Klimaschutzaktion des Gemeindetags
„1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“
Klimaschutz ist eines der zentralen Themen, das Politik und Gesellschaft bewegt.
Während auf der Bundes- und Landesebene diskutiert wird, setzt der Gemeindetag Baden-Württemberg mit seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden die landesweite Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ um!
Ziel ist, 2019 und 2020 landesweit in tausend Städten und Gemeinden jeweils tausend neue Bäume zu pflanzen.
Bei der zweitägigen Landesvorstandssitzung in Bad Mergentheim ist die Aktion gestartet.
Aktuelles rund um unsere Klimaschutzaktion
Regelmäßige Informationen rund um die Aktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ und alle weiteren Klimaschutzaktivitäten des Gemeindetags finden Sie zukünftig auch in den sozialen Medien auf den Seiten des Gemeindetags bei Instagram, Facebook, Twitter und Youtube sowie unter den Hashtags
#1000Bäume1000Kommunen
#KommunenKönnenKlimaschutz
#KommunalerKlimaschutzKonkret
Sie machen als Stadt oder Gemeinde schon bei unserer Aktion mit?
Informieren Sie uns!
Senden Sie uns dazu einfach eine E-Mail an 1000x1000@gemeindetag-bw.de [1] mit dem ausgefüllten Rückmeldebogen "Öffentlichkeitsarbeit" (siehe bei Downloads unten) und weiterer Bilddateien zu. Gerne können Sie uns auch Hinweise zu Texten auf Ihrer Webseite, Presseartikel und Beiträgen auf Ihren Social-Media-Kanälen zusenden.
Nutzen Sie auch bei der Veröffentlichung Ihrerseits auf Facebook, Instagram und Twitter unsere Hashtags
#KommunenKönnenKlimaschutz #KommunalerKlimaschutzKonkret #1000Bäume1000Kommunen
Sie planen bei unserer Aktion mitzumachen, haben aber noch nichts umgesetzt?
Wir freuen uns, dass Sie mitmachen wollen.
Informieren Sie uns ganz kurz über Ihre Pläne und senden Sie uns den Rückmeldebogen "Rückmeldung 1000x1000 Bäume" (siehe bei Downloads unten) mit groben Informationen an die E-Mail-Adresse 1000x1000@gemeindetag-bw.de [1] zu.
Wie kann ich als Stadt oder Gemeinde in die Aktions-Karte aufgenommen werden?
Senden Sie uns den ausgefüllten Rückmeldebogen "Öffentlichkeitsarbeit" (siehe bei Downloads unten) zu Ihrer individuellen Aktion mit Ansprechpartner an 1000x1000@gemeindetag-bw.de [1].
Wir können nur Städte und Gemeinden, bei denen schon Pflanzungen vorgenommen wurden, in unsere Karte aufnehmen.
Sie wollen bei unserer Klimaschutzaktion mitmachen, haben aber noch Fragen oder brauchen allgemeine Informationen?
Wir freuen uns, wenn Sie eine Mitmach-Kommune werden wollen!
Gerne können Sie sich für Informationen und mit Fragen jederzeit an 1000x1000@gemeindetag-bw.de [1] wenden.
Klimawochen und „Klimadialog vor Ort“
Die Tochtergesellschaft des Gemeindetags, die Gt-service, wird außerdem die Städte und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung von Veranstaltungswochen zum Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit unterstützen. Diese Klimawochen können flankiert werden von einer Kick-Off-Veranstaltung „Klimadialog vor Ort“. Ziel dieser lokalen Klimaschutzwochen ist, die Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, was die eigene Kommunen bereits für den Klimaschutz tut und welche Möglichkeiten Kommunen und jeder Einzelne haben, um sich noch besser für das Klima einzubringen.
Bei Interesse an dem Angebot der Gt-service, wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail an klimaschutz@gtservice.de [2].
Kommunale Klima-Datenbank
Über die landesweite Baumpflanzaktion hinaus plant der Gemeindetag weitere Aktivitäten, um seine Mitgliedskommunen beim Klimaschutz zu unterstützen. „Wir haben vor, eine Kommunale Klima-Datenbank aufzubauen, um die vielfältigen Klimaschutzaktivitäten der Städte undGemeinden in Baden-Württemberg sichtbar zu machen“, kündigte der Gemeindetagspräsident an. Dafür ist eine flächendeckende Umfrage bei allen Mitgliedern des Gemeindetags geplant.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 249.66 KB | 19.11.2019 |
![]() | 79.33 KB | 19.11.2019 |
![]() | 45.39 KB | 19.11.2019 |
"Meine Gemeinde, mein Zuhause" - Neues Kinderbuch erklärt, was in der Gemeinde alles getan wird
Im Bildungsplan Baden-Württemberg werden in der Grundschule zwischen der 3. und 4. Klasse inhaltsbezogene öffentlich-politische Themen angesprochen. Die Schülerinnen und Schüler überlegen, welche Aufgaben die Gemeinde für die Allgemeinheit übernimmt und welche Funktion ein Rathaus für einen Ort hat. Oft ist dabei auch ein Besuch bei dem/der Bürgermeister/in im Rathaus vorgesehen.
Auch Erwachsene können ihr Wissen auffrischen
Auch vielen Erwachsenen ist nicht bewusst, dass die Gemeinden und Städte für praktisch alle wesentlichen Lebensbereiche Verantwortung tragen.
Mit diesem Buch sollen Kinder motiviert werden, sich erstmals konkret mit der kommunalen Aufgabenstruktur auseinanderzusetzen. Ziel ist, die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg für Kinder wie auch für Erwachsene bildhaft, transparent und einfach darzulegen.
Die drei wichtigsten Botschaften hinter diesem Kinderbuch sind ...
... das öffentliche Interesse an Politik bereits im Kindesalter zu wecken,
... Nachhaltigkeit u.a. im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien zu verstehen und
... im Hinblick auf spätere Berufswahl und Ehrenamt, die Aufgabenvielseitigkeit der Gemeindenals als Lebens- und Arbeitsort zu veranschaulichen.
Das Kinderbuch "Meine Gemeinde, mein Zuhause" wird von der Gt-Service GmbH, unterstützt durch den Gemeindetag, den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg angeboten. Es kann ein Geschenk der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters an die Kinder sein und im Schulunterricht oder beim Rathausbesuch begleitend ausgegeben werden.
Städte und Gemeinden können das Kinderbuch "Meine Gemeinde, mein Zuhause" zum Preis von 1,99 Euro pro Stück, zzgl. Versandkosten, über die Internetseite https://www.meine-gemeinde-mein-zuhause.de/ [6] bestellen. Beispielhafte Auszüge aus dem Kinderbuch sind auf dieser Internetseite ebenfalls abrufbar.
Fotos: Gemeindetag Baden-Württemberg
Am 16. November 2017 war es wieder so weit: Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstädte und -gemeinden des Gemeindetags Baden-Württemberg trafen sich in Balingen (Zollern-Alb-Kreis) zur Mitgliederversammlung und kommunalpolitischen Kundgebung des größten kommunalen Landesverbands. Mit dabei unter den rund 700 Teilnehmern waren auch zahlreiche Ehrengäste, u.a. Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie ranghohe Vertreter von Ministerien, Behörden und Institutionen.
Traditionell spricht das Oberhaupt der Landesregierung bei den Kommunalpolitischen Kundgebungen des Gemeindetags. Ministerpräsident Winfried Kretschmann musste in diesem Jahr jedoch kurzfristig absagen. Er wurde in Berlin bei den Jamaika-Verhandlungen gebraucht. Seine Grüße überbrachte Finanzministerin Edith Sitzmann, die auch die Rede für die Landesregierung hielt.
Eröffnet wurde die Kommunalpolitische Kundgebung vom Ersten Vizepräsidenten des Gemeindetags, Harry Brunnet, Bürgermeister von Hardthausen am Kocher. Der Oberbürgermeister von Balingen, Helmut Reitemann begrüßte als Gastgeber und stellte seine Stadt vor.
Höhepunkte der Veranstaltung waren die Rede des Gemeindetagspräsidenten Roger Kehle und die darauffolgende Ansprache von Finanzministerin Sitzmann. Der Gemeindetagspräsident forderte die Landesregierung auf, die Kommunen bei den Aufgaben, die in der Zukunft vor ihnen stehen, zu unterstützen. Dabei geht es den Städten und Gemeinden vor allem um Aufgaben, die auch in Zukunft den Wohlstand und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger im Land sichern, zum Beispiel die Versorgung mit schnellem Internet durch Glasfaser, die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen oder die Finanzierung der Kindergärten.
Die Finanzministerin betonte zwar die gute Partnerschaft des Landes mit den Kommunen, zu harmonisch dürfe das Verhältnis jedoch nicht werden. Sie hoffte dennoch, dass die gemeinsame Finanzkommission des Landes und der Kommunen nach weiteren Verhandlungen zu einem guten Ergebnis kommen wird.
Der Gemeindetag wird ausführlich und mit Fotoimpressionen in der Ausgabe 23 seiner Verbandszeitschrift "Die Gemeinde" über die Mitgliederversammlung und Kommunalpoltische Kundgebung in Balingen berichten. Die Zeitschrift erscheint am 15. Dezember 2017 und kann beim Gemeindetag bestellt werden.
Foto: Stadt Eppingen
Oberbürgermeister Klaus Holaschke aus Eppingen ist der neue Erste Vizepräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg
Ab dem 1. Mai 2019 hat der Gemeindetag wieder einen neuen Ersten Vizepräsidenten: Oberbürgermeister Klaus Holaschke aus Eppingen (Kreis Heilbronn). Er wurde vom Landesvorstand Anfang April einstimmig in die neue Funktion gewählt. Wir gratulieren OB Holaschke und freuen uns auf die weitere intensive Zusammenarbeit.
Bereits seit 1. September 2018 ist Klaus Holaschke einer der vier Vizepräsidenten des Gemeindetags. Der 55-Jährige trat im Präsidium des Gemeindetags die Nachfolge von Harry Brunnet, Bürgermeister a. D. in Hardthausen am Kocher an. Brunnet war bis zu seinem Ruhestand Mitte August 2018 Erster Vizepräsident des Gemeindetags.
Zum Vizepräsidenten gewählt wurde Klaus Holaschke bereits im April 2018 vom Landesvorstand des Gemeindetags. Als langjähriges Mitglied des Gremiums genießt er das höchste Vertrauen der Mitglieder, die ihn einstimmig gewählt haben. Insgesamt hat der Gemeindetag vier Vizepräsidenten: Neben Klaus Holaschke sind dies Michael Kessler, Bürgermeister in Heddesheim (Rhein-Neckar-Kreis), Bernd Mangold, Bürgermeister in Berghülen (Alb-Donau-Kreis) und Michael Scharf, Bürgermeister in Bonndorf (Kreis Waldshut).
Klaus Holaschke steht seit 2004 an der Spitze der Eppinger Stadtverwaltung. Dem Landesvorstand des Gemeindetags gehört er seit 2012 als ordentliches Mitglied an, zunächst als zugewählter Vertreter des Kreisverbands Heilbronn, ab 2013 als Kreisverbandsvorsitzender. Anlässlich seines Amtsantritts erklärte Klaus Holaschke: „Ich freue mich sehr auf die neuen Herausforderungen als Vizepräsident des größten kommunalen Landesverbands in Baden-Württemberg. Als Oberbürgermeister einer Großen Kreisstadt kenne ich die Anliegen der größeren Kommunen, werde aber mit vollem Engagement auch die Interessen unserer kleineren Mitgliedsstädte und -gemeinden vertreten.“
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Roger Kehle weiterhin in der Verbandsspitze des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB)
Der baden-württembergische Gemeindetagspräsident Roger Kehle wurde im Rahmen des am 19. und 20. Juni 2017 in Berlin tagenden Kommunalkongresses vom Hauptausschuss des DStGB erneut zum Vizepräsidenten gewählt.
