Am 3. November trafen sich Sprecher der Dachverbände der verschiedenen Fastnachts- und Karnevalsorganisationen im Land mit Vertretern aus Ministerien, von Polizei und Feuerwehr sowie Gemeindetag und Städtetag. Unter der Leitung von Staatssekretär Wilfried Klenk war die Fastnacht 2022 unter Coronabedingungen Schwerpunktthema des Runden Tisches, welcher im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Stuttgart stattfand.
Trotz großer Unwägbarkeiten hinsichtlich des weiteren Verlaufes der Coronapandemie sind sich die Beteiligten einig, dass die Fastnacht im Land soweit als möglich stattfinden solle. Schon jetzt werden die einzelnen Zünfte den Kontakt zu den Genehmigungsbehörden in den Gemeinden suchen, um frühzeitig die verschiedenen Veranstaltungen zu besprechen und denkbare Lösungen für eine Coronakonforme Durchführung zu suchen.
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Kommunalverwaltungen müssen immer häufiger damit rechnen, dass Bürger und Kunden sich aggressiv verhalten. In einer Umfrage des Gemeindetags von März 2017 berichten gut 60 % der Mitgliedsstädte und -gemeinden von einer Zunahme aggressiven Verhaltens. Nur 1,4 % meldeten abnehmende Tendenz.
Der Umfrage zufolge gibt es kaum Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und ländlichen Gebieten, zwischen großen und kleinen Kommunen. Demonstratives Ignorieren von Entscheidungen (von 62 % genannt), grundlose Beschuldigungen und Forderungen (54 %), aber auch Straftatbestände wie Beleidung (55 %) und Bedrohung (30 %) kommen häufig vor. Tätliche Angriffe und Körperverletzung sind dagegen eher selten.
Betroffen sind erwartungsgemäß vor allem Verwaltungseinheiten, in denen Entscheidungen gegen Adressaten durchgesetzt oder Leistungen verweigert werden müssen: Ordnungsämter, Bauämter und der Außendienst.
Auch jeder dritte Oberbürgermeister oder Bürgermeister war Ziel solcher Aggressionen. Die Folgen für Gesundheit und Motivation der Beschäftigten werden teilweise als schwerwiegend und bedenklich geschildert.
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Seit vielen Jahren forderten die kommunalen Landesverbände eine gesetzliche Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, auf öffentlichen Plätzen Alkoholverbote auszusprechen. Am 15. November 2017 hat der Landtag (endlich) das Gesetz zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit beschlossen. Es handelt sich um ein sogenanntes „Artikelgesetz“:
Mit Artikel 1 wird das Polizeigesetz um den neuen § 10a erweitert. Dieser ermöglicht es den Ortspolizeibehörden, unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbote anzuordnen. Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigte sich enttäuscht von der neuen Regelung: „Schade, dass der Landtag Angst vor der eigenen Courage hatte! Die Voraussetzungen, die für den Erlass einer entsprechenden Polizeiverordnung erfüllt sein müssen, sind so hoch gesteckt, dass es – wenn überhaupt – in einer Handvoll Großstädten zu Alkoholverboten kommen kann!“
Unter anderem müssen für das Vorliegen eines entsprechenden „Brennpunktes“ mindestens 50 alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten pro Jahr vorliegen und eine mindestens 50-köpfige „Szene“ vorhanden sein – Werte, die auch in mittelgroßen Städten kaum zu erreichen sind. Dabei hat der Gesetzgeber verkannt, dass es in vielen Gemeinden schon bei deutlich niedrigeren „Schwellenwerten“ zu starken Beeinträchtigungen des sozialen Zusammenlebens kommen kann.
