Kita-Fahrplan 2025

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Symbolbild: Kinderarme beim Malen mit Wasserfarben

Zum Beginn der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr in Jahr 2005, sowie im Zuge des „Krippengipfels“ in 2007 wurde angenommen, dass durch rückläufige Geburtenzahlen Plätze im Bestand der Kindertageseinrichtungen frei werden. Mit der Umwidmung dieser Plätze und freiwerdenden Personalstellen sollte der Ausbau des U3-Angeobts bewältigt werden. Es zeigen sich jedoch andere Entwicklungen:

Die Zahl der jährlichen Geburten in Baden-Württemberg stieg von 2007 bis 2020 um rd. 16,4% von 92.823 auf 108.024. Die Zahl der betreuten Kinder in den Einrichtungen nahm bis 2021 um rd. 20% zu, auch bedingt durch Zuzug. Der größte Zuwachs ist erwartungsgemäß in der Altersgruppe der unter drei-jährigen Kinder zu verzeichnen. Doch auch bei den Drei- bis Sechsjährigen und bei den Schulkindern bis 14 Jahren, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sind die Zahlen gestiegen. Hinzu kommt die Ausweitung von Öffnungszeiten hin zu Verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesangeboten sowohl für Kleinkinder wie auch für 3-6jährige Kinder. Dieser stetig wachsende Platzausbau geht einher mit einem enormen Wachstum an Personalstellen und Ausbildungskapazitäten. So hat sich das pädagogische Personal von 2007 bis 2021 mehr als verdoppelt. Die Zahlen der Personen, die in eine Erzieherausbildung einsteigen, sind in dem Zeitraum mit rd. 85% ähnlich stark angestiegen. Hinzu kommen qualitätssteigernde Maßnahmen wie die von 2010 bis 2012 sukzessive Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels im Rahmen der Kindertagesstätten-Verordnung (KiTaVO) für einzelne Gruppenformen zur Umsetzung des Orientierungsplans. 2020 kamen mit dem Gute-Kita-Gesetz und der Einführung einer Leitungszeit weitere Aufschläge auf den Mindestpersonalschlüssel hinzu.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass Kommunen und Träger im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung seit den letzten 15 Jahren ein massives Wachstum zu bewältigen haben. Das belegen auch die Ausgaben der Kommunen für die Kindertageseinrichtungen, die von 2007 bis 2020 sich landesweit mehr als verdreifacht haben.

 

2007

2021

Veränderung

2007 bis 2021

Einrichtungen insgesamt

7.703

9.482

+ 23,09 %

genehmigte Plätze in Kitas

433.859

531.522

+ 22,51 %

Päd. Personal in Kitas

46.201

98.765

+ 113,77 %

Schüler im 1. Ausbildungsjahr an Fachschulen für Sozialpädagogik*

2 938

 

5 425

 

+ 84,65 %

 

Kinder in Kitas insgesamt

379.734

455.769

+ 20,02 %

 0-3-Jährige in Kitas

26.978

79.213

+ 193,62 %

 3-6-Jährige in Kitas

281.627

300.657

+ 6,76 %

 6-14-Jährige in Kitas

71.129

75.899

+ 6,71 %

Quelle: Statistisches Landesamt BW

Doch trotz der etablierten Kindergartenbedarfspläne kann die Realisierung neuer Plätze in der Praxis dem rasanten Anstieg des Bedarfs aus unterschiedlichen Gründen nicht folgen. Die Branche verzeichnet einen akuten Fachkräftemangel, der sich in absehbarer Zeit nicht aufheben wird. Der erforderliche Ausbau wird neben dem Fachkräftemangel auch ausgebremst durch Verzögerungen in der Umsetzung von Bauvorhaben sowie durch die aktuell fehlende Investitionskostenförderung. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wirkt erst nach 3-4 Jahren und kann nicht unendlich gesteigert werden. Der Ausbildungsmarkt ist nahezu erschöpft.

