Neue Förderrunde „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2019“

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Fünf Personen zeigen kleine Bildschirme

Startschuss für das Förderprogramm „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2019“

Es ist wieder soweit! Das erfolgreiche Förderprogramm „Städte, Gemeinden und Landkreise 4.0“ geht in die dritte Förderrunde. Ausgeschrieben wird es auch in diesem Jahr wieder vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Wie bisher erfolgt die Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg.

Wer ist teilnahmeberechtigt?

Bewerben können sich Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von ihnen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse (im Folgenden „Kommunen“ genannt).

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen von Kommunen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw (www.digital-bw.de/dbw-digitalisierungsstrategie) zuordnen lassen und einen gewissen Innovationsgrad aufweisen Als besonders förderungswürdig werden Projekte mit Blockchain oder Künstlicher Intelligenz bewertet. Eine förderfähige Maßnahme kann beispielsweise auch die Erstellung einer kommunalen Strategie für die Digitalisierung sein. Auch Teilthemen davon werden berücksichtigt, wie etwa die Cybersicherheit. Keine Förderung gibt es dieses Mal für Digitale Infrastruktur, beispielsweise WLAN oder Standard-Apps. Letzteres bezieht sich insbesondere auf Bürger-Apps mit Standard-Funktionalitäten.

Besondere Regelungen für Mobilitätsprojekte:

Förderfähig sind kleinere Mobilitätsprojekte (Gesamtkosten unter 500.000 Euro).

Im Hinblick auf das bereits ausgeschriebene Förderprojekt Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft 4.0 (InKoMo 4.0) sollen keine Projekte mit Schwerpunkt Mobilität gefördert werden, deren Gesamtkosten über 500.000 Euro (große Mobilitätsprojekte) betragen. Für große Mobilitätsprojekte empfehlen wir bei Erfüllung der weiteren Fördervoraussetzungen eine Antragstellung im Programm InKoMo 4.0 empfohlen. Informationen dazu finden Sie hier.

Umfang der Förderung:

Es steht ein Gesamtfördervolumen in Höhe von insgesamt etwa 1.000.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro bzw. 250.000 Euro bei Kooperationen von mindestens drei Kommunen. Zuwendungen werden erst ab einem Betrag von 2.500 Euro bewilligt (Bagatellgrenze).

Zuwendungsfähige Ausgaben sind grundsätzlich alle sächlichen Ausgaben und Personalausgaben. Zusätzlich förderfähig sind ausschließlich allein durch das Projekt veranlasste Ausgaben, nicht jedoch bereits unabhängig vom Projekt entstehende Kosten etwa für Stammpersonal.

Umsetzungszeitraum:

Die Projekte müssen innerhalb von zehn Monaten vor dem 31.10.2020 umgesetzt werden.

Antragstellung und -frist:

Anträge können bis spätestens zum 31.07.2019 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden.

Für die Antragstellung bittet das Innenministerium darum, die zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen.

Bewertung:

Die Anträge werden insbesondere nach dem Grad der Innovation und Umsetzbarkeit sowie der Zukunftsorientierung bewertet. Kooperationen zwischen Kommunen zur Steigerung des Umsetzungserfolgs werden durch eine höhere Gewichtung bei den Bewertungskriterien unterstützt.

Ansprechpartnerin:

Für Fragen rund um die neue Ausschreibung steht Ihnen Marit Koch von unserer Stabsstelle Digitalisierung gerne zur Verfügung.

Die gesamte Ausschreibung, das Antragsformular und Hinweise zur Beantragung und zum Datenschutz haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.