In einem Fachartikel in seiner Verbandszeitschrift hat der Gemeindetag die Ermächtigungsgrundlage analysiert und auf seine praktische Anwendbarkeit überprüft (Die Gemeinde (BWGZ) 3/2018: „Geändertes Polizeigesetz ermöglicht an besonderen Brennpunkten Alkoholkonsumverbot per Polizeiverordnung“)
Mit Artikel 2 des genannten Gesetzes wurde das Gesetz über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg geändert: Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wurde aufgehoben. Das bedauert der Gemeindetagspräsident: „Die Erfahrungen mit dem Verkaufsverbot waren vor Ort positiv. Viele hat gerade dieses Verbot wirksam daran gehindert, den Alkohol spontan an Ort und Stelle, draußen auf öffentlichen Plätzen, zu konsumieren.“
Der Gemeindetag hatte bereits seit Jahren gefordert, dass Kommunen gesetzlich in die Lage versetzt werden Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen auszusprechen. Sie sind eine zwingende Ergänzung zu Präventionskonzepten.
Alkoholverbote sind nicht die einzige Möglichkeit, aber ein starkes Instrument, vor allem wenn Präventionsmaßnahmen nicht wirken. Die Bürger lassen sich bei Trinkgelagen und Lärmbelästigungen vor Ort aber nicht allein von einer Aufzählung von Präventionsmaßnahmen beeindrucken. Sie haben zu Recht verlangt, dass die Verantwortlichen in der Kommune die Alkoholverbote auch durchsetzen können. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist dies zwar möglich, allerdings in kleineren Städten und Gemeinden aufgrund der zu hohen Voraussetzungen nur schwer umsetzbar.
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Zumeldung des Gemeindetags: Subjektives Sicherheitsgefuehl vor Ort muss gestaerkt werden (27.06.2017) [1] | 253.5 KB | 27.06.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zu PM Fachtagung Alkoholpraevention (03.04.2017) [2] | 21.65 KB | 03.04.2017 |
Bundesweiter Warntag 2022: wichtige Übung zur Erprobung unserer Warnmittel
Am 8. Dezember 2022 findet der nächste bundesweite Warntag in Deutschland statt. An diesem Tag werden nicht nur klassische Warnmittel ausgelöst. Auch CellBroadcast wird einem allerersten Test unterzogen, bevor es im nächsten Jahr den Warnmittelmix für Deutschland ergänzt.
Der DStGB begrüßt die Fortsetzung des „Bundesweiten Warntags“ am 08. Dezember 2022, da in diesem Jahr erstmals wichtige Erkenntnisse für die Warninfrastruktur aus den Rückmeldungen der Bevölkerung gewonnen werden dürften. Dies hilft unseren Sicherheitsbehörden bei der Suche nach Lücken. Denn der Bundesweite Warntag soll nicht nur die Menschen für Gefahrenlagen und das Thema Eigenvorsorge sensibilisieren. Für den Bund, Länder und Kommunen geht es insbesondere darum, die eigenen Schwächen in der Warnmeldekette und beim Warnmittelmix zu identifizieren. Nur so kann die Bevölkerung im Ernstfall geschützt werden.
Viele Kommunen haben in den vergangenen zwei Jahren ihre Hausaufgaben für eine bessere Warnung der Bevölkerung in Deutschland gemacht. Jedoch müssen Bund und Länder eine Fortsetzung des Sirenenförderprogramms sicherstellen. Denn viele Städte und Gemeinden berichten von Problemen bei der Vergabe von Aufträgen zur Sanierung oder Ertüchtigung von Sirenen. Gründe sind neben der geringen Anzahl an Spezialfirmen mit entsprechendem Fachpersonal auch hier das Problem von gestörten Lieferketten. Insbesondere digitale Komponenten sind immer noch Mangelware oder haben sich verteuert. Neben der effektiven Warnung durch Sirenen geht es jetzt auch darum, den neu eingeführten Cell Broadcast – auch bekannt als WarnSMS- auf Herz und Nieren zu prüfen. Unter anderem der DStGB hatte diesen lebenswichtigen Dienst unmittelbar nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal gefordert.
