BWGZ - Jahrgang 2014 - Ausgabe 13
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Artikelnummer (SKU): bwgz2014_13
Pressemitteilungen
- Bund schafft Grundlage, Land muss bei Bildungsinvestitionen weiter mitziehen
- Kontingentierung beim Bundesfreiwilligendienst aufheben
Aus dem Gemeindetag
- Bessere Infrastruktur und moderne Mobilitätskonzepte für den ländlichen Raum – Minister Winfried Hermann bei der AG 10.000
Wasser | Abwasser
- André Hildebrand und Christiane Prögel-Goy:
40 Jahre Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg – Nachhaltiges Erfolgsmodell für den Gewässerschutz
- Gert Schwentner und Dagmar Steiert:
40. Leistungsvergleich und die Entwicklung der Reinigungsleistung der kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg seit 1974
- Kay Möller, Filip Bertzbach, André Hildebrand und Dagmar Steiert:
Kennzahlenvergleich Abwasser Baden-Württemberg
- André Hildebrand, Dagmar Steirt und Christiane Prögel-Goy:
Qualitätsgesicherte Eigenkontrolle (QE) – Ein starkes Instrument zur Unterstützung der amtlichen überwachung kommunaler Kläranlagen
- Boris Diehm:
Vom Klärwärter zur Fachkraft für Abwassertechnik – Ein Beruf im Wandel der Zeit
- öffentliche Wasserversorgung bei nahezu 100 Prozent – Immer weniger Menschen gewinnen ihr eigenes Trinkwasser
- Dr. Jan Butz und Susanne Fritz:
Kanalnetzberechnung – Ermittlung der angeschlossenen Flächen mithilfe der Daten aus der Erhebung für die gesplittete Abwassergebühr (GAG)
Allgemeiner Teil
- Karl Bentele:
Landesarbeitstagung 2014 des Fachverbands der Kommunalkassenverwalter fand wieder großen Anklang
- Philipp Gottstein und Harald Burkhart:
Leistungsorientierte Bezahlung – eine Zwischenbilanz
Stadtporträt
- Thomas Sprißler:
Herrenberg – Mit Historie, Identität und Wir-Gefühl für die Zukunft gerüstet
Rechtsprechung
- Erschließungs- und Anschlussbeiträge: Gestundete Beiträge für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der Zwangsversteigerung
- Verfassungsbeschwerde gegen § 29 Abs. 6 des Wassergesetzes unzulässig
- Voraussetzungen für den Erlass einer Duldungsverfügung zum Durchleiten von Abwasser nach § 93 Wasserhaushaltsgesetz
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