22.11.2022
Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Doppelhaushalt 2023/2024 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 770 Millionen Euro vor.
Zentraler Punkt ist die Kostenbeteiligung des Landes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Das Land will den Kommunen dafür im kommenden Jahr 450 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Land und Kommunen haben sich zudem auf eine Verlängerung des Paktes für Integration verständigt. Der Pakt für Integration ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort. Dafür will das Land für die kommenden beiden Jahre jeweils gut 43 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit würde das Land die Bundeshilfen von rund 558 Millionen Euro nahezu vollständig an die Kommunen weitergeben.
Außerdem haben sich Land und Kommunen auch auf eine finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung geeinigt. Die Kindergartenförderung soll im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Ebenso will sich das Land an den Mehrkosten für die Kindertagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger:
„Diese Verhandlungsrunde der Gemeinsamen Finanzkommission hat es bestätigt. Das Maß an staatlichen Leistungszusagen bei zugleich höchsten Erfüllungsstandards und einer überregulierten Bürokratie führt dazu, dass es keine finanziellen Handlungsspielräume gibt, um die Zukunftsthemen anzugehen. Bei ehrlicher Betrachtung reichen die Mittel aktuell nicht einmal, um die bereits bestehenden Aufgaben und Rechtsansprüche auszufinanzieren. Angesichts dieser Rah-menbedingung bin ich den Vertretern des Landes dankbar, dass wir trotzdem eine konsensuale Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben abgeben können. Diese trifft aber auch eine Aussage dazu, was eben aktuell nicht möglich ist. Denn all die Themen, die nicht genannt sind, können in den kommenden beiden Jahren auch nicht vorangebracht werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist bei dieser Empfehlung daher die wichtigste Botschaft: es muss einen grundlegenden Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik geben. Es kann kein ‚Weiter so‘ geben.“
Die Empfehlungen im Überblick:
Die vollständige Pressemitteilung des Finanzministerium finden Sie untenstehend sowie unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsa... [1]
Die Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) werden an den Landtag von Baden-Württemberg überstellt, dort finden bereits in dieser Woche (ab 24.11.2022) die weiteren Beratungen des Staatshaushaltsplans 2023/2024s im Finanzausschuss stat. Die zweite Lesung ist für 14.12. ff. vorgesehen, die dritte Lesung soll am 21.12.2022 erfolgen.
(red/ch)
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PM Finanzverhandlungen abgeschlossen (22.11.2022) [2] | 96.45 KB | 23.11.2022 |