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Zeitschrift für die Städte und Gemeinden für Stadträte, Gemeinderäte und Ortschaftsräte Organ des Gemeindetags Baden-Württemberg - bwgz
131. Jahrgang - Ausgabe 13/2008 - 15. Juli 2008 Login zur BWGZ Online
Pressemitteilungen Pressemitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg:
- Kein kommunales Geld für Hochschulen und Lehrer
Pressemitteilungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds:
- Kommunen sind für den Klimaschutz unverzichtbar
- DStGB zur EU-Sozialagenda:
Sinnvoller Ausgleich zur Wettbewerbspolitik
- DStGB: Bund entlastet sich auf Kosten der Kommunen bei Hartz IV
Aus dem Gemeindetag
- Hauptausschusssitzung des DStGB in Stuttgart:
Viele Themen und Aufgaben für kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Europaausschusssitzung des DStGB in Stuttgart:
EU-Sozialpolitik muss Recht der kommunalen Selbstverwaltung achten
- Österreichischer Gemeindebund besucht Gemeindetag
- Minister und Bürgermeister aus Mauretanien zu Gast beim Gemeindetag
Schwerpunktthema Vergabe
- Dietmar Ruf:
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Vergaberechts
- Dietmar Ruf:
Seit Januar 2008: Empfehlung für Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe im kommunalen Bereich
- Norbert Portz:
Anwendung des Vergaberechts bei kommunalen Grundstücksverkäufen und städtebaulichen Verträgen
- Kai-Markus Scheneck:
Ausschreibung kommunaler Immobiliengeschäfte – aktuelle Rechtsprechung in Baden-Württemberg
Allgemeiner Teil
- Regionalveranstaltungen des Aktionsbündnisses „Flächen gewinnen“
- Städtebaukongress „Wohnen im Kinderland Baden-Württemberg“ der Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen
- EU-Strukturpolitik: Mit Leuchttürmen Wegmarken für eine innovative Kommunalentwicklung setzen
- Dr. Christian Schrader:
Rechtsschutz gegen Gebietsmeldungen und „Natura 2000-Richtlinie“
Stadtporträt
- Martin Killinger:
Die Gemeinde Rutesheim wurde am 1. Juli 2008 zur Stadt
Rechtsprechung
- Kein verlängerter Einstieg nach Ausbildung
- Automatenvideothek ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen zu halten
- Einbeziehungssatzung hat Vorrang vor satzungsrechtlicher Tiefenbegrenzungsregelung
Bücher und Zeitschriften
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