Der Spitzenverband hat auch einen neuen Präsidenten: Ab 1. Januar 2018 übernimmt der bisherige I. Vizepräsident Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, die Präsidentschaft.
Der aktuelle Präsident, Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, wird zum gleichen Zeitpunkt Erster Vizepräsident des DStGB.
Weitere Vizepräsidenten sind Bernward Küper, Oberbürgermeister der Stadt Naumburg und Ralph Spiegler, Bürgermeister der Gemeinde Nieder-Olm.
Die Wahlperiode geht vom 1.1.2018 bis zum 30.6.2020.
Weitere Informationen und Bilder vom Kommunalkongress des DStGB finden sie hier [7].
Roger Kehle im April 2017 einstimmig im Amt Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg bestätigt
Bereits im April 2017 hat der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle einstimmig für weitere drei Jahre als Präsident des baden-württembergischen kommunalen Landesverbandes wiedergewählt. Seine Amtszeit als Hauptgeschäftsführer läuft bis 2023. Die beiden Funktionen werden beim Gemeindetag seit 2008 in Personalunion von Roger Kehle ausgeübt.
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Wenn Kommunen auf Startups treffen - Weltpremiere beim Gemeindetag
Die lange Vorbereitung hatte sich gelohnt! Die 18 Startup-Vertreter und fünf kommunale Vertreter waren beim Gemeindetag-Startup-BBQ Ende August klar einer Meinung: Solche Arbeitstreffen und intensive Austausche müsste es viel öfter geben!! Aber was steckt hinter #Gt-MEATSStartups eigentlich?
Eingeladen zu dem Arbeitstreffen mit gemeinsamem Barbeque hatten der Gemeindetag, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH und Adrian Thoma vom Bundesverband Deutsche Startups e. V. In der Geschäftsstelle des Gemeindetags in Stuttgart diskutierten die Teilnehmer im Arbeitslabor bis in den späten Abend hinein kommunale Zukunftsfragen und identifizierten Digitalisierungspotenziale in Baden-Württembergs Städten und Gemeinden.
Vorstellung in 60 Sekunden
Zu Beginn der Veranstaltung hatten die Teilnehmer in gewohnter Startup-Manier die Aufgabe, sich und ihre Gemeinde beziehungsweise ihr Startup in 60 Sekunden vorzustellen. Eine Herausforderung, der sich auch die kommunalen Vertreter mit Bravour stellten. Diskutieren im Digitallabor Unter dem Dach der Initiative „Städte und Gemeinden 4.0 – Future communities“ des Gemeindetags war das Digitallabor an diesem Nachmittag das Zukunftszentrum, um engagiert zu diskutieren, Sichtweisen auszutauschen und an Lösungsansätzen zu feilen. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, sich an fünf Laborinseln intensiv mit den Themenfeldern Mobilität, Wirtschaft & Handel, Infrastruktur, Gesellschaft und Energie zu beschäftigen. Die Möglichkeit zum agilen Wechsel der Themeninseln sorgte ständig für neue Impulse und erlaubte den Teilnehmern eine ganzheitliche Betrachtung der Handlungsfelder.
Als besondere Erkenntnis dieser Arbeitsphase trat der Wunsch beider Seiten nach einem „Testfeld rechtlicher, finanzieller, kultureller und praktischer Art“ hervor. Zur Erprobung innovativer Ansätze wünschen sich Kommunen und Startups die Entwicklung einer gewissen Fehlerkultur, von Risikokapital und Experimentierklauseln insbesondere im Vergaberecht sowie einen „Fast-Track“ für Genehmigungs- und Antragsverfahren auf allen staatlichen Ebenen.
Gegenseitiges Verständnis als Schlüssel zum Erfolg
Zum Abschluss des Digitallabors resümierte Franz-Reinhard Habbel die wesentlichen Ergebnisse der Diskussionsrunden und gab den Gästen zentrale Botschaften für die weitere Kooperation zwischen Kommunen und Startups mit auf den Weg. Gemeinsame Projekte erfordern Anpassungsanstrengungen von beiden Seiten, insbesondere Toleranz und Verständnis für die jeweils „andere Welt“. Vertreter von Startups und Kommunen haben an diesem Nachmittag bewiesen, dass ein fruchtbarer Austausch gelingen kann.
Teilnehmer stellen sich mit Steckbriefen vor
Damit jeder sich informieren konnte, mit wem er oder sie diskutiert, wurden die einseitigen Steckbriefe der Teilnehmer an einer Wäscheleine befestigt. Ganz locker sollte man sich einen ersten Eindruck über die Gemeinde beziehungsweise das Startup verschaffen und ins Gespräch finden.
Kommunen und Startups können es miteinander
Der Erfolg der Veranstaltung kann sich sehen lassen. Trotz regnerischen Wetters und der Notwendigkeit, das BBQ von der Dachterrasse in den Sitzungssaal zu verlegen, ist der „Kulturaustausch“ rundum gelungen. Vor allem eines wurde deutlich: Baden-Württembergs Kommunen und Startups haben viele Ideen und sind hochmotiviert, neue Ansätze in der Praxis zu erproben. Im Sinne des genannten Testfelds haben die Beteiligten jedoch auch eine klare Forderung an die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene. Dort sind die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für gemeinsame Zukunftsprojekte zu schaffen.
Einen ausführlichen Bericht über das Event mit Stimmen der Teilnehmer gibt es in der neuesten Ausgabe der "Gemeinde"BWGZ 18/2018.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Noch vor den Beratungen des Koalitionsausschusses der grün-schwarzen Landesregierung zum weiteren Vorgehen beim Fahrverbots-Urteil hat sich der Gemeindetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Rahmen einer Berufung beim VGH Mannheim überprüfen zu lassen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle erklärte dazu:„Fahrverbote könnten in der Theorie zwar dazu beitragen, die Feinstaub- und NOx-Grenzwerte einzuhalten. Aufgrund der zu erwartenden negativen Begleiterscheinungen, sind sie jedoch nicht verhältnismäßig."
Der Gemeindetag hatte bereits in einem Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann für das Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs plädiert. Die Befürchtung: Fahrverbote wirken sich unmittelbar auf die gesamte Region Stuttgart und auch auf weitere Städte und Gemeinden mit einer eigenen Grenzwertproblematik aus.
Ein erstinstanzliches Urteil darf nicht eine ganz Region lahmlegen
Für Präsident Kehle ist klar: „Eine Grundsatzentscheidung mit solch weitreichenden Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürgern muss in den einzelnen Instanzen unseres Rechtsstaats behandelt werden. Aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils darf nicht eine ganze Region lahm gelegt werden.Die einzuhaltenden Grenzwerte bedeuten eine komplette Neuausrichtung städtischer Verkehrspolitik und ein radikales Umdenken für das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass ein solcher Umbruch innerhalb weniger Jahre vollzogen werden kann."
Es werden außerdem schon seit Jahren rückläufige Schadstoffemissionen verzeichnet. Klar ist, dass man hier noch besser werden muss. Aber aufgrund dieser Verbesserungen hält der Gemeindetag die Anordnung von Fahrverboten zum jetzigen Zeitpunkt für falsch, um gegen die Luftbelastungen zu kämpfen. Präsident Kehle forderte: „Die negativen Auswirkungen von Fahrverboten auf die Wirtschaft, aber auch auf die Zehntausenden von Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihr Auto angewiesen sind, müssen bei der Entscheidung des Landes genauso berücksichtigt werden wie das Interesse an einer möglichst frühen Einhaltung von Grenzwerten.“
Fahrverbote und Plaketten sind Enteignung der Bürger
Aus Sicht des Gemeindetages sind Fahrverbote und Plaketten nichts anderes als eine Enteignung der Bürgerinnen und Bürger, die auf das Automobil angewiesen sind. Diese müssen auf die Richtigkeit gemachter Angaben vertrauen können und dürfen nicht die Leidtragenden von Fehlern sein, die andere zu verantworten haben.
Einen Fortschritt bei der Einhaltung der Grenzwerte verspricht sich der Gemeindetag auch vom Fonds "Nachhaltige Mobilität in der Stadt". Dieser umfasst eine Milliarde Euro, die vom Bund und der Automobilindustrie finanziert wird. Damit könnten individuelle Masterpläne in Städten entwickelt werden, die über die Digitalisierung, intelligente Verkehrssysteme, intermodale Mobilitätslösungen sowie zunehmende Automatisierung und Vernetzung im Individualverkehr und im ÖPNV die Schadstoffbelastung mit Stickstoffdioxiden verringern werden. Ohne jeden Zweifel müsse aber auch die Automobilindustrie ihre Hausaufgaben machen. Der Gemeindetag erwartet jetzt einen belastbaren und konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die kommenden Monate und Jahre. Zu diesen konkreten Maßnahmen gehört auch die vollumfassende Überprüfung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Und das geht ausschließlich mit der Einlegung der Berufung.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 62.31 KB | 02.10.2017 |
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Kommunen fordern Ende des Diesel-Bashings und einen Masterplan Mobilität
Der Gemeindetag Baden-Württemberg spricht sich klar gegen ein Fahrverbot aus. Gemeindetagspräsident Roger Kehle, der als Vize-Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 4. September am Diesel-Gipfel der Bundeskanzlerin und der Kommunen teilnahm, fordert einen gemeinsamen Masterplan von Bund, Ländern und Kommunen, um die Stickstoffoxid-Grenzwerte einzuhalten und pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Dieses Signal ist wichtig für alle: Die Autofahrer, die Menschen in den belasteten Kommunen, die Pendler, die aus dem Ländlichen Raum in die Städte fahren sowie für die Wirtschaft und das Handwerk. Darüber hinaus sollte man das Augenmerk auch auf andere Verursacher von Emissionen legen: Das sind neben den Pkws beispielsweise Baumaschinen, Schiffe, Bahnen und Busse.
Erster richtiger Schritt: Aufstockung des Fonds für nachhaltige Mobilität auf 1 Mrd. Euro
Zufrieden waren die Vertreteter der Kommunen über die Ankündigung der Bundeskanzlerin den Fonds für nachhaltige Mobilität auf 1 Mrd. Euro aufzustocken. "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", wertete der Gemeindetagspräsident.
Der Masterplan zur zukünftigen Mobilität in Städten und Gemeinden ist die einzige zielführende Lösung. Fahrverbote und Plaketten sorgen nur für kurzfristige Effekte. Der Städte und Gemeindebund als Dachverband auf Bundesebene sagt ganz klar: "Um die Mobilität in Städten und Gemeinden nachhaltig zu sichern und den Schadstoffausstoß wirksam zu verringern, ist eine Strategie unter Einbeziehung aller Akteure notwendig. Auch und vor allem die Automobilhersteller sind verpflichtet, einen signifikanten Beitrag zu leisten."
