770 Mio. Euro Maßnahmenpaket in der GFK

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Symbolbild Euromünzen und Euroscheine

22.11.2022

Land und Kommunen einigen sich auf eine gemeinsame Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024

Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Doppelhaushalt 2023/2024 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 770 Millionen Euro vor.

Zentraler Punkt ist die Kostenbeteiligung des Landes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Das Land will den Kommunen dafür im kommenden Jahr  450 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Land und Kommunen haben sich zudem auf eine Verlängerung des Paktes für Integration verständigt. Der Pakt für Integration ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort. Dafür will das Land für die kommenden beiden Jahre jeweils gut 43 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit würde das Land die Bundeshilfen von rund 558 Millionen Euro nahezu vollständig an die Kommunen weitergeben.

Außerdem haben sich Land und Kommunen auch auf eine finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung geeinigt. Die Kindergartenförderung soll im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Ebenso will sich das Land an den Mehrkosten für die Kindertagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.

Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger:

„Diese Verhandlungsrunde der Gemeinsamen Finanzkommission hat es bestätigt. Das Maß an staatlichen Leistungszusagen bei zugleich höchsten Erfüllungsstandards und einer überregulierten Bürokratie führt dazu, dass es keine finanziellen Handlungsspielräume gibt, um die Zukunftsthemen anzugehen. Bei ehrlicher Betrachtung reichen die Mittel aktuell nicht einmal, um die bereits bestehenden Aufgaben und Rechtsansprüche auszufinanzieren. Angesichts dieser Rah-menbedingung bin ich den Vertretern des Landes dankbar, dass wir trotzdem eine konsensuale Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben abgeben können. Diese trifft aber auch eine Aussage dazu, was eben aktuell nicht möglich ist. Denn all die Themen, die nicht genannt sind, können in den kommenden beiden Jahren auch nicht vorangebracht werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist bei dieser Empfehlung daher die wichtigste Botschaft: es muss einen grundlegenden Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik geben. Es kann kein ‚Weiter so‘ geben.“

 

Die Empfehlungen im Überblick:

  • Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise bei ihren Sozialaufwendungen für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im kommenden Jahr pauschal mit 450 Millionen Euro.
  • Der Pakt für Integration wird verlängert. Dafür will das Land in den kommenden beiden Jahren jeweils gut 43 Millionen bereitstellen
  • Finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung: Dafür soll die Kindergartenförderung des Landes im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf dann gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Das Land will sich an den Mehrkosten in der Tagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
  • Für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen sollen in den kommenden beiden Jahren zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.
  • Das Land finanziert 44 Stellen des gehobenen Dienstes zum Ausgleich für Mehrbelastungen bei den unteren Jagdbehörden in Folge des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes.
  • Für die Abwicklung des Wohngeld-Plus-Gesetzes will das Land den Kommunen ab 2023 einen Betrag von 17 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen. 
  • Ebenso will sich das Land im Doppelhaushalt 2023/2024 an den Mehrkosten des reformierten Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Höhe von 11 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
  • Das Land will auf eine kommunale Beteiligung an den Tilgungsverpflichtungen für Corona-Notkredite für das Jahr 2024 verzichten. Die Kommunen beteiligen sich allerdings weiterhin am Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe 2021".

 

Die vollständige Pressemitteilung des Finanzministerium finden Sie untenstehend sowie unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsa...

Die Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) werden an den Landtag von Baden-Württemberg überstellt, dort finden bereits in dieser Woche (ab 24.11.2022) die weiteren Beratungen des Staatshaushaltsplans 2023/2024s im Finanzausschuss stat. Die zweite Lesung ist für 14.12. ff. vorgesehen, die dritte Lesung soll am 21.12.2022 erfolgen.

(red/ch)

 

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PDF Icon PM Finanzverhandlungen abgeschlossen (22.11.2022)96.45 KB23.11.2022