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Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler
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Bereits seit Jahren werden in Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg Kinderbetreuungsangebote ausgebaut. Auch im schulischen Bereich ist das Ziel der Städte und Gemeinden bedarfsgerechte Angebote zu ermöglichen. Allerdings müssen zuerst auch die Rahmenbedingungen, um die Erwartungen, die ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung von Grundschülern mit sich bringt, in Baden-Württemberg geschaffen werden. Die Kommunalen Landesverbände appellieren daher an die Landesregierung und die Bundestagsabgeordneten sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens für ein strategisches Vorgehen beim Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen einzusetzen.
Die größte Herausforderung ist aus Sicht der Kommunalen Landesverbände der Fachkräftemangel. Schon für Kindergärten und Kitas werden Erzieherinnen und Erzieher gesucht. Für den schulischen Bereich müssen weitere zusätzliche Fachkräfte gefunden werden. Die Kommunalen Landesverbände befürchten daher, dass der Rechtsanspruch im schulischen Bereich zulasten der personellen Versorgung im frühkindlichen Bereich gehen wird. Außerdem fehlt derzeit noch ein tragbarer Finanzierungsvorschlag für die Kommunen. Von Seiten der Kommunen werden die Kosten auf mindestens 4,45 Milliarden Euro geschätzt. Der Bund will nur eine Beteiligung von maximal 960 Millionen Euro jährlich zusagen. Auch in den Ausbau von Räumlichkeiten müsste zusätzlich investiert werden.
Damit ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler ohne die notwendigen Rahmenbedinungen auf absehbare Zeit nicht realisierbar.
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PM der Kommunale Landesverbände BW - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf absehbare Zeit nicht realisierbar (07.05.21) | 136.82 KB | 10.05.2021 |