Die Kommunalvertreter sehen derzeit keine Möglichkeit, den Dieselmotor zu ersetzen, wenn die Bundesregierung die Klimaziele einhalten will. Das "Diesel-Bashing" der Deutschen Umwelthilfe ist deshalb nicht nachvollziehbar und verstellt den Blick auf andere Lösungsmöglichkeiten, die es bereits gibt und die man für die Nach- und Umrüstung von Fahrzeugen nutzen muss. Weder Städte und Gemeinden, noch Bund und Länder sollten sich durch angedrohte Klagen vor sich hertreiben lassen. Für den Dieselmotor und die Sicherung der Mobilität in Kommunen gibt es derzeit die Optionen Software-Update, technische Nachrüstung der Hardware sowie eine Weiterentwicklung der Motoren durch die Hersteller. Dabei müssen nun vor allem die Hersteller in die Pflicht genommen werden.
Im Masterplan Mobilität müssen Maßnahmen beschlossen werden wie z.B.:
- Stärkung des ÖPNV
- verstärkte Förderung des Radverkehrs
- eine öffentlichkeitswirksame Mobilitätskampagne, um den Individualverkehr in den Ballungsräumen zu reduzieren.
- Nachrüstung und sukzessive Umrüstung der kommunalen Fahrzeugflotten: Wenn man die im ÖPNV eingesetzten Busse umrüstet, wäre es möglich, mehr als 90 Prozent der Schadstoffemissionen zu reduzieren. Hierfür bedarf es aber entsprechender Finanzmittel und die bürokratischen Hürden müssen abgebaut werden. Auch die Umrüstung der kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge kann einen wichtigen Beitrag leisten. Ebenso wichtig: Der Ausbau der Ladeinfrastrukturen in den Kommunen sollte in den Blick genommen werden.
- Chancen aus der Digitalisierung: Wer kennt es nicht: In den Innenstädten einen Parkplatz zu suchen ist ein klarer Stressfaktor. Und derzeit ist jedes dritte Auto in den deutschen Innenstädten auf der Suche nach einem Parkplatz! Wir brauchen deshalb eine intelligente digitale Verkehrssteuerung. Weniger Staus und parkplatzsuchende Autofahrer bedeuten auch weniger Schadstoffe.
Es müssen jetzt schnell konkrete Maßnahmen beschlossen werden, damit wir die Mobilität sichern und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Dies sollte auch mit Blick auf weitere Gerichtsverfahren im Vordergrund stehen. Nur wenn es gelingt, plausibel darzustellen, welche Maßnahmen mit welchem Ziel wann ergriffen werden sollen, werden wir die drohenden Einschränkungen für Bürger, Unternehmer und Pendler verhindern. Städte und Gemeinden brauchen deshalb einen belastbaren und konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die kommenden Monate und Jahre. Der Gemeindetag Baden-Württemberg unterstützt den Deutschen Städte- und Gemeindebundes deshalb bei seiner Forderung, dass den Kommunen in Deutschland bei der Lösung der Schadstoffproblematik von Bund, Ländern und der Wirtschaft nachhaltig geholfen werden muss.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Städte und Gemeinden gegen Fahrverbote und für die Erhaltung der Fördermilliarde des Bundes
Städte und Gemeinden fordern von Bund und Ländern eine schnelle Umsetzung von Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen vor Ort. Besonders alarmiert sind der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und der Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, Roger Kehle, angesichts aktueller Medienberichte, dass über die Förderung aus dem Fonds nachhaltige Mobilität in Höhe von einer Milliarde Euro derzeit aufgrund der Koalitionsverhandlungen gar nicht entschieden würde. „Aus kommunaler Sicht wäre es der Super-GAU, wenn schon gemachte Zusagen jetzt von den Jamaika-Verhandlungspartnern zurückgenommen werden“, erklärten sie in einem gemeinsamen Statement. „Wir müssen Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind, schnell umsetzen können. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir vor Ort aktiv werden“, so Landsberg und Kehle. Oberstes Ziel müsse es sein, die Schadstoffbelastung schnell zu reduzieren und drohende Fahrverbote unter allen Umständen zu vermeiden. „Es kann nicht sein, dass Kommunen und Bevölkerung die Ausfallbürgen für die Verfehlungen der Automobilindustrie und die Untätigkeit des Bundes sind.“
Auf zwei Spitzentreffen im August und September war eine Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen worden, um Schadstoffausstoß zu reduzieren. Dazu zählte unter anderem die Zusage des Bundes, den Fonds „nachhaltige Mobilität in der Stadt“ auf eine Milliarde Euro aufzustocken. Mit diesem Geld soll die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Schadstoffminderung unterstützt werden. Die Kommunen drängen nun darauf, dass dieses Versprechen eingelöst wird und die Gelder schnell und ohne größere bürokratische Hürden zur Verfügung stehen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Gemeindetag Baden-Württemberg betonen, nach den guten Ergebnissen des Spitzengesprächs mit der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung und den Ländern vor knapp zwei Monaten sei zu wenig geschehen. „Die Umsetzung der bereits heute möglichen Maßnahmen droht nun entweder aufgrund der Jamaika-Verhandlungen komplett zu scheitern oder aufgrund der ebenfalls befürchteten Förderbürokratie zu versanden. Was wir brauchen sind klare Handlungsoptionen. Weder kurzfristige Harmonie unter den möglichen Koalitionären noch endlose Diskussionen werden die Luft sauberer machen“, so Landsberg und Kehle. Vielfach gibt es vor Ort bereits konkrete Pläne, etwa zur Umrüstung von Diesel-Bussen. Durch derartige Maßnahmen sei es möglich, kurzfristig zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes beizutragen. Selbst wenn die Mittel nicht gestrichen werden, müssen die Kommunen nach den derzeitigen Regelungen aber befürchten, die Förderung für diese Projekte zu verlieren, wenn sie sie jetzt umsetzen. „Wir brauchen eine klare Zusage, dass bereits begonnene Maßnahmen förderfähig bleiben“, so Landsberg und Kehle.
Insellösungen für einzelne Städte verlagern die Probleme nur
Wichtig sei es zudem, die finanzielle Förderung nicht auf die derzeit betroffenen Kommunen zu beschränken, sondern die Regionen insgesamt in den Blick zu nehmen. „Gerade die Stadt-Umland-Beziehungen und die Pendler-Mobilität müssen berücksichtigt werden. Mit Insellösungen für einzelne Städte lösen wir die Probleme nicht, sondern verlagern sie nur“, betonten Landsberg und Kehle. Langfristig müsse es das Ziel sein, den ÖPNV zu stärken und attraktiver zu machen, alternative Antriebsformen einzusetzen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. „Die Kommunen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Wir erwarten aber auch in diesen Bereichen schnell die zugesagte Unterstützung durch Bund und Länder.“
Mobilität ermöglichen statt verhindern: Nein zu "Blauer Plakette"
Gleichzeitig erteilten beide Verbände Fahrverboten eine klare Absage. Auch die Einführung einer sogenannten „Blauen Plakette“ stelle keine Option dar. „Fahrverbote sind ungerecht, schaden der Wirtschaft und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und sind in der Praxis nicht umsetzbar. Außerdem lösen sie das Problem allenfalls kurzfristig, wir brauchen aber ein Umsteuern, das auch mittel- und langfristig trägt. Hier wird den Kommunen und der Bevölkerung der „Schwarze Peter“ für das Fehlverhalten der Automobilindustrie und die Untätigkeit des Bundes zugeschoben.“ So seien auch die Aktivitäten der Deutschen Umwelt-Hilfe kritisch zu bewerten. „Durch eine Klageflut werden keine Probleme gelöst. Wir würden uns wünschen, dass diese Organisation sich an konstruktiven Lösungen beteiligt, anstatt ihr Engagement darauf zu richten, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken“, so Landsberg und Kehle abschließend.
Foto: Michael Lorenzet/pixelio
Ohne baureife Flächen kein neuer Wohnraum - Bündnis fordert Vorfahrt für Wohnungsbau.
Eine Premiere in Baden-Württemberg: Weil der Wohnraummangel immer akuter wird, haben sich die Dachverbände von Kommunen, Wohnungswirtschaft und Haus- und Wohnungseigentümern in einem Bündnis für Wohnungsbau zusammengeschlossen. Sie fordern Land und Bund auf, die rechtlichen Hürden abzubauen, die Städte und Gemeinden daran hindern, neue Flächen für Wohnraum auszuweisen. Bereits Ende September hatte der Gemeindetag einen Entwurf für ein Positionspapier ausgearbeitet und angekündigt, Partner aus Wohnungswirtschaft und Gesellschaft zu suchen, die sich gemeinsam mit dem Verband für eine erleichterte Flächengewinnung zu einem Bündnis zusammenschließen. Die Suche hatte Erfolg. Acht Partner konnten gewonnen werden, die aus dem Entwurf in kürzester Zeit ein gemeinsames Positionspapier zur raschen Gewinnung von neuem Wohnraum entwickelten. Die Bündnispartner stellten ihre Forderungen heute im Rahmen einer Landespressekonferenz vor. Dem Gemeindetag als Bündnispartner angeschlossen haben sich:
- Städtetag Baden-Württemberg
- Landkreistag Baden-Württemberg
- vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg
- Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg
- Vereinigung Baden-Württembergischer Kommunaler Wohnungsunternehmen
- Bauwirtschaft Baden-Württemberge.V.
- Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen
Die Wohnungsmärkte im Südwesten befinden sich in einem erheblichen Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage. So stieg zwischen 2011 und 2015 die Nachfrage nach Wohnungen um 4,6 Prozent (215.000 Wohnhaushalte), während das Angebot um nur 2,5 Prozent (128.000 Wohnungen) anwuchs. Die Folge ist eine „aufgelaufene Baulücke“ von 88.000 fehlenden Wohnungen. Der Handlungsdruck ist also gegeben. Zwischenzeitlich ist die Bevölkerung von Baden-Württemberg nochmals deutlich gewachsen und liegt nun erstmals bei über 11 Millionen Menschen – Tendenz weiter steigend. Das heißt, bis 2025 müssen in Baden-Württemberg 410.000 bis 485.000 Wohnungen gebaut werden. Die Bündnispartner fragen also zu Recht: Wie und wo soll dieser Wohnraum für rund eine Million Menschen entstehen?