Nicht zuletzt hat die Flutkatastrophe aber auch gezeigt, dass wir den Katastrophenschutz modernisieren und verstärken müssen. Dazu gehört eine bessere Vorbereitung, zum Beispiel durch Notstromaggregate, eine nationale Notstromreserve, die Vorhaltung von lebensnotwendigen Medikamenten, Vorräte von Wasser und Lebensmitteln. Länder und Kommunen haben hier bereits erste Maßnahmen ergriffen, so werden beispielsweise stromunabhängige Tankstrukturen für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Polizei aufgebaut. Zusätzlich müssen wir die Krisenstäbe ertüchtigen, die Ausbildung verstärken, die Ausrüstung verbessern (z.B. wattfähige Fahrzeuge bei der Feuerwehr) und brauchen Lagezentren, die auch länderübergreifend die Gefahrenlage einschätzen können und die notwendige Koordinierung der Hilfsmaßnahmen organisieren. Der Bundesweite Warntag ist zur Verbesserung des Katastrophenschutzes hierfür ein wichtiger Baustein. Wer sich im Vorfeld informieren möchte, kann dies auf warnung-der-bevoelkerung.de tun!
Titel | Größe | Datum |
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FAQ Bundesweiter Warntag [3] | 382.29 KB | 06.12.2022 |
Am Mittwoch, 08.12.2021 um 13.00 Uhr fand der erste Teil unserer Online-Informationsveranstaltung „Unwetterbedingte Gefahrenlagen & Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ statt.
Die schrecklichen Bilder im Sommer diesen Jahres aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie auch aus anderen Hochwassergebieten zeigen auf, welche Kraft die Natur entwickelt und das solche Katastrophenlagen auch in Deutschland auftreten können. Zur Abmilderung der Folgen solcher Katastrophen sind sowohl Präventivmaßnahmen des Hochwasserschutzes bzw. des Starkregenrisikomanagements als auch ein leistungsfähiger sowie föderal getragener Katastrophen- und Bevölkerungsschutz von herausragender Bedeutung.
Von Seiten der Städte und Gemeinden ist ein hohes Maß an Bewusstsein für diese Verantwortung spürbar. Zur Unterstützung dieses Verantwortungsbewusstseins veranstaltet der Gemeindetag Baden-Württemberg eine Online-Informationsveranstaltung.
Im Rahmen dieses Veranstaltungsduos werden die Grundlagen sowie Hintergrundinformationen in den Bereichen Hochwasser- und Starkregenmanagement sowie Katastrophen- und Bevölkerungsschutz für die kommunale Praxis dargestellt.
Am Mittwoch, 08.12.2021 wurde im ersten Teil zum Thema Katastrophen- und Bevölkerungsschutz gesprochen.
Unser Präsident Steffen Jäger hat alle Teilnehmer begrüßt und für Ihre Teilnahme und ihren Einsatz für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz gedankt.
Der zweite Teil zum Hochwasser- und Starkregenmanagement folgt sodann im 1. Quartal 2022.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Referentinnen und Referenten, die im Rahmen der Veranstaltung am Mittwoch mitgewirkt haben.
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Positionspapier "Null Toleranz für Hass und Hetze" [4] | 176.26 KB | 24.02.2022 |
Foto: Pixabay
In der fünften Jahreszeit geht es natürlich um Spaß und Brauchtum. Für die Behörden aber genauso wichtig: Sicherheit während der närrischen Zeit! Dazu gab es einen "Runden Tisch Fastnacht", zu dem Innenminister Strobl geladen hat.
Die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Narrenvereinigungen und -verbände beklagt schon seit längerem eine zunehmende Bürokratisierung sowie ausufernde Auflagen durch die verschiedenen Genehmigungsbehörden. Gegenüber der Landesregierung forderten sie eine breite Unterstützung der staatlichen Stellen ein, weil ansonsten zahlreichen überlieferten Brauchtumsveranstaltungen das Aus drohe. Beim „Runden Tisch Fastnacht“ ging es darum, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle kann die Klagen der Zünfte nachvollziehen: „Es ist traurig, wenn engagierte Narren mehr Zeit am Schreibtisch und in Behördenstuben verbringen müssen als auf Umzügen. Trotzdem hilft es nichts, die Schuld hierfür bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genehmigungsbehörden zu suchen. Der zu beachtende Wust an Gesetzen rührt letztlich auch aus der „Vollkaskomentalität“, die sich in der Gesellschaft breit gemacht hat. Eine möglichst friedliche, entspannte Fasnet erreichen wir nur gemeinsam!“
Den Beteiligten am Runden Tisch Fastnacht war klar, dass es nicht um die Frage Fasnet oder Sicherheit, sondern um Fasnet und Sicherheit gehen muss. Durchaus kontrovers wurde dagegen diskutiert, wie viel an „Sicherheit“ – sprich: wie viel an Auflagen und Bedingungen, denn tatsächlich nötig ist.
