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BGH hebt Urteil zum Forstkartell Rundholzvermarktung auf
Foto: angieconscious / pixelio
Bundesgerichtshof hebt Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes zum Forstkartell auf
Eine wahre Achterbahnfahrt ist zu Ende. Zumindest was die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg angeht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung am 12.Juni 2018 zum Forstkartell allen Beteiligten Zeit verschafft und bestärkt das Land und seine Partner darin, den bereits eingeschlagenen Weg der Forststrukturreform weiterzugehen.
Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah nach der BGH-Entscheidung die Position des Landes bestätigt. Die vor fast zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung hat demnach weiterhin Bestand. Laut Hauk habe der BGH hat damit ein wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg gesetzt.
Nach der intensiven Auswertung der Urteilsbegründung plant das Land im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden zu entscheiden, wie die bereits angestoßene Umsetzung der Forstreform weitergeführt werden soll.
Klar ist seit der Urteilsverkündung des BGH, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom Tisch sind. Damit entfällt auch eine Grundlage für mögliche Schadensansprüche gegen das Land.
Auch Gemeindetagspräsident Kehle zeigte sich nach dem höchstrichterlichen Spruch in Karlsruhe erleichtert: „Das gestrige Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist. Aufgrund der Änderungen im Bundeswaldgesetz wird man dennoch handeln müssen. Es gilt deshalb, die bereits begonnene Forstreform gemeinsam mit allen Beteiligten und im Lichte des BGH-Urteils und dessen Begründung zielgerichtet fortzuführen. Der Gemeindetag wird dabei weiterhin verlässlich als konstruktiver Partner mitarbeiten. Wichtig ist, dass wir die neuen Strukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestalten, damit unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die spezifischen sozialen und ökologischen Anforderungen im Wald umsetzen können."
Die Entscheidung des BGH bestätigt aus Sicht de Landes und der kommunalen Landesverbände die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit aller für den Landesbetrieb ForstBW beschäftigten Mitarbeiter. Diese bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen. Der Wald hat vielmehr wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg.
Zum Hindergrund:
Das Bundeskartellamt hat seit 2012 gegen das Land Baden-Württemberg aufgrund der gebündelten und waldbesitz-übergreifenden Holzvermarktung durch das Land ermittelt. Im Lauf der Ermittlungen erweiterte das Bundeskartellamt seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken um die der Holzernte vorgelagerten Tätigkeiten wie forstliche Betriebsleitung oder forstlichen Revierdienst. Das Bundeskartellamt sprach zum 15. Juli 2015 eine Untersagungsverfügung gegen das Land aus. Laut der Untersagungsverfügung muss sich das Land innerhalb der Frist von zwei Jahren nach Betriebsgrößen gestaffelt vollständig aus der forstlichen Betreuung zurückziehen. Gegen diese Untersagungsverfügung klagte das Land beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15. März 2017 die Entscheidung gefällt, wonach die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vollständig bestätigt wurde. Daraufhin legte das Land Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Das Land führte im Verfahren sowohl inhaltliche als auch formale Fehler des Bundeskartellamtes ins Feld.
Insgesamt wird seit dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf sehr intensiv an einer Forstneuorganisation im Land gearbeitet. Kommunale Landesverbände, Forstkammer, Regierungsfraktionen und die beteiligten Ministerien diskutieren in einer Projektstruktur eine Vielzahl von Einzelfragen. Ziel ist es, in der neuen Struktur die Qualität der Forstwirtschaft auf gleich hohem Niveau zu halten. Unabhängig vom Kartellverfahren hat das Land für sich entschieden, den Staatswald in eine Anstalt des öffentlichen Rechts auszugliedern. Somit trennen sich die Wege von Kommunal-, Staats- und Privatwald endgültig.
Titel | Größe | Datum |
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PM des MLR und der Kommunalen Landesverbaende zum BGH Urteil Forstkartell (13.06.2018) | 142.67 KB | 13.06.2018 |
PM des Ministeriums für Laendlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15.03.2017 zum Urteil Forstkartell (15.03.2017) | 112.27 KB | 15.03.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zum Urteil Forstkartell (15.03.2017) | 97.74 KB | 15.03.2017 |