Diese Frage war der Dreh- und Angelpunkt für die Beratungen der neun Verbände, denn für die Flächenausweisung sind nach dem Planungsrecht zwar grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig. Sie sehen sich durch übergeordnete Raumordnungsvorgaben von Bund, Land oder auch Regionalverbänden häufig stark eingeengt. Der Präsident des Gemeindetags Roger Kehle fand daher einleitend deutliche Worte: „Mit den Planungsinstrumenten, die den Kommunen aktuell zur Verfügung stehen, ist es für sie ein Ding der Unmöglichkeit, das notwendige Maß an Wohnbauflächen auszuweisen. Wenn erst einmal der Bund, dann das Land und anschließend auch die Regionalverbände festlegen, was nicht geht, dann bleibt wenig von der einstmals bedeutenden Planungshoheit übrig. Kurz gesagt: So schaffen wir das nicht. Das politische Ziel, den Wohnraummangel zu überwinden, droht dann krachend zu scheitern.“
Die neun Bündnispartner wollen es aber nicht dabei belassen, die Probleme nur zu beschreiben. Dazu erklärte Gemeindetagspräsident Kehle: „Wir verstehen es als unsere Verantwortung konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Und diese stehen alle unter der Überschrift ‚Vorfahrt für Wohnungsbau‘. Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit aber dazu, dass wir Mut entwickeln müssen, andere Ziele wie den allumfassenden Artenschutz, direkte Demokratie in der Bauleitplanung oder auch die angestrebte Nettonull auch einmal zurückzustellen. Diese Ziele sind für sich betrachtet zwar gut begründet. Wir werden es aber nicht schaffen, knapp eine halbe Million Wohnungen zu bauen, wenn wir sie nicht temporär in den Hintergrund rücken.“
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 261.16 KB | 09.01.2019 |
![]() | 326.78 KB | 09.01.2019 |
![]() | 431.72 KB | 09.01.2019 |
Foto: Kurt Michel / Pixelio
Wohnraum-Allianz darf nicht auf halber Strecke stehen bleiben
Die Änderung der Plausibilitätshinweise und das neue Förderprogramm für Wohnungsbau sind aus Sicht des Gemeindetags erste gute Ergebnisse der Wohnungsbau-Allianz. Gemeindetagspräsident Roger Kehle weist jedoch darauf hin, dass man nun bei den gemeinsamen Anstrengungen für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg nicht auf halbem Wege stehen bleiben dürfe. „Unser Ziel ist noch nicht erreicht. Wir müssen weitere Maßnahmen entwickeln, um die dringend notwendigen Wohnungen für die Menschen in unserem Land bauen zu können. Dazu gehört, dass wir die Landesbauordnung so umgestalten, dass Planen und Bauen kostengünstiger und schneller werden.“
Natur- und Artenschutz seien für die Kommunen schon immer wichtig. Die Vorgaben müssten aber handhabbar sein und dürften nicht dazu führen, dass Bebauungsplanverfahren in die Länge gezogen oder gar unmöglich werden. „Die Bürgerinnen und Bürger, und damit auch die kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort, wollen und werden auch weiterhin verantwortungsvoll mit unserer Natur umgehen. Aber wir müssen einen Weg finden, um für die Bedürfnisse der Menschen und gleichzeitig für vernünftigen Naturschutz mit Augenmaß zu sorgen". Dafür müssten jedoch einige Standards auf den Prüfstand, so der Gemeindetagspräsident.
„Der Gemeindetag wird ein verlässlicher Partner in der Wohnraum-Allianz bleiben. Wir wollen Ministerin Hoffmeister-Kraut auf ihrem eingeschlagenen Weg unterstützen, damit der dringende Bedarf an mehr Wohnraum in unserer Gesellschaft möglichst schnell gedeckt werden kann“, betonte Roger Kehle.
Weitere Informationen:
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 114.3 KB | 11.05.2017 |
![]() | 22.82 KB | 15.02.2017 |
![]() | 22.21 KB | 15.02.2017 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Bedarfsgerechtes Angebot bei der Kinderbetreuung ist Standortfaktor
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben sich frühzeitig mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz auseinandergesetzt und geeignete Maßnahmen getroffen, um bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.10.2016 hat natürlich auch Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der BGH hat entschieden: Eltern, die keinen Kitaplatz für ihr Kind ergattern, können auf Schadensersatz klagen.
BGH-Urteil bestätigt baden-württembergische Kommunen: Präzise Bedarfsplanung ist A und O
Die baden-württembergischen Kommunen haben sich natürlich schon vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz Gedanken über mögliche Klagen und Schadensersatzansprüche gemacht. Allerdings war und ist die Abwendung von Klagen nie die erstrangige Motivation der Kommunen gewesen, bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Kinderbetreuung ist nämlich ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden. Familien und Unternehmen sind auf geeignete Betreuungsplätze angewiesen.
Unsere Städte und Gemeinden werden nach dem Urteil jedoch noch stärker darauf achten, eine möglichst exakte Bedarfsplanung zu erstellen. Denn nur, wenn die Kommune den Platzmangel selbst verschuldet hat, beispielsweise weil ihre Bedarfsplanung nicht präzise genug war, muss sie nach dem BGH-Urteil Schadensersatz zahlen.
Niemand will langwierige Gerichtsverfahren, sondern qualitativ gute Angebote
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben den Kraftakt des Krippenausbaus bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 mit viel Anstrengung und Engagement erfolgreich gestemmt. Bislang konnten in der Regel geeignete Plätze für die Kinder gefunden werden. Natürlich kann nicht immer allen Wünschen der Eltern entsprochen werden, beispielsweise wenn die Wunscheinrichtung bereits belegt ist. Dann werden üblicherweise Gespräche geführt, um doch eine für die Eltern zufriedenstellende Betreuungslösung zu finden. So können Klagen vermieden werden. Im Übrigen: Die meisten Eltern wollen gar keine langwierigen Gerichtsverfahren, sondern ein qualitativ gutes Angebot. Das kann beispielsweise neben einem Kitaplatz auch ein Platz bei einer Tagesmutter (Kindertagespflege) sein.
Diese passgenauen Lösungen erarbeiten die Zuständigen vor Ort mit den Eltern.
Steigende Geburtenrate und Flüchtlingskinder: Der Ausbau ist noch lange nicht abgeschlossen
Die Ausbauphase ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Neben den Kindern die aus Flüchtlingsfamilien zu uns kommen steigt nun - erfreulicherweise - auch die Geburtenrate wieder an. Dies führt jedoch zu weiteren Platzbedarfen in Krippen und auch in Kindergärten, die die Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen müssen. Hinzu kommt der Personalmangel bei Erzieherinnen und Erziehern. Die Kommunen werden also in ihren Bemühungen, eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten nicht nachlassen können.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 252 KB | 24.11.2016 |
![]() | 251 KB | 24.11.2016 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Gemeindetag plädiert für kurzfristige Maßnahmen gegen Personalmangel in Kitas und spricht sich gegen Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung aus
Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher, vor allem aber auch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben Grund zur Freude: Unser Land ist beim bundesweiten Vergleich genau jenes Bildungsbereichs an der Spitze, in dem die Kommunen Verantwortung tragen. Aus dem heute veröffentlichten Ländervergleich zum Betreuungspersonal der Bertelsmann Stiftung geht hervor, dass Kindergärten und Krippen in Baden-Württemberg bundesweit den besten Personalschlüssel haben. Als Träger der Kinderbetreuung garantieren die Kommunen im Südwesten damit eine hohe Qualität.
Die Grundlage dafür war gerade bei den Kleinkindern der Pakt für Familien mit Kindern, den die Kommunen bereits 2012 mit dem Land geschlossen haben. Gemeindetagspräsident Roger Kehle ist deshalb zuversichtlich, dass der mit dem Lanz vereinbarte Pakt für gute Bildung und Betreuung für weitere Qualitätsimpulse sorgen wird. Land und Kommunen sind sich einig, gezielt Finanzmittel des Bundes für die Leitungszeit zur Verfügung stellen, um diesen Bereich zu stärken. Wichtig ist aber, dass Bund und Länder sich schnell einigen, damit die dafür zugesagten Mittel auch fließen können.
PIA stärken
Größtes Problem im Bereich des Kitaausbaus ist das fehlende pädagogische Personal. Das gilt für ganz Deutschland. In Baden-Württemberg haben Land und Kommunen mit der Ausbildungsoffensive des Paktes für gute Bildung und Betreuung die eine gute Strategie gefunden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Sie werden vor allem die erfolgreiche praxisintegrierte Ausbildung (PIA) stärken.
Besser 2-3 Kinder mehr pro Gruppe als viele Kinder ohne Betreuungsplatz
Der Gemeindetag weist aber ehrlich darauf hin, dass es einige Jahre dauern wird, bis diese Maßnahme ihre Wirkung entfaltet. Den Kommunen bleiben bis dahin nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie sagen bei einer stetig wachsenden Zahl an Kindern mit Betreuungsbedarf einer gewissen Zahl an Eltern, dass sie ihren Kindern mangels Erziehungspersonal keinen Platz anbieten können. Oder man setzt den Vorschlag des Gemeindetags um. Den Kommunen sollte eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Höchstgruppenstärke um 2-3 Plätze ermöglicht werden. Damit käme man den Eltern entgegen, die dringend einen Kitaplatz benötigen. Auch die Betreuungsqualität würde bei 2-3 Kindern mehr pro Gruppe nicht entscheidend zurückgehen. Mit einer solchen Flexibilisierungsmaßnahme würde Baden-Württemberg noch immer an der Spitze der Betreuungsqualität stehen, zumal die Kommunen dieses Instrument nur dann nutzen würden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Weitere Investitionen in Qualität statt Beitragsfreiheit
Eine Gefahr für die Qualität der Kinderbetreuung sieht der Gemeindetag eher in der Beitragsfreiheit, für die sich auch in Baden-Württemberg einige Stimmen stark machen. Der Verband hält den Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, für falsch. Für Eltern ist es wichtiger, dass ihre Kinder eine Einrichtung besuchen, in der sie qualitativ hochwertige Angebote in Anspruch nehmen können. Die Elternbeiträge sollten deshalb in den Ausbau der Kinderbetreuung, in Sprachförderung oder in die Leitungszeit und die Ausbildungsoffensive investiert werden. Für sozial schwache Familien gibt es in den Städten und Gemeinden weiterhin Gebührenermäßigungen.
Ganz klar ist für den Gemeindetag auch: Wer eine Beitragsfreiheit fordert, muss auch klar sagen, wie die fehlenden Einnahmen aus den Gebühren kompensiert werden sollen. Die 5,5 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern und Kommunen bis 2022 zur Verfügung stellen will, würden dafür nicht ausreichen.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 82.8 KB | 28.08.2018 |
Foto:Pixabay
Land und Kommunen schließen "Pakt für gute Bildung und Betreuung"
Die Verhandlungen waren lang und intensiv, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Spitzen der Kommunalen Landesverbände haben am 18. Januar 2019 den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ unterzeichnet. Die darin vereinbarten Maßnahmen sind ein weiterer Schritt hin zu einer Stärkung und Verbesserung der Qualität in der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Land und Kommunen investieren in die Bildungschancen der Kinder in Baden-Württemberg - und damit in die Zukunft unseres Landes!
Der Ausbau der Kinderbetreuung war schon bisher die finanziell größte Herausforderung der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren. Bis heute haben die Kommunen hier viel erreicht. Da die Geburtenzahlen erfreulicherweise wieder steigen, werden die Städte und Gemeinden diesen Ausbau jedoch auch künftig noch fortsetzen müssen.
Doch Bauen ist die eine Seite, Personalgewinnung die andere. Ein Kernelement des Paktes ist deshalb eine Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Erzieher. Dazu werden die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen ausgebaut und die Träger mithilfe einer Ausbildungspauschale gezielt unterstützt. Denn nur mit gut qualifiziertem Personal können wir die hervorragende Betreuungsqualität in Baden-Württemberg sichern und die dringend erforderlichen zusätzlichen Plätze ausbauen.
Zudem ist mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung nun auch der Einstieg in die Finanzierung der Leitungszeit gelungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes kommen. B
Mit dem Abschluss des Paktes für gute Bildung und Betreuung ist aus Sicht des Gemeindetags ein Maßnahmenpaket gelungen, das für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung sorgen wird.
Die Pressemitteilung zum Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie den Wortlaut des Paktes finden Sie hier [21], auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Eine ausführlichere Bewertung des Paktes durch den Gemeindetag gibt es für unsere Mitgliedsstädte und Gemeinden im Mitgliederbereich [22] unserer Webseite.