Generelle Forderungen von Seiten der Narrenzünfte wie die verbindliche Übernahme aller Kosten, die verbindliche Übernahme der Haftung oder eine „großzügige Auslegung von Vorschriften“ können nicht erfüllt werden. Durch eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden lassen sich jedoch vor Ort häufig Möglichkeiten für eine Entlastung der Zünfte oder eine „Entbürokratisierung“ des Genehmigungsverfahrens finden. „Der von den Zünften ins Spiel gebrachte Gedanke einer Dauergenehmigung ist ein interessanter Ansatz. Auch darüber, was „kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen“ im Sinne der StVO sind, können wir gerne reden“, signalisiert Präsident Kehle Gesprächsbereitschaft. „Der Ball liegt nun beim Innenministerium. Dort wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gemeinsame Lösungen prüfen und erarbeiten soll.“
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Zeitschrift "Die Gemeinde" Nr. 1/2019.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Baden-Württemberg hat die Landesregierung gesetzliche Änderungen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden bekommen damit zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen den Terror.
Der Gemeindetag unterstützt die beschlossenen Antiterrormaßnahmen der Landesregierung. Gemeindetagspräsident Kehle sagte dazu: „Es ist wichtig, dass Baden-Württembergs Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um unser Land noch sicherer zu machen. Ebenso wichtig ist aber, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder ein positives Sicherheitsgefühl einstellt."
Für das gesellschaftliche Zusammenleben ist es wichtig, Gefahren zu kennen. Genauso wichtig ist es aber, diese Gefahren realistisch einzuschätzen und zu wissen, wie man damit umgeht – das heißt: wie man sich schützen kann. Auf allen drei genannten Themenfeldern sind staatliche Stellen aktiv: Es gibt Leitfäden und Hilfsangebote aller Art für Bürger und Kommunen. Erste Erfolge, beispielsweise ein Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen, gibt es schon. Defizite bestehen jedoch in der Kommunikation über diese Erfolge und diese Angebote.
Der Gemeindetag hat der Landesregierung deshalb angeboten, die Sicherheitspartnerschaft zwischen Land und Kommunen fortzusetzen. Im Rahmen dieser Sicherheitspartnerschaft sollen kommunale Sicherheitskonferenzen zu den Themenbereichen „Schutz vor Einbruchskriminalität“, „Bedrohung durch islamistischen Terrorismus“ und „Bedrohung durch die Reichsbürgerbewegung“ entwickelt werden.
Am 19. Juni 2019 haben Innenminister Thomas Strobl, die kommunalen Landesverbände und die Landeszentrale für politische Bildung die Kooperationsvereinbarung „Lokale Sicherheitskonferenzen – für einen sicheren Alltag“ unterzeichnet.
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Zumeldung Gemeindetag zu Anti-Terror-Maßnahmen: Subjektives Sicherheitsgefuehl vor Ort muss gestaerkt werden (27.06.2017) [5] | 253.5 KB | 27.06.2017 |
Pressemitteilung zur AG 10.000 Sicherheitspartnerschaft (19.05.2015) [6] | 121.27 KB | 19.05.2015 |
Links
[1] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Alkoholverbot.doc
[2] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20zu%20PM%20Sozialministerium%20Fachtagung%20Alkoholpraevention.pdf
[3] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/FAQ_BuWaTag%202022_v2_06092022.pdf
[4] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_%20Null%20Toleranz%20f%C3%BCr%20Hass%20und%20Hetze%20gegen%20Kommunale%20Amts-%20und%20Funktionstr%C3%A4ger.pdf
[5] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Alkoholverbot_0.doc
[6] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gt%20und%20IM%20zu%20AG%2010%20000%20Sicherheitspartnerschaft.pdf