Schule und Beruf.
Quelle: Inessa Podushko / pixelio.de
Baden-Württemberg hat damit ein bundesweit einzigartiges Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements geschaffen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigt sich zufrieden über die Einigung, mahnt aber an, dass wir für eine erfolgreiche Integration mehr als zwei Jahre brauchen werden:
"Integration findet vor Ort, in den Städten und Gemeinden statt. Es ist daher gut, dass wir eine Grundlage für strukturierte Integrationsprozesse geschaffen haben. Dabei muss klar sein: Integration ist ein Recht, es beinhaltet aber auch die Pflicht zur Mitwirkung. Wir müssen uns außerdem bewusst machen, dass Integration ein Prozess ist, der sich entwickelt und den wir in nur zwei Jahren nicht erfolgreich schaffen werden.
Der Gemeindetag wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass der Pakt für Integration verlängert und, wenn notwendig, ausgeweitet wird. Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden stabile Strukturen, um die vielen Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren und die bereits hier lebende Bevölkerung in diesem Prozess mitzunehmen."
Weitere wichtige Regelungen im Pakt für Integration sind:
- Umsetzung der Kopfpauschale (Das Geld folgt den Flüchtlingen und den dazugehörigen Familiennachzüglern.)
- Die Mittel aus den Integrationsförderprogrammen fließen 2017 und 2018 in konkrete Projekte und Maßnahmen vor Ort und werden nicht zentral über das Ministerium verteilt.
- Es gilt für die Menschen, die integriert werden, das Prinzip des Förderns und Forderns. Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung, um sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden, wir erwarten aber im gleichen Zug, dass sie sich bemühen und aktiv an den Integrationsmaßnahmen beteiligen.
- Die Verfahren zur Antragstellung und Überprüfung der Bedarfsnachweise werden schlank und effizient ausgestaltet.
Den Wortlaut des Paktes sowie ausführliche Erläuterungen des Gemeindetags finden Sie im Mitgliederbereich zum Download.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Landesregierung und der Kommunalen Landesverbände anlässlich der Unterzeichnung des Paktes für Integration finden Sie hier.
Titel | Größe | Datum |
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Pressemitteilung zur Einigung ueber den Pakt für Integration (27.03.2017) | 137.01 KB | 27.03.2017 |