Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben sich frühzeitig mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz auseinandergesetzt und geeignete Maßnahmen getroffen, um bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.10.2016 hat natürlich auch Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der BGH hat entschieden: Eltern, die keinen Kitaplatz für ihr Kind ergattern, können auf Schadensersatz klagen.
Die baden-württembergischen Kommunen haben sich natürlich schon vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz Gedanken über mögliche Klagen und Schadensersatzansprüche gemacht. Allerdings war und ist die Abwendung von Klagen nie die erstrangige Motivation der Kommunen gewesen, bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Kinderbetreuung ist nämlich ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden. Familien und Unternehmen sind auf geeignete Betreuungsplätze angewiesen.
Unsere Städte und Gemeinden werden nach dem Urteil jedoch noch stärker darauf achten, eine möglichst exakte Bedarfsplanung zu erstellen. Denn nur, wenn die Kommune den Platzmangel selbst verschuldet hat, beispielsweise weil ihre Bedarfsplanung nicht präzise genug war, muss sie nach dem BGH-Urteil Schadensersatz zahlen.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben den Kraftakt des Krippenausbaus bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 mit viel Anstrengung und Engagement erfolgreich gestemmt. Bislang konnten in der Regel geeignete Plätze für die Kinder gefunden werden. Natürlich kann nicht immer allen Wünschen der Eltern entsprochen werden, beispielsweise wenn die Wunscheinrichtung bereits belegt ist. Dann werden üblicherweise Gespräche geführt, um doch eine für die Eltern zufriedenstellende Betreuungslösung zu finden. So können Klagen vermieden werden. Im Übrigen: Die meisten Eltern wollen gar keine langwierigen Gerichtsverfahren, sondern ein qualitativ gutes Angebot. Das kann beispielsweise neben einem Kitaplatz auch ein Platz bei einer Tagesmutter (Kindertagespflege) sein.
Diese passgenauen Lösungen erarbeiten die Zuständigen vor Ort mit den Eltern.
Die Ausbauphase ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Neben den Kindern die aus Flüchtlingsfamilien zu uns kommen steigt nun - erfreulicherweise - auch die Geburtenrate wieder an. Dies führt jedoch zu weiteren Platzbedarfen in Krippen und auch in Kindergärten, die die Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen müssen. Hinzu kommt der Personalmangel bei Erzieherinnen und Erziehern. Die Kommunen werden also in ihren Bemühungen, eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten nicht nachlassen können.
Der nächste Bildungskongress der Kommunalen Landesverbände (KLV) findet unter dem Motto „Die 2020er – Dekade der Schulmodernisierung“ am Freitag, 10. März 2023 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Rahmen von Europas größter Bildungsmesse didacta auf der Landesmesse Stuttgart statt. Der Didacta Verband und die Landesmesse Stuttgart sind Kooperationspartner der Kommunalen Landesverbände bei der Durchführung dieser Großveranstaltung.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Kultusministerin Theresa Schopper, die Landtagsfraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (GRÜNE), Manuel Hagel (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) sowie der stellvertretende Landtagsfraktionsvorsitzende Dr. Rainer Balzer (AfD) wirken für das Land bei dieser Großveranstaltung mit. Weitere Informationen zum Kongressprogramm (Verlinkung zum Programm über „Kongressprogramm“).
Die KLV laden Führungskräfte und Mitarbeitende aus dem Bildungsbereich des Landes sowie der Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg zur Kongressteilnahme ein. Sie haben Kongresseinladungen ferner an Repräsentanten von Partnerorganisationen der Kommunen im Bildungsbereich versandt. Etwaige Rückfragen zur Teilnahme richten Sie bitte stellvertretend für alle KLV an bildungskongress@staedtetag-bw.de [4].
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher, vor allem aber auch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben Grund zur Freude: Unser Land ist beim bundesweiten Vergleich genau jenes Bildungsbereichs an der Spitze, in dem die Kommunen Verantwortung tragen. Aus dem heute veröffentlichten Ländervergleich zum Betreuungspersonal der Bertelsmann Stiftung geht hervor, dass Kindergärten und Krippen in Baden-Württemberg bundesweit den besten Personalschlüssel haben. Als Träger der Kinderbetreuung garantieren die Kommunen im Südwesten damit eine hohe Qualität.
Die Grundlage dafür war gerade bei den Kleinkindern der Pakt für Familien mit Kindern, den die Kommunen bereits 2012 mit dem Land geschlossen haben. Gemeindetagspräsident Roger Kehle ist deshalb zuversichtlich, dass der mit dem Lanz vereinbarte Pakt für gute Bildung und Betreuung für weitere Qualitätsimpulse sorgen wird. Land und Kommunen sind sich einig, gezielt Finanzmittel des Bundes für die Leitungszeit zur Verfügung stellen, um diesen Bereich zu stärken. Wichtig ist aber, dass Bund und Länder sich schnell einigen, damit die dafür zugesagten Mittel auch fließen können.
Größtes Problem im Bereich des Kitaausbaus ist das fehlende pädagogische Personal. Das gilt für ganz Deutschland. In Baden-Württemberg haben Land und Kommunen mit der Ausbildungsoffensive des Paktes für gute Bildung und Betreuung die eine gute Strategie gefunden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Sie werden vor allem die erfolgreiche praxisintegrierte Ausbildung (PIA) stärken.
Der Gemeindetag weist aber ehrlich darauf hin, dass es einige Jahre dauern wird, bis diese Maßnahme ihre Wirkung entfaltet. Den Kommunen bleiben bis dahin nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie sagen bei einer stetig wachsenden Zahl an Kindern mit Betreuungsbedarf einer gewissen Zahl an Eltern, dass sie ihren Kindern mangels Erziehungspersonal keinen Platz anbieten können. Oder man setzt den Vorschlag des Gemeindetags um. Den Kommunen sollte eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Höchstgruppenstärke um 2-3 Plätze ermöglicht werden. Damit käme man den Eltern entgegen, die dringend einen Kitaplatz benötigen. Auch die Betreuungsqualität würde bei 2-3 Kindern mehr pro Gruppe nicht entscheidend zurückgehen. Mit einer solchen Flexibilisierungsmaßnahme würde Baden-Württemberg noch immer an der Spitze der Betreuungsqualität stehen, zumal die Kommunen dieses Instrument nur dann nutzen würden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Eine Gefahr für die Qualität der Kinderbetreuung sieht der Gemeindetag eher in der Beitragsfreiheit, für die sich auch in Baden-Württemberg einige Stimmen stark machen. Der Verband hält den Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, für falsch. Für Eltern ist es wichtiger, dass ihre Kinder eine Einrichtung besuchen, in der sie qualitativ hochwertige Angebote in Anspruch nehmen können. Die Elternbeiträge sollten deshalb in den Ausbau der Kinderbetreuung, in Sprachförderung oder in die Leitungszeit und die Ausbildungsoffensive investiert werden. Für sozial schwache Familien gibt es in den Städten und Gemeinden weiterhin Gebührenermäßigungen.
Ganz klar ist für den Gemeindetag auch: Wer eine Beitragsfreiheit fordert, muss auch klar sagen, wie die fehlenden Einnahmen aus den Gebühren kompensiert werden sollen. Die 5,5 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern und Kommunen bis 2022 zur Verfügung stellen will, würden dafür nicht ausreichen.
Titel | Größe | Datum |
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PM "Kurs beim Kita-Ausbau in Baden-Wuerttemberg muss gehalten werden"(28.08.2018) [5] | 82.8 KB | 28.08.2018 |
Zum Beginn der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr in Jahr 2005, sowie im Zuge des „Krippengipfels“ in 2007 wurde angenommen, dass durch rückläufige Geburtenzahlen Plätze im Bestand der Kindertageseinrichtungen frei werden. Mit der Umwidmung dieser Plätze und freiwerdenden Personalstellen sollte der Ausbau des U3-Angeobts bewältigt werden. Es zeigen sich jedoch andere Entwicklungen:
Die Zahl der jährlichen Geburten in Baden-Württemberg stieg von 2007 bis 2020 um rd. 16,4% von 92.823 auf 108.024. Die Zahl der betreuten Kinder in den Einrichtungen nahm bis 2021 um rd. 20% zu, auch bedingt durch Zuzug. Der größte Zuwachs ist erwartungsgemäß in der Altersgruppe der unter drei-jährigen Kinder zu verzeichnen. Doch auch bei den Drei- bis Sechsjährigen und bei den Schulkindern bis 14 Jahren, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sind die Zahlen gestiegen. Hinzu kommt die Ausweitung von Öffnungszeiten hin zu Verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesangeboten sowohl für Kleinkinder wie auch für 3-6jährige Kinder. Dieser stetig wachsende Platzausbau geht einher mit einem enormen Wachstum an Personalstellen und Ausbildungskapazitäten. So hat sich das pädagogische Personal von 2007 bis 2021 mehr als verdoppelt. Die Zahlen der Personen, die in eine Erzieherausbildung einsteigen, sind in dem Zeitraum mit rd. 85% ähnlich stark angestiegen. Hinzu kommen qualitätssteigernde Maßnahmen wie die von 2010 bis 2012 sukzessive Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels im Rahmen der Kindertagesstätten-Verordnung (KiTaVO) für einzelne Gruppenformen zur Umsetzung des Orientierungsplans. 2020 kamen mit dem Gute-Kita-Gesetz und der Einführung einer Leitungszeit weitere Aufschläge auf den Mindestpersonalschlüssel hinzu.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass Kommunen und Träger im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung seit den letzten 15 Jahren ein massives Wachstum zu bewältigen haben. Das belegen auch die Ausgaben der Kommunen für die Kindertageseinrichtungen, die von 2007 bis 2020 sich landesweit mehr als verdreifacht haben.
2007 |
2021 |
Veränderung 2007 bis 2021 |
|
Einrichtungen insgesamt |
7.703 |
9.482 |
+ 23,09 % |
genehmigte Plätze in Kitas |
433.859 |
531.522 |
+ 22,51 % |
Päd. Personal in Kitas |
46.201 |
98.765 |
+ 113,77 % |
Schüler im 1. Ausbildungsjahr an Fachschulen für Sozialpädagogik* |
2 938
|
5 425
|
+ 84,65 %
|
Kinder in Kitas insgesamt |
379.734 |
455.769 |
+ 20,02 % |
0-3-Jährige in Kitas |
26.978 |
79.213 |
+ 193,62 % |
3-6-Jährige in Kitas |
281.627 |
300.657 |
+ 6,76 % |
6-14-Jährige in Kitas |
71.129 |
75.899 |
+ 6,71 % |
Quelle: Statistisches Landesamt BW
Doch trotz der etablierten Kindergartenbedarfspläne kann die Realisierung neuer Plätze in der Praxis dem rasanten Anstieg des Bedarfs aus unterschiedlichen Gründen nicht folgen. Die Branche verzeichnet einen akuten Fachkräftemangel, der sich in absehbarer Zeit nicht aufheben wird. Der erforderliche Ausbau wird neben dem Fachkräftemangel auch ausgebremst durch Verzögerungen in der Umsetzung von Bauvorhaben sowie durch die aktuell fehlende Investitionskostenförderung. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wirkt erst nach 3-4 Jahren und kann nicht unendlich gesteigert werden. Der Ausbildungsmarkt ist nahezu erschöpft.
Die Folgen sind fatal: Neu erbaute Gruppen oder Einrichtungen können nicht in Betrieb genommen werden, den Eltern und Kindern steht immer öfter kein bedarfsgerechtes Betreuungs- und Bildungsangebot zur Verfügung und die Belastungen des Personals nehmen zu. Die Kommunen, Träger und Fachkräfte müssen gemeinsam die Herausforderungen bewältigen. Diese sind komplex, regional unterschiedlich und können in der einzelnen Einrichtung ad hoc entstehen, wie z.B. kurzfristige Personalausfälle durch Erkrankung, Schwangerschaft oder Kündigung.
Große Herausforderungen liegen vor uns. Laut dem „Fachkräfte-Radar 2021“ der Bertelsmann Stiftung werden in Baden-Württemberg bis 2030 je nach zugrunde gelegten Parameter bei Teilhabequoten, Personalschlüssel und Leitungszeit Bedarfe zwischen 20.000 und 40.000 zusätzlichen Fachkräften prognostiziert. Auch der KVJS benennt bis 2025 einen Mehrbedarf von rund 24.240 Fachkräften zuzüglich Ersatzbedarfe (rd. 15.500 Fachkräfte). Dies bedingt einen notwendigen jährlichen Zuwachs um 7.000 Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Darin sind Leitungszeiten, spätere Einschulungstermine sowie die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen noch nicht eingerechnet.
Es besteht dringender Bedarf des Handelns. Die Kommunen fordern mehr Flexibilität und stärkere Unterstützung. Das Präsidium des Gemeindetag Baden-Württemberg hat deshalb den Kita-Fahrplan 2025 beschlossen. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind Vorschläge und Forderungen an die Landesregierung mit dem Ziel, die angespannte Personalsituation sowohl kurzfristig wie auch langfristig zu entlasten. Es wird nicht „die eine Lösung“ geben. Kommunen brauchen ein ganzes Paket an Maßnahmen, aus dem je nach örtlicher Situation die passenden Schritte umgesetzt werden sollen.
Deshalb fordert der Gemeindetag:
Flankierend zu den dargestellten Maßnahmen wir eine Landesweite Kampagne zur Personalgewinnung, Fortbildungsmaßnahmen für geeignete Personen und die Etablierung eines Thinktanks zur Fachkräftesicherung angeregt.
Um langfristig die Bildungs- und Betreuungsangebote in den Gemeinden und Städten Baden-Württembergs verlässlich und bedarfsgerecht anbieten zu können, müsse wir heute bereits die Stellschrauben drehen. Für den Gemeindetag sind hier insbesondere die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen von elementarer Bedeutung:
Aktuell können Träger im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen flexibler auf Personalausfälle reagieren. Jedoch sind diese Reglungen grundsätzlich an die Geltungsdauer der CoronaVO Kita gebunden. Es liegt aber auch auf der Hand, dass mit dem Ende des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen keine abrupte Rückkehr zum Regelbetrieb vor der Pandemie geben kann. Zum Beispiel braucht es eine Antwort auf die Frage, welche Perspektive Zusatzkräfte/geeignete Kräfte haben, die in der Pandemie zum Einsatz kamen. Zwischenzeitlich sollen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung vereinbart werden, wozu das Kultusministerium ein Initiative zur Personalentwicklung startete. Eine Veröffentlichung plant das Ministerium für Ende April/Anfang Mai 2022. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich, wirken mit und prüfen kritisch die Wirksamkeit.
Weitere Informationen und Hintergrund zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im Mitgliederbereich des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Titel | Größe | Datum |
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Positionspapier Kita-Fahrplan 2025 [6] | 383.27 KB | 23.02.2022 |
Pressemitteilung zum Kita-Fahrplan 2025 [7] | 76.19 KB | 23.02.2022 |
Foto:Pixabay
Die Verhandlungen waren lang und intensiv, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Spitzen der Kommunalen Landesverbände haben am 18. Januar 2019 den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ unterzeichnet. Die darin vereinbarten Maßnahmen sind ein weiterer Schritt hin zu einer Stärkung und Verbesserung der Qualität in der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Land und Kommunen investieren in die Bildungschancen der Kinder in Baden-Württemberg - und damit in die Zukunft unseres Landes!
Der Ausbau der Kinderbetreuung war schon bisher die finanziell größte Herausforderung der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren. Bis heute haben die Kommunen hier viel erreicht. Da die Geburtenzahlen erfreulicherweise wieder steigen, werden die Städte und Gemeinden diesen Ausbau jedoch auch künftig noch fortsetzen müssen.
Doch Bauen ist die eine Seite, Personalgewinnung die andere. Ein Kernelement des Paktes ist deshalb eine Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Erzieher. Dazu werden die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen ausgebaut und die Träger mithilfe einer Ausbildungspauschale gezielt unterstützt. Denn nur mit gut qualifiziertem Personal können wir die hervorragende Betreuungsqualität in Baden-Württemberg sichern und die dringend erforderlichen zusätzlichen Plätze ausbauen.
Zudem ist mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung nun auch der Einstieg in die Finanzierung der Leitungszeit gelungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes kommen.
Mit dem Abschluss des Paktes für gute Bildung und Betreuung ist aus Sicht des Gemeindetags ein Maßnahmenpaket gelungen, das für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung sorgen wird.
Die Pressemitteilung zum Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie den Wortlaut des Paktes finden Sie hier [8], auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Eine ausführlichere Bewertung des Paktes durch den Gemeindetag gibt es für unsere Mitgliedsstädte und Gemeinden im Mitgliederbereich [9] unserer Webseite.
Titel | Größe | Datum |
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PM der Kommunale Landesverbände BW - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf absehbare Zeit nicht realisierbar (07.05.21) [10] | 136.82 KB | 10.05.2021 |
Nach drei Jahren war es am 17. Februar 2017 wieder soweit: Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag luden im Rahmen von Europas größter Bildungsmesse, DIDACTA, wieder zu ihrem Bildungskongress ein. Im Mittelpunkt stand das Thema Digitalisierung an Schulen.
Neben den Spitzen der Kommunalen Landesverbände sprachen während des Kongresses Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Im Rahmen der Diskussionsrunden nahmen Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Vorsitzenden der Parteien, die im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind, teil.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle diskutierte mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke über die Weiterentwicklung der Ganztagesschulen und die Zukunft der Realschulen. Eine der zentralen Botschaften des Gemeindetagspräsidenten war: Die Strukturen an den Schulen verändern sich und mit ihnen die Anforderungen an die Schulleiterinnen und Schulleiter. Er forderte die Politik auf, die Rolle der Schulleiter zu stärken.
Auf der begleitenden Kongressausstellung stellten Kommunen und Verbände ihre Schulen oder Bildungsprojekte vor.
Der SWR berichtete in seiner Nachrichtensendung SWR Aktuell ausführlich über den Bildungskongress. Den direkten Link zur Sendung finden Sie hier [12].
Titel | Größe | Datum |
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Programm des Bildungskongresses der Kommunalen Landesverbaende 2017 (05.01.2017) [13] | 178.24 KB | 05.01.2017 |
Links
[1] http://mp3-download.swr.de/swr2/geld_markt_meinung_podcast/20161119-1240.12844s.mp3
[2] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zur%20PM%20GEW%20Kita-Notstand.doc
[3] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/pressemitteilung_2013_07_11_0.doc
[4] mailto:bildungskongress@staedtetag-bw.de
[5] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Personalschluessel%20bei%20der%20Kinderbetreuung.pdf
[6] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier%20Kita-Fahrplan%202025.pdf
[7] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2022_02_23_Kommunen%20fordern%20Fahrplan%20f%C3%BCr%20Kinderbetreuung.pdf
[8] https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+01+18++Land+und+Kommunen+schliessen+_Pakt+fuer+gute+Bildung+und+Betreuung_
[9] https://gemeindetag-bw.de/mitgliederbereich
[10] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20der%20Kommunale%20Landesverb%C3%A4nde%20BW%20-%20Rechtanspruch%20auf%20Ganztagsbetreuung%20auf%20absehbare%20Zeit%20nicht%20realisierbar_0.pdf
[11] https://www.messe-stuttgart.de/didacta/
[12] https://swrmediathek.de/player.htm?show=6277c420-f54a-11e6-9102-005056a12b4c
[13] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Programm%20Bildungskongress.pdf