„Bildung auf Draht – Digitalisierung an Schulen“
Bildungskongress der Kommunalen Landesverbände am 17. Februar 2017 im Internationalen Congresscenter Stuttgart (ICS) der Messe Stuttgart
Nach drei Jahren war es am 17. Februar 2017 wieder soweit: Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag luden im Rahmen von Europas größter Bildungsmesse, DIDACTA, wieder zu ihrem Bildungskongress ein. Im Mittelpunkt stand das Thema Digitalisierung an Schulen.
Neben den Spitzen der Kommunalen Landesverbände sprachen während des Kongresses Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Im Rahmen der Diskussionsrunden nahmen Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Vorsitzenden der Parteien, die im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind, teil.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle diskutierte mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke über die Weiterentwicklung der Ganztagesschulen und die Zukunft der Realschulen. Eine der zentralen Botschaften des Gemeindetagspräsidenten war: Die Strukturen an den Schulen verändern sich und mit ihnen die Anforderungen an die Schulleiterinnen und Schulleiter. Er forderte die Politik auf, die Rolle der Schulleiter zu stärken.
Auf der begleitenden Kongressausstellung stellten Kommunen und Verbände ihre Schulen oder Bildungsprojekte vor.
Der SWR berichtete in seiner Nachrichtensendung SWR Aktuell ausführlich über den Bildungskongress. Den direkten Link zur Sendung finden Sie hier [23].
Weitere Dokumente:
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 178.24 KB | 05.01.2017 |
Bildquelle: © Fraunhofer IAO Foto: Elia Schmidt
Erstes Vernetzungsevent der Kommunalen Digitallotsen
Über 200 Kommunale Digitallotsen trafen sich Ende Juli zu ihrem ersten Vernetzungsevent in Leinfelden-Echterdingen. Mitgebracht haben sie auch ihre Verwaltungsspitzen, die sich, ebenso wie Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl, von der Vielfalt und dem Engagement der qualifizierten Digitallotsen begeistert zeigten.
Digitalisierung ist mehr als nur digitale Verwaltungsleistungen und Breitbandausbau. Vielmehr kommen auch zahlreiche organisationale Herausforderungen auf die Städte, Gemeinde und Landkreise zu. Es entstehen neue Aufgabenzuschnitte, innovative Projekte und insbesondere müssen die Mitarbeitenden unserer Verwaltungen mit dem passenden Handwerkszeug ausgestattet werden, um mit all diesen Veränderungen umzugehen: Erweiterte Kompetenzen braucht das Land! Und genau diese Kompetenzen stehen im Qualifizierungsprogramm „Kommunale Digitallotsen“ im Rahmen der Digitalakademie@bw [25] und unter Federführung von Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag Baden-Württemberg im Mittelpunkt. Seit November sind bereits 400 Digitallotsen in der Verwaltungsschule des Gemeindetags und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie ausgebildet worden.
Wie geht es weiter mit den Kommunalen Digitallotsen?
Dieser Frage stellten sich der Erste Beigeordnete des Gemeindetags, Steffen Jäger, Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm, auf der Bühne. Die Botschaft war eindeutig. Mit der Basisqualifizierung ist ein Grundstein gelegt, jetzt muss es weitergehen. Bei der Konzeption der Aufbauschulung hat man sich daher ganz bewusst an den verschiedenen Bedarfen, fachlichen Hintergründen und Rahmenbedingungen der Kommunalen Digitallotsen orientiert.
Minister Thomas Strobl hat es sich nicht nehmen lassen, beim Vernetzungsevent dabei zu sein und einige der Digitallotsen persönlich kennenzulernen. Im Gespräch mit ihnen zeigte er sich begeistert. Nicht nur von den tollen Projekten, die die Digitallotsen bereits initiiert haben, sondern auch von der Vielfalt und dem Engagement, das sie zeigen.
Markt der Gestaltungsmöglichkeiten
Neben dem politischen Teil hatten die Digitallotsen die Möglichkeit, an sieben verschiedenen Fachworkshops teilzunehmen. Gemeinsam mit den Partnern der Digitalakademie@bw [25] und weiteren Moderatoren wurden Themen aus der Basisqualifizierung weiter vertieft und erste Informationen zur Aufbauschulung gesammelt werden. 90 Minuten lang beschäftigen sich die Digitallotsen mit der Gestaltung von Cybersichersicherheit (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration), Change Management (Johan Scheidner über die Verwaltungsschule des Gemeindetags), Prozessen (ITEOS), der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Expertenkreis Digitalakademie@bw [25]), Digital Leadership (Führungsakademie), Digitalisierungsstrategien (KIC@bw [26]) und verschiedenen Arten der Beteiligung (Carlo Schöll).
Vernetzung, Vernetzung, Vernetzung
Nicht digital, sondern ganz analog stand ein Speed Dating zum Tagesabschluss auf dem Programm. Denn Digitalisierung lebt von Vernetzung, davon, dass miteinander und voneinander gelernt wird und Herausforderungen gemeinsam mit anderen angegangen werden können.
Film der digitalakademie@bw [27] zum Vernetzungsevent unter
https://www.youtube.com/watch?v=RvT_iVZNpzQ&feature=youtu.be [28]
Mehr Informationen finden Sie unter
https://www.digitalakademie-bw.de/leistungsangebote/kommunaledigitallotsen/ [29]
Foto: pixabay.com/mohamed Hassan
Das neue Förderprogramm „5G-Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ startet!
Die Bundesregierung unterstützt die zügige und effiziente Einführung des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch ein neues Förderprogramm. Das Innovationsprogramm geht auf die im Koalitionsvertrag beschlossene 5x5G-Strategie zurück und soll die Erprobung von 5G-Anwendungen unter realen Bedingungen ermöglichen. Auf diese Weise sollen potenzielle Nachfrager und Anbieter von innovativen 5G-Mobilfunklösungen zusammengeführt und die Potenziale des 5G-Mobilfunks vor Ort sichtbar gemacht werden.
Fördergegenstand:
Im ersten Schritt können sich Kommunen und Gebietskörperschaften für eine Konzeptförderung bewerben. Ziel der Konzeptförderung ist es, Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in der Region erproben und erforschen. Die Konzepte sollen sich auf Regionen beziehen, die die Erprobung innovativer 5G-Mobilfunkanwendungen ermöglichen, ohne dass zuvor langfristige vorbereitende Ausbauvorhaben abzuschließen sind. Der Fokus des 5G-Innovationswettbewerbs liegt auf der Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Anwendungen, nicht auf der Realisierung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung. Die wesentlichen Ergebnisse der Konzepterstellung müssen bis zum 28. Februar 2020 fertig gestellt werden. Besonders herausragende Konzepte werden im zweiten Schritt mit einer Umsetzungsförderung prämiert.
Förderhöhe und zuwendungsfähige Ausgaben:
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 Euro. Insgesamt werden bundesweit 50 Regionen ausgewählt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Konzepterstellung sowie für Koordinierungsaufgaben.
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u.a. Zweckverbände).
Antragstellung und Antragsfrist:
Anträge auf die Förderung von Konzepten können bis zum 17. September 2019 elektronisch über easy Online eingereicht werden. Für die fristwahrende Antragstellung ist ferner der Eingang der vollständigen und rechtsverbindlich unterzeichneten Antragsunterlagen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Projektgruppe 5G, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn auf dem Postweg bis zum 20. September 2019 erforderlich.
Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ unter dem folgenden Link zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=5X5G-KONZE&b=5X5G... [30]
Ansprechpartner:
Für Rückfragen zum Förderprogramm können sich Kommunen an die folgende E-Mail-Adresse als einheitliche Anlaufstelle wenden: 5G@bmvi.bund.de [31]
Weitere Details zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der beigefügten Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ vom 15.07.2019 sowie dem ersten Aufruf zur Antragseinreichung.
Info-Workshop am 14. August 2019
Für am Förderaufruf interessierte Kommunen findet am 14.08.2019, 14.00 bis 16.30 Uhr, ein Info-Workshop in den Räumlichkeiten des Städtetags Baden-Württemberg, Königstraße 2, 70174 Stuttgart statt. Der Info-Workshop dient der kooperativen Abstimmung und wo möglich gemeinsamen Erstellung von 5G-Skizzen aus Baden-Württemberg. Ferner sollen Konsortien zusammengeführt und Anträge hinsichtlich Anwendungsfällen und Ausrichtung voneinander abgegrenzt werden. Der Workshop wird von den Kommunalen Landesverbänden gemeinsam mit der Geschäftsstelle Digitalakademie@bw [25] durchgeführt.
Folgende Agenda ist vorgesehen:
- TOP 1 – Vorstellung & Diskussion Antrags-/Erfolgskriterien
- TOP 2 – Sammlung geplanter Einreichungen und Anwendungsfälle
- TOP 3 – Arbeitsphase zur Bildung von größeren Konsortien/“Themenbündeln“
- TOP 4 – Kurzvorstellung der Arbeitsgruppen & nächste Schritte
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
Anmeldungen werden unter Angabe von Name, Funktion, Kommune bis zum 07.08.2019 per E-Mail an geschaeftsstelle@digitalakademie-bw.de [32] entgegen genommen.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 61.01 KB | 06.08.2019 |
![]() | 113.2 KB | 06.08.2019 |
Foto: Karl-Heinz Laube/Pixelio.de
Breitbandinfrastruktur der Zukunft
Die digitale Infrastruktur zwischenzeitlich längst zu einem dringenden Grundbedürfnis unserer Wirtschaft geworden. Sowohl große Unternehmen als auch kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sind auf einen leistungsfähigen und schnellen Internetzugang angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch für Privathaushalte ist eine zukunftsfähige Anbindung an die Datenautobahn ein bedeutender Faktor, wenn es um die Festlegung des Wohnortes geht. Wer in seiner Kommune kein schnelles Internet anbieten kann, wird sich zukünftig schwer tun, neues Gewerbe anzusiedeln und neue Bürger zu überzeugen.
In der Zielsetzung, wie ein leistungsfähiges Telekommunikationsnetz aussehen sollte, sind sich alle politischen Ebenen einig. So hat die Europäische Union als Ziel ausgegeben, dass bis zum Jahr 2020 die Hälfte der europäischen Haushalte mit 100 Mbit/s versorgt sein sollen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung legt eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 fest. Die im Sommer 2014 ausgerufene digitale Agenda der Bundesregierung wiederholt diese Zielsetzung aus dem Koalitionsvertrag. Perspektivisch geht die Agenda jedoch davon aus, dass Bandbreiten von 300 Mbit/s und mehr erforderlich sein werden. Eine solche Bandbreite ist ausschließlich über Glasfaserleitungen in die einzelnen Haushalte (FTTB-Lösungen) zu erreichen.
Leider sieht die aktuelle Versorgungsstruktur anders aus: In Deutschland sind lediglich drei Prozent der Haushalte mit einem Glasfaseranschluss versehen sind. Im OECD-Durchschnitt waren es bereits 2009 17 Prozent. In Südkorea waren es sogar 67 Prozent.
Nach Artikel 87f Grundgesetz hat der Bund im Bereich der Telekommunikation die Zuständigkeit, eine flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
Angesichts der bundesweiten Bedeutung ist der zukunftsfähige, flächendeckende Ausbau des Telekommunikationsnetzes für den Gemeindetag Baden-Württemberg eine der bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen der Zukunft. Gerade das Flächenland Baden-Württemberg mit seinem breiten Netz an mittelständischen Weltmarktführern ist dringend auf eine leistungsfähige Datenautobahn angewiesen.
Nach unserer Überzeugung braucht es zur Sicherstellung einer solchen Infrastruktur die flächendeckende Gewährleistung von Glasfaseranschlüssen in die einzelnen Haushalte (Fiber To The Building).
Kommunale Digitallotsen starten durch
In Baden-Württembergs Kommunen gibt es demnächst immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Digitalisierung der Verwaltung unterstützen: Die Kommunalen Digitallotsen. Zu verdanken haben wir das den Kommunalen Landesverbänden. Mit ihrem Gemeinschaftsprojekt, das sie unter dem Dach der „Digitalakademie@bw“ des Landes Baden-Württemberg umsetzen, ebnen sie ihren Mitgliedskommunen innerhalb der Verwaltung den Weg in Richtung digitale Kommune. Ilona Benz von der Stabsstelle Digitalisierung beim Gemeindetag Baden-Württemberg hat das Projekt maßgeblich mitentwickelt. Franz-Reinhard Habbel, Geschäftsführer der KOMMUNAL.HUB, die Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um die Digitalisierung berät, sprach mit Ilona Benz über die Kommunalen Digitallotsen und die digitale Zukunft der Verwaltungen. Das ganze Gespräch können Sie sich auf Video hier auf unserer Homepage ansehen.
Hinter dem Projekt steht die Idee, dass auch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf die Veränderungen in der Arbeitswelt vorbereitet werden müssen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Damit diese Transformation gelingt, muss man sie für die Chancen der Digitalisierung begeistern und auf deren Herausforderungen vorbereiten. Beim Multiplikatoren-Programm „Kommunale Digitallotsen“ geht es deshalb darum, digitale Kompetenz und Eigenverantwortung zu stärken und so aus den Kommunen heraus die Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Die Ausbildung zum "Kommunalen Digitallotsen" umfasst eine dreitägige Schulung und wird mit Bildungs-Vouchers vom Land gefördert. Als kompetenter und bewährter Ausbildungspartner ist natürlich auch hier u.a. die Verwaltungsschule des Gemeindetags dabei.
Alle Informationen über die Ziele des Programms und die Modalitäten der Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Digitalakademie@bw [35] .
Unser Angebot für Ihre Kommune
Seit 2014 beraten wir unsere Mitglieder individuell um passgenaue Lösungen zu finden.
Die Aktivitäten auf kommunaler Ebene nehmen wir in unsere „Gute-Praxis“-Übersicht auf oder stellen sie in unserer Mitgliederzeitung „Die Gemeinde“ vor.
Wir bieten im Rahmen der Modellkommunen intensiven Austausch für die Städte und Gemeinden und begleiten diese vor Ort.
Wir führen Workshops und Seminare durch und stellen unser umfassendes Angebot auf unserer Homepage vor.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 20.73 KB | 01.02.2017 |
![]() | 20.14 KB | 01.02.2017 |
![]() | 11.37 MB | 01.02.2017 |
![]() | 1.91 MB | 01.02.2017 |
Die Gemeinden Dußlingen (Landkreis Tübingen) und Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) sowie die Städte Bühl (Landkreis Rastatt) und Holzgerlingen (Landkreis Böblingen) wollen gemeinsam mit der Beratungsstelle Inklusion des Gemeindetags in den nächsten drei Jahren durch verschiedenartige Projekte Inklusion in ihren Kommunen voranbringen. Hierbei starten die Modellkommunen, die unterschiedlich groß sind und damit einen Querschnitt der Kommunen in Baden-Württemberg repräsentieren, aus verschiedenen Startpositionen. Ziele sind, neben dem Erfahrungsaustausch auch Bewusstsein und Offenheit in den Städten und Gemeinden für das Thema zu schaffen.
v.l.n.r.: Anneliese Schust, Gemeinde Leutenbach, Thomas Kist, Stadt Bühl, Silke Hornung, Gemeinde Dußlingen, Stella Grasser, Stadt Holzgerlingen, Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion beim Gemeindetag Baden-Württemberg, Eva Pyrka, Gemeinde Leutenbach, Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, Sonja Weidhaus, Gemeindetag Baden-Württemberg
Mitte April begrüßte Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion, Vertreter und Vertreterinnen der vier Modellkommunen in der Geschäftsstelle des Gemeindetags zum ersten Treffen. Die Modellkommunen lassen sich in den kommenden drei Jahren durch die Fachstelle beraten und begleiten. Die Gemeinden stellten ihre aktuellen Themen und Projekte vor. Während manche Kommunen noch am Anfang des Prozesses stehen, haben andere schon Netzwerke geschaffen und bereits mit zahlreiche Maßnahmenbegonnen. So findet in Holzgerlingen am 3. Oktober 2016 eine Inklusionsmesse statt. In Bühl steht der Umbau von zwei denkmalgeschützten Rathausgebäuden auf dem Programm. Dußlingen veranstaltet regelmäßig ein Inklusionscafé, und Leutenbach möchte Barrieren in öffentlichen Gebäuden beseitigen. Deutlich wurde bei diesem Treffen, dass es auf kommunaler Ebene unterschiedliche Voraussetzungen und Strukturen gibt, die berücksichtigt werden müssen, wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorangebracht werden soll. Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, formulierte den Anspruch des Projekts so: "Wir müssen Inklusion lebbar, aber auch umsetzbar machen." Dabei bedürfe es nicht immer vieler finanzieller Mittel, um Erfolge zu erzielen. Auch kleine Maßnahmen könnten schon eine große Wirkung erzielen. Wichtig sei, die Bevölkerung in diese Prozesse einzubinden und mitzunehmen. Denn Inklusion betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, von den Maßnahmen profitieren auch ältere Menschen oder junge Familien. Die Offenheit für die Vielfalt vor Ort weitet den Horizont.
Für die Projektdauer von 3 Jahren sind weitere Treffen, auch in den Modellkommunen geplant. Es sollen vor allem die Themen Barrierefreiheit, Sensibilisierung der Gesellschaft, Vernetzung und Leichte Sprache im Vordergrund stehen. Hierzu werden nach Bedarf Experten eingeladen, barrierefreie öffentliche Gebäude oder inklusive Betriebe besichtigt. So wie das „Rudolfs Küche und Café“ in Stuttgart, das die Gruppe zum Abschluss gemeinsam besuchte.
Weitere interessierte Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls in das Projekt Modellkommunen Inklusion einzubringen.
Von den Erfahrungen der Modellkommunen sollen langfristig alle Mitglieder des Gemeindetags profitieren. Mehr Informationen zum Thema Inklusion gibt es auf der Homepage des Gemeindetags, hier wird in Kürze auch eine überarbeitete Liste mit Praxisbeispielen veröffentlicht, die Impulse für eigene Aktivitäten liefern kann.
Autor: Corinna Christner. Corinna Christner ist Studentin an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und zur Zeit Praktikantin beim Gemeindetag Baden-Württemberg.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 125.64 KB | 05.06.2018 |
![]() | 570.8 KB | 25.01.2018 |
![]() | 1.26 MB | 09.08.2016 |
![]() | 1.15 MB | 09.08.2016 |
![]() | 925.46 KB | 09.08.2016 |
![]() | 1.83 MB | 09.08.2016 |
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurde auf der Grundlage von Medienberichterstattungen und Mitteilungen an den Gemeindetag Baden-Württemberg zusammengetragen. Die Liste kann jederzeit um weitere Beispiele ergänzt werden. Trotz der uns bekannten Unvollständigkeit kann die Liste dazu dienen, weiteren Akteuren Impulse für eigene Maßnahmen zu geben.
Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche, um die Einzellisten einzublenden.
Am 12.12.2018 hat der Landtag von Baden-Württemberg die Änderung des Landesbehintertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) beschlossen und damit die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Webangeboten im Internet und in sozialen Netzwerken, Intranets und Apps öffentlicher Stellen (im folgenden „digitale Infrastruktur“ genannt) umgesetzt.
Mit dem E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EGovG BW) wurde im Dezember 2015 bereits die Verwendung von barrierefreien elektronisch gestützten Verwaltungsabläufen (Mails, PDFs und Worddokumente) eingeführt .
Dies diene der Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten schwerbehindertet Beschäftigter.
Folgende Fristen sind für die Umstellung auf barrierefreie digitale Infrastruktur der Kommunen im neuen L-BGG vorgesehen:
Weitere Informationen dazu im Gt-info 0584/2018 vom 24.10.2018.
Barrierefreiheit bedeutet, die digitalen Angeboten müssen „für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar“ (§ 4 BGG) gemacht werden. Der Einsatz von behinderungsbedingt notwendigen Hilfsmitteln ist zulässig.
Da im L-BGG keine Definition von Barrierefreiheit definiert ist, wird auf die des BGG zurückgegriffen. Die Kommunen werden also verpflichtet, die Informationen ihrer digitalen Infrastruktur für alle Personen zugänglich zu machen (§ 10 L-BGG neue Fassung)
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 3.42 MB | 23.09.2015 |
Was bedeutet der Begriff „Inklusion“? Wo fängt Inklusion an, wo hört sie auf? Und überhaupt: Wer hat etwas davon?
Soziologische Abhandlungen über den Begriff gibt es zuhauf[i]. Dabei wird Inklusion als eine mögliche Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens abgegrenzt gegen Integration, Separation oder gar Exklusion von Einzelnen oder von ganzen Bevölkerungsgruppen[ii]. Inklusion wird beschrieben als die Chance aller Menschen, selbstbestimmt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Weiter heißt es, die inklusive Gesellschaft müsse durch einen Paradigmenwechsel herbeigeführt werden[iii].
Zunächst ist gemeint, dass alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, ohne diskriminiert zu werden, zusammenleben können. Dies soll in einer solidarischen Gemeinschaft geschehen, in der jedem Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, in allen Bereichen, die das Leben bietet, voll und wirksam mitzumachen. Grundannahme hierbei ist, dass jede/r Einzelne eine unterschiedliche Ausgangslage hat und gerade diese Vielfalt „normal“ ist. Somit kann man festhalten, dass Inklusion alle Menschen betrifft und es viel zu eng gefasst wäre, von Menschen „mit Behinderungen“ auszugehen.
Das umfassende Verständnis von Inklusion meint Teilhabe für jede und jeden, ausgehend von den individuell vorliegenden Gegebenheiten. Alle sind damit gemeint: Die Familie, die mit Kinderwagen und mit der Oma samt ihrem Rollator um den See spazieren möchte, der Rollstuhlfahrer, der den ÖPNV nutzen möchte, der Senior, der nur noch einfache Sachverhalte aufnehmen kann, die sehbehinderte Studentin, die sich für die Ausstellung im Stadtmuseum interessiert, der psychisch angeschlagene Mensch, der schlecht mit Stresssituationen umgehen kann. Natürlich auch das behinderte Kind, das mit gesunden Kindern in den Kindergarten und zur Schule gehen möchte, und viele, viele andere mehr. Auf die Dauer der Einschränkung kommt es nicht an.
Mit „Paradigmenwechel“ ist gemeint, dass hilfsbedürftige Menschen nicht nur mit ihren Schädigungen und den dafür notwendigen Therapien und Förderungen wahrgenommen werden. Vielmehr muss es selbstverständlich werden, dass die Strukturen und Angebote unseres gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens von vornherein so gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden, dass alle Menschen daran teilhaben können, ohne vorab um Hilfe bitten zu müssen. Das Motto dazu lautet: Behindert ist man nicht, behindert wird man.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die Teilhabe selbstbestimmt erfolgen muss. Selbstbestimmt leben zu können bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit, Unterstützung in Eigenverantwortung und einfach ein großes Stück Lebensqualität. Aussonderung und Diskriminierung wird so entgegengewirkt.
Die positive innere Einstellung jedes einzelnen zur vorhandenen Vielfalt unter den Menschen sowie Geld und Zeit sind die wichtigsten Ressourcen, mit Hilfe derer der gesellschaftliche Wandel gelingen kann. Das kann zum Beispiel kostenneutral damit anfangen, dass Menschen mit Behinderung in den Medien nicht mehr mit ihrer Einschränkung dargestellt werden, sondern mit den Eigenschaften, die sie für eine bestimmte Sache prädestinieren[iv].
Es lässt sich festhalten: Die Vielfalt in unserer Gesellschaft ist real und sie bereichert diese. Wir sollten sie bewusst annehmen und als Gewinn und Nutzen begreifen. So wie jedes andere Team profitiert auch die Gesellschaft von den unterschiedlichen Stärken – und auch Schwächen – ihrer Mitglieder. Von benachteiligten Menschen kann man viel lernen, zum Beispiel Begeisterungsfähigkeit, Lebensfreude und Dankbarkeit, aber auch Wärme, Toleranz und Demut. Begegnungen mit ihnen können das eigene Wirken entschleunigen und eigene Befindlichkeiten relativieren. Behinderte Arbeitnehmer sind für ihr hohes Maß an Loyalität bekannt. Die Zusammenarbeit mit ihnen ermöglicht soziale Lernprozesse, die dem Betriebskima zugute kommen.
Einen Königsweg im Sinne einer Musterlösung für Inklusion gibt es nicht, denn nicht alle Anforderungen passen zusammen und unbegrenzte Finanzmittel gibt es auch nicht. Inklusion kann deshalb nur gemeinsam gelingen. Ohne Dialog geht gar nichts. In der Regel ist es zielführender, bereits gemeinsam zu planen. Nicht erst, wenn wir alt sind, kommt uns die angestrebte und erstrebenswerte Öffnung unseres Bewusstseins selbst zugute.
[i] „Inklusive Gesellschaft“, AWO u.a. (Hrsg.), Nomos, Baden-Baden, 2015.
[ii] www.inkusion-schule.info [208]; wikipedia [209], www.leidmedien.de [210].
[iv] ) Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderung“ – für Medienschaffende, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.).
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 154 Staaten und der EU abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).
Die UN-BRK ist Völkerrecht, das in den Vertragsstaaten, so auch in Deutschland, beachtet werden muss. Innerhalb der innerstaatlichen Normenhierarchie genießt die UN-BRK nach ständiger Rechtsprechung den Rang eines Bundesgesetzes, ohne ein solches zu sein. Die ist damit auch dem Landesrecht übergeordnet. (1)
Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft für alle Stellen staatlicher Gewalt in Bund, Ländern und Kommunen rechtliche Verbindlichkeiten. Inklusion ist daher nicht nur eine politische Aufgabenstellung, sondern sie ist getragen von einer rechtlichen Aufforderung (…). (1)
Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der UN-BRK. Sie schlägt sich in zahlreichen Artikeln nieder. Eine Auswahl ist nachfolgend abgedruckt. Es obliegt der Wertung jedes Einzelnen, welche Maßnahmen daraus zwingend abzuleiten sind und inwieweit die Landesvorgaben ggf. auf einer individuellen Auslegung des Gesetzgebers beruhen. Der vollständige Text der deutschen Übersetzung der UN-BRK kann unter www.institut-fuer-menschenrechte.de [212] werden.
Artikel 1
Zweck
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Artikel 4
Allgemeine Verpflichtungen
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;
d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
(…)
h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;
i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.
(…)
(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
(…)
(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.
Artikel 8
Bewusstseinsbildung
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.
Artikel 19
Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Artikel 20
Persönliche Mobilität
Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem
a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;
b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;
(…)
Artikel 21
Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
(…)
e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
Artikel 24
Bildung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
Artikel 27
Arbeit und Beschäftigung
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts fürgleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
Artikel 28
Angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz
(…)
c) in Armut lebenden Menschen mit Behinderungen und ihren Familien den Zugang zu staatlicher Hilfe bei behinderungsbedingten Aufwendungen, einschließlich ausreichender Schulung, Beratung, finanzieller Unterstützung sowie Kurzzeitbetreuung, zu sichern;
d) Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Programmen des sozialen Wohnungsbaus zu sichern;
e) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen und Programmen der Altersversorgung zu sichern.
Artikel 29
Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben
Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem
i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.
Artikel 30
Teilhabe am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt mit anderen am kulturellen Leben teilzunehmen, und treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
(3) Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
(4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,
a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
(1) Dr. Valentin Aichele, Institut für Menschenrechte.de, 28.7.2015
Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Inklusion
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Editorial
Pressemitteilungen
Allgemeiner Teil
Inklusion und Arbeit
Gemeindeporträt
Impressum
Aus dem Gemeindetag
Förderpreis Gesunde Kommune
Inklusion
Gemeindeportrait
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip sollten mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.
Statistisch gesehen ist diese Vorgehensweise einfach zu begründen: Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei der drei Sinne eingeschränkt sind ist weitaus geringer, als die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sinn eingeschränkt ist. Wenn also darauf geachtet wird, dass Informationen oder Wege für mindestens zwei Sinne zugänglich sind, wird damit einem großen Personenkreis geholfen.
Übrigens wird das Prinzip ganz allgemein von Lernwissenschaftlern befürwortet bei jeder Art von Informationsaufnahme. Speziell bei Fremdsprachen ist es essentiell, die Sprache nicht nur mit den Augen aufzunehmen , also zu lesen, sondern sie zu hören und zu sprechen (sozusagen ertasten).
Eingängliches Beispiel aus dem Alltag : Bei Handys besteht die Benachrichtigung aus dem Vibrationsalarm und dem Klingelton.
Es empfiehlt sich also dieses Prinzip im öffentlichen Raum, bei Gebäuden und Veranstaltungen sowie bei der Vermittlung von Informationen zu berücksichtigen
Anwendungsbeispiele
Schule:
Eine Pausenglocke einer Schule sollte zwei Sinne ansprechen, sodass ein Gehörloser oder Schwerhöriger das Pausensignal ebenso wahrnehmen kann. Es bietet sich also an, neben einer Pausenglocke zusätzlich eine rote Signallampe anzubringen, die bei Pausenbeginn oder Pausenende aufleuchtet.
Tastbare Bodenleitsysteme ermöglichen es sehbehinderten Schülern ihre Wege leichter zu finden.
Bei Textmaterial in Schulen können auch alle drei Wahrnehmungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Dies erfordert zusätzlich zum Text auf dem Papier eine Audiodatei des Textes und eine Textausgabe in Brailleschrift.
Internet:
Der Internetauftritt sollte als Text und als Audiobeitrag abrufbar sein.
Informationsveranstaltungen und Mitteilungen der Kommune:
Inhalte sollten lesbar vorliegen (Broschüre oder Beamer), Redebeiträge von Gebärdendolmetschern übersetzt werden.
Öffentliche Verkehrsmittel (Haltestellen und Transportmittel):
Zu der dynamische Fahrgastinformation auf einem Display mit einer Anzeige von Verspätungen oder von voraussichtlichen Zugankünften und -abfahrten sollte parallel eine (wortgleichen) gut verständliche Lautsprecherdurchsage erfolgen.
Fußgängerampel:
Ein Signalton zeigt an, wann man die Straße überqueren kann, selbst wenn man das optische rot/grün-Signal nicht erkennen kann.
Weiterführende Links
http://www.schwerhoerigen-netz.de/ratgeber/BARRIEREFREI [213]
http://nullbarriere.de/rau-barrierefrei-bauen.htm [214]
http://www.einfach-barrierefrei.net/umsetzen/grundlagen/einfuehrung.html [215]
Öffentliche Gebäude:
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze:
Din 18040-3 http://nullbarriere.de/din18040-3.htm [216]
Din 32984 http://nullbarriere.de/din32984.htm [217]
Internet:
Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient der Barrierefreiheit [218]. Sie kommt zum Beispiel diesen Personengruppen zu Gute:
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit Demenz
Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen können
Menschen die nicht so gut lesen können
Das Netzwerk Leichte Sprache hat ein Regelwerk dazu herausgegeben: http://www.leichtesprache.org/index.php/startseite/leichte-sprache/die-regeln
Sprachregeln
Anwendungsgebiete
Internetauftritt (gutes Beispiel: Gestaltung der Webseite www.leichtesprache.org)
Mitteilungsblatt, amtliche Mitteilungen
Sitzungsprotokoll
Förderrichtlinien, Verträge/Anträge
Programmhefte von öffentlichen Veranstaltungen
Weiterführende Links:
http://www.leichtesprache.org/
https://de.wikipedia.org/wiki/Leichte_Sprache
Beispiel:
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-leichter-sprache [223]
Forum Leichte Sprache - Kommunikation für Alle
Freiburger Übersetzungsbüro für Einfache und Leichte Sprache in Form einer Kooperation von Lebensraum für Alle e.V. mit der Katholischen Hochschule und dem Ring der Körperbehinderten.
Mehr dazu: https://www.freiburg-fuer-alle.de/index.php?id=3448 [224]
Kontakt: info@lebensraum-fuer-alle.org, Tel: 0761-56 317
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 80.51 KB | 04.02.2016 |
![]() | 90.66 KB | 04.02.2016 |
![]() | 88.76 KB | 03.02.2016 |
Sei es im gemeindlichen Amtsblatt, bei der Berichterstattung über kommunale Veranstaltungen, beim Internetaufritt der Stadt oder Gemeinde oder in Broschüren:
Unter dem Link www.behindertenbeauftragte.de [228] kann der Leitfaden "Auf Augenhöhe" zur Darstellung von Menschen mit Behinderung abgerufen werden.
Er enthält interessante und leicht umsetzbareTipps, wie Menschen mit Behinderungen auf Bildern und in Texten dargestellt werden können, ohne auf ihre Einschränkung reduziert zu werden.
„Toilette für alle“ – Bauleitfaden und Förderaufruf
Das vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geförderte Projekt „Toilette für alle“ wird vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) begleitet. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die umfassende Beratung rund um die Planung, Bau und Ausstattung von „Toiletten für alle“ pragmatische Lösungen gefunden werden und mitunter viel Geld gespart werden kann. Gemeinsam mit einer Architektin, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen ist, hat der LVKM nun einen Bauleitfaden auf der Grundlage der DIN 18040-1 veröffentlicht. Dieser enthält viele Tipps aus und für die Praxis, Bildbeispiele, Muster für eine Benutzungsordnung, Adressen, Linktipps und vieles mehr. Den barrierefreien Bauleitfaden gibt es gedruckt sowie digital unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/planungsleitfaden.php [229]
Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen, Hinkommen Reinkommen Zurechtkommen, Leitfaden
Herausgeber: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, 2016
Der Leitfaden entstand im Rahmen eines Innovationsprojekts an der Hochschule der Medien Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Ziel des Projekts ist es, ein Bewusstsein für die Barrieren zu schaffen, denen Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation begegnen. Dafür wurde ein Leitfaden erstellt, der anhand von Richtlinien und anschaulichen Beispielen darstellt, wie Barrieren im konkreten Kontext von Veranstaltungen beseitigt werden können.
Basierend auf den Berichten von Betroffenen unterschiedlicher Einschränkungen kann der Leitfaden die täglichen Belastungen im Bezug auf Kommunikation nennen. Für diesen Leitfaden gibt es drei Begleitunterlagen. Die Checkliste enthält eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die für eine barrierefreie Veranstaltung beachtet werden sollen. Die Linkliste enthält eine Sammlung an interessanten Quellen. Der Annex stellt die Projektdokumentation dar, die das Vorgehen, Ergebnisse aus der Recherchephase und die Quellen beinhaltet.
Der Leitfaden ist kostenlos online verfügbar sowie in Kurzversion oder leichter Sprache zum Download bereit unter: https://gpii.eu/leitfaden/ [230] Auf der Website finden sie außerdem die drei Begleitunterlagen.
Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen, Landesverband Soziokultur Sachsen 2014
Das Handbuch wurde anlässlich des Projekts „Barriere? Frei!“ verfasst. Ziel des Projektes war es, eine umfassende Auseinandersetzung mit der Frage nach selbstverständlicher kultureller Teilhabe von Menschen mit Behinderung anzuregen. Jugend- und Kultureinrichtungen waren dazu aufgerufen, Konzepte zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln.
Mit dem Handbuch sollen Kultureinrichtungen bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in ihrer Einrichtung unterstützt werden. Es gliedert sich in sechs verschiedene Organisationsbereiche: Personal, Gebäude und Technik, Angebote und Inhalte, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Finanzen. Neben zahlreichen konkreten Hinweisen und Anregungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit enthalten die einzelnen Kapitel jeweils einen Abschnitt mit Fragen. Diese sollen der Organisation helfen, sich offen und flexibel mit den Themen Inklusion und Barrierefreiheit in Bezug zur eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.
Das Handbuch kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden unter: https://www.inklusion-kultur.de/infoportal/handbuch/ [231] Außerdem steht ein Infoportal mit weiterführenden Links und Literaturtipps bereit.
Inklusion ist machbar! Das Erfahrungshandbuch aus der kommunalen Praxis
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, 2018
Im Handbuch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge werden Erfahrungen aus über 30 Kommunen vorgestellt. Dabei kommen Akteurinnen und Akteure aus der kommunalen Praxis zu Wort.
Anhand von Beispielen, Aktionen, Initiativen und längerfristigen Projekten werden die Umsetzungsprozesse vor Ort beschrieben. Ziel des „Erfahrungshandbuches“ ist es, weitere kommunale Akteirinnen und Akteure und Engagierte zu inspirieren und ihnen Anregungen und Ideen für eigene Projekte zur Umsetzung von Inklusion zu geben. So macht Migrationsforscher Mark Terkessidis in seinen Grußwort Mut: „Ja, Inklusion macht tatsächlich Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich.“
Das Erfahrungshandbuch knüpft an den großen Erfolg von „Inklusion vor Ort“ an, das 2011 beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschien.
296 Seiten, kostenpflichtig (19,80€) zu bestellen unter https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-sonderdrucke-und-sonderveroeffentlichungen-1559.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=225 [232]
Hörsamkeit in Räumen, Kommentar zu DIN 18041, Nocke, Christian (Hrsg), Beuth-Verlag 2018
Die seit 1968 bewährte DIN 18041 wurde vollständig überarbeitet und ist im März 2016 mit neuem Titel „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ erschienen.
Durch die Neufassung erfolgte eine Reihe von Klarstellungen und Ergänzungen, weiterhin wurden Streichungen gegenüber der Ausgabe 2004 vorgenommen. DIN 18041 gibt mit der Neufassung klare und eindeutige Vorgaben, als Anforderungen und Empfehlungen formuliert, für die Räume des Alltags, in denen das gegenseitige Hören und Verstehen, aber auch das Finden von Ruhe von besonderer Bedeutung ist.
Während der Überarbeitung der Norm gab es Diskussions- und Konsenspunkte, die sowohl für die Fachwelt, als auch für den Anwender der Norm mit diesem Kommentar dokumentiert und erläutert werden, um das Verständnis für den Umgang zu erhöhen und die Anwendung in der Praxis zu erleichtern.
156 Seiten, kostenpflichtig (ab 62,00€) zu bestellen unter: https://www.beuth.de/de/publikation/hoersamkeit-in-raeumen/243375201 [233]
Barrierefreiheit bei im Rahmen des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten
Die Praxishilfe Barrierefreiheit bietet einen Überblick zu Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in ESF-Projekten.
Die Materialsammlung zur Praxishilfe ergänzt durch Materialien und Links mit weiterführenden Materialien.
Beides ist auch in barrierefreier Version abrufbar.
Beides ist ein umfassender Überblick über Barrierefreiheit im weitesten Sinne und auf Projekte aller Art anwendbar.
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene
Zwei umfassende und praxisorientierte Handreichungen, die Städte und Gemeinden ausdrücklich ermutigen, den für sie passenden Weg zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu gehen.
Band I: Grundlagen und Möglichkeiten der Beteiligung
Band II: Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte
www.loerrach-landkreis.de [234]
„Menschen mit Behinderung im ÖPNV“
Die Orientierungshilfe enthält grundlegende Informationen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personen-und Nahverkehrs benutzen. Dem Fahrpersonal soll dieser Leitfaden Sicherheit im gemeinsamen Umgang vermitteln. Er ist nicht als Handbuch oder Lehrbuch im eigentlichen Sinne zu verstehen, sondern soll vielmehr dazu anregen, dass Fahrpersonal und Menschen mit Behinderung sensibel aufeinander zugehen und Sicherheitsaspekte bei der Busfahrt gemeinsam beachtet werden.
http://www.lsk-bw.de/broschuere-menschen-mit-behinderung-im-oepnv/ [235]
Dokumentation: Alle inkusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017
Auf 56 Seiten sind die Ergebnisse des Wettbewerbs „Alle inklusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017“ in einer Broschüre zusammengefasst. Vorgestellt werden viele gute Beispiele, die auf andere Gemeinden übertragbar sind. Im Anhang finden sich umfassende Literatur- und Linktipps. Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg angefordert werden und steht als (barrierefreier) Download zur Verfügung: https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/LVKM-Gemeinde-2017_barrierefrei.pdf [236]
mittenmang dabei! Bürgerschaftliches Engagement als Chance, Nicole D. Schmidt, Petra Kunst; Stiftung Mitarbeit, Bonn (Hrsg./Verlag), Bonn 2013
Beeinträchtigte und behinderte Menschen wollen und können sich für andere und für das Gemeinwesen engagieren. Echte Teilhabe bedeutet auch die Chance auf ein Engagement für andere bzw. auf ein Ehrenamt. Das Buch zeigt an Beispielen, wie dies mit niederschwelligen Angeboten ermöglicht werden kann.
Inklusion vor Ort/ Der kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, verbesserter Nachdruck 2015, www.deutscher-verein.de [237]
Inklusion – Chance und Herausforderung für Kommunen, Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, 2014, www.deutscher-verein.de [237]
Im Rahmen der Arbeit der Kommunalen Beratungsstelle Inklusion und dem dort angesiedelten Kompetenznetzwerk Inklusion wurde die Arbeitshilfe „Kommunale Aktionspläne“ erstellt.
Die Arbeitshilfe entstand vor dem Hintergrund, dass viele Städte sich der Aufgabe der UN-BRK stellen und überlegen, wie sie ein Konzept zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens erstellen können. Hier gibt es zahlreiche erfolgreiche Beispiele auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg, einen Landesaktionsplan und viele andere Beispiele auf Bundes-, Länder- und Kommunaler Ebene. Die Arbeitshilfe ist unter folgendem Link zu finden: http://www.staedtetag-bw.de/media/custom/2295_14089_1.PDF?1444134180 [238]
Der Leitfaden "Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen" ist hilfreich um Veranstaltungen im Hinblick auf die Kommunikation barrierefrei zu planen und durchzuführen. http://gpii.eu/leitfaden/ [239]
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 1.12 MB | 23.07.2018 |
![]() | 897.82 KB | 23.07.2018 |
![]() | 1.06 MB | 23.07.2018 |
![]() | 1.25 MB | 23.07.2018 |
Foto: angieconscious / pixelio
Bundesgerichtshof hebt Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes zum Forstkartell auf
Eine wahre Achterbahnfahrt ist zu Ende. Zumindest was die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg angeht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung am 12.Juni 2018 zum Forstkartell allen Beteiligten Zeit verschafft und bestärkt das Land und seine Partner darin, den bereits eingeschlagenen Weg der Forststrukturreform weiterzugehen.
Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah nach der BGH-Entscheidung die Position des Landes bestätigt. Die vor fast zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung hat demnach weiterhin Bestand. Laut Hauk habe der BGH hat damit ein wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg gesetzt.
Nach der intensiven Auswertung der Urteilsbegründung plant das Land im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden zu entscheiden, wie die bereits angestoßene Umsetzung der Forstreform weitergeführt werden soll.
Klar ist seit der Urteilsverkündung des BGH, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom Tisch sind. Damit entfällt auch eine Grundlage für mögliche Schadensansprüche gegen das Land.
Auch Gemeindetagspräsident Kehle zeigte sich nach dem höchstrichterlichen Spruch in Karlsruhe erleichtert: „Das gestrige Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist. Aufgrund der Änderungen im Bundeswaldgesetz wird man dennoch handeln müssen. Es gilt deshalb, die bereits begonnene Forstreform gemeinsam mit allen Beteiligten und im Lichte des BGH-Urteils und dessen Begründung zielgerichtet fortzuführen. Der Gemeindetag wird dabei weiterhin verlässlich als konstruktiver Partner mitarbeiten. Wichtig ist, dass wir die neuen Strukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestalten, damit unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die spezifischen sozialen und ökologischen Anforderungen im Wald umsetzen können."
Die Entscheidung des BGH bestätigt aus Sicht de Landes und der kommunalen Landesverbände die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit aller für den Landesbetrieb ForstBW beschäftigten Mitarbeiter. Diese bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen. Der Wald hat vielmehr wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg.
Zum Hindergrund:
Das Bundeskartellamt hat seit 2012 gegen das Land Baden-Württemberg aufgrund der gebündelten und waldbesitz-übergreifenden Holzvermarktung durch das Land ermittelt. Im Lauf der Ermittlungen erweiterte das Bundeskartellamt seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken um die der Holzernte vorgelagerten Tätigkeiten wie forstliche Betriebsleitung oder forstlichen Revierdienst. Das Bundeskartellamt sprach zum 15. Juli 2015 eine Untersagungsverfügung gegen das Land aus. Laut der Untersagungsverfügung muss sich das Land innerhalb der Frist von zwei Jahren nach Betriebsgrößen gestaffelt vollständig aus der forstlichen Betreuung zurückziehen. Gegen diese Untersagungsverfügung klagte das Land beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15. März 2017 die Entscheidung gefällt, wonach die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vollständig bestätigt wurde. Daraufhin legte das Land Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Das Land führte im Verfahren sowohl inhaltliche als auch formale Fehler des Bundeskartellamtes ins Feld.
Insgesamt wird seit dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf sehr intensiv an einer Forstneuorganisation im Land gearbeitet. Kommunale Landesverbände, Forstkammer, Regierungsfraktionen und die beteiligten Ministerien diskutieren in einer Projektstruktur eine Vielzahl von Einzelfragen. Ziel ist es, in der neuen Struktur die Qualität der Forstwirtschaft auf gleich hohem Niveau zu halten. Unabhängig vom Kartellverfahren hat das Land für sich entschieden, den Staatswald in eine Anstalt des öffentlichen Rechts auszugliedern. Somit trennen sich die Wege von Kommunal-, Staats- und Privatwald endgültig