Die Folgen sind fatal: Neu erbaute Gruppen oder Einrichtungen können nicht in Betrieb genommen werden, den Eltern und Kindern steht immer öfter kein bedarfsgerechtes Betreuungs- und Bildungsangebot zur Verfügung und die Belastungen des Personals nehmen zu. Die Kommunen, Träger und Fachkräfte müssen gemeinsam die Herausforderungen bewältigen. Diese sind komplex, regional unterschiedlich und können in der einzelnen Einrichtung ad hoc entstehen, wie z.B. kurzfristige Personalausfälle durch Erkrankung, Schwangerschaft oder Kündigung.  

Große Herausforderungen liegen vor uns. Laut dem „Fachkräfte-Radar 2021“ der Bertelsmann Stiftung werden in Baden-Württemberg bis 2030 je nach zugrunde gelegten Parameter bei Teilhabequoten, Personalschlüssel und Leitungszeit Bedarfe zwischen 20.000 und 40.000 zusätzlichen Fachkräften prognostiziert.  Auch der KVJS benennt bis 2025 einen Mehrbedarf von rund 24.240 Fachkräften zuzüglich Ersatzbedarfe (rd. 15.500 Fachkräfte). Dies bedingt einen notwendigen jährlichen Zuwachs um 7.000 Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Darin sind Leitungszeiten, spätere Einschulungstermine sowie die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen noch nicht eingerechnet.

Es besteht dringender Bedarf des Handelns. Die Kommunen fordern mehr Flexibilität und stärkere Unterstützung. Das Präsidium des Gemeindetag Baden-Württemberg hat deshalb den Kita-Fahrplan 2025 beschlossen. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind Vorschläge und Forderungen an die Landesregierung mit dem Ziel, die angespannte Personalsituation sowohl kurzfristig wie auch langfristig zu entlasten. Es wird nicht „die eine Lösung“ geben. Kommunen brauchen ein ganzes Paket an Maßnahmen, aus dem je nach örtlicher Situation die passenden Schritte umgesetzt werden sollen.

Deshalb fordert der Gemeindetag:

Befristete Maßnahmen zur Überbrückung der aktuellen Notlage

  1. Neuauflage der Investitionskostenföderung
    Die Maßnahmen dienen zur Überbrückung der derzeitigen Notlage. Damit soll eine bedarf gerechte Erfüllung des Rechtsanspruchs für alle Kinder bestmöglich erreicht werden. Angestrebt wird, bis 2025 die Voraussetzungen für ein verlässliches und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot zu schaffen.
  2. Erweiterung der Höxhstgruppengröße um bis zu zwei Plätze 
    Ermöglichung einer Aufnahme von bis zu zwei Kindern zusätzlich über die derzeit geltende Höchstgruppenstärke hinaus. Die Übergangsregelung soll für jede Gruppenform nach § 1 KiTaG gelten. Es gilt eine Höchstgruppenstärke von 28 Kindern je Gruppe.
  3. Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssel um 20% 
    Ermöglichung einer befristeten Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels um bis zu 20%. Wird die Mindestpersonalanzahl um mehr als 20 vom Hundert unterschritten oder hält die Unterschreitung länger als 6 Monate an, ist Ersatz durch eine geeignete Erziehungs- und Betreuungsperson erforderlich.
  4. Vertetung durch geeignete Personen
    Vertretung grundsätzlich durch geeignete Erziehungs- und Betreuungspersonen ermöglichen.
  5. Qualifiierung un Ausbildung
  • Quereinsteigerprogramm mit dem Ziel eines Berufsabschlusses ggf. kombiniert mit einem Fort- und Weiterbildungskonzept (Anrechnung von Creditpoints)
  • Weiterführung der PiA-Förderung nach dem Gute-Kita-Gesetz um die Zahl der PiA-Ausbildungsplätze zu halten und weitere zu schaffen
  • Ausweitung der Ausbildungskapazitäten für den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers und der Kinderpflegerin/ des Kinderpflegers.

Flankierend zu den dargestellten Maßnahmen wir eine Landesweite Kampagne zur Personalgewinnung, Fortbildungsmaßnahmen für geeignete Personen und die Etablierung eines Thinktanks zur Fachkräftesicherung angeregt.

Maßnahmen zur langfristigen Gewährleistung eines verlässliches und bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot

Um langfristig die Bildungs- und Betreuungsangebote in den Gemeinden und Städten Baden-Württembergs verlässlich und bedarfsgerecht anbieten zu können, müsse wir heute bereits die Stellschrauben drehen. Für den Gemeindetag sind hier insbesondere die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen von elementarer Bedeutung:

  1. Neudefinition des Mindestpersonalschlüssels
    Die Anzahl der tätigen Fachkräfte in den Betreuungseinrichtungen soll anhand des Personalmanagementprinzips zwei Fachkräfte in der Hauptbetreuungszeit und eine Fachkraft in den Randzeitenneu definiert werden. Trotz allem wird es in den Einrichtungen gelingen, die überdurchschnittliche Betreuungsqualität beizubehalten.
  2. Vertretung durch geeignete Personen
    Vertretung grundsätzlich durch geeignete Erziehungs- und Betreuungspersonen ermöglichen.
  3. Multiprofessionelle Teams
    Ausweitung der Möglichkeiten für multiprofessioneller Teams mit Berücksichtigung im MSP
  4. Föderung der Bildungsqualität durch ein Bildungsbudget
    Für die Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Bildungsqualität wie z.B. Sprachförderung,  weitere Fördermaßnahmen, Inklusion, Kooperation… fasst das Land die Mittel der Einzelmaßnahmen zusammen und stellt den Trägen ein Bildungsbudget zur Verfügung, das anhand der träger- und einrichtungsspezifischen Erfordernisse und Profile eingesetzt werden kann (weg von der bisherigen kleinteiligen Förderung einzelner Maßnahmen und Projekten hin zur Stärkung der Basisarbeit in der Fläche, weniger Verwaltungsaufwand durch Reduzierung der Antragsverfahren…).
  5. Förderkonzept Orientierungsplan
    Förderkonzept des Landes zur Umsetzung des weiterentwickelten Orientierungsplans
  6. Entlastung der Fachkräfte
    Einsatz von Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte zur Entlastung der Fachkräfte und Leitungen.
  7. Qualifizierung uns Ausbildung
    Qualifizierung von geeigneten Personen für den kurzfristigen Einsatz mit der Möglichkeit der Anrechnung für einen qualifizierten Abschluss.

Aktuell können Träger im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen flexibler auf Personalausfälle reagieren. Jedoch sind diese Reglungen grundsätzlich an die Geltungsdauer der CoronaVO Kita gebunden. Es liegt aber auch auf der Hand, dass mit dem Ende des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen keine abrupte Rückkehr zum Regelbetrieb vor der Pandemie geben kann. Zum Beispiel braucht es eine Antwort auf die Frage, welche Perspektive Zusatzkräfte/geeignete Kräfte haben, die in der Pandemie zum Einsatz kamen. Zwischenzeitlich sollen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung vereinbart werden, wozu das Kultusministerium ein Initiative zur Personalentwicklung startete. Eine Veröffentlichung plant das Ministerium für Ende April/Anfang Mai 2022. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich, wirken mit und prüfen kritisch die Wirksamkeit.

Weitere Informationen und Hintergrund zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im Mitgliederbereich des Gemeindetags Baden-Württemberg.

 

 

Downloads: 
TitelGrößeDatum
PDF Icon Positionspapier Kita-Fahrplan 2025383.27 KB23.02.2022
PDF Icon Pressemitteilung zum Kita-Fahrplan 202576.19 KB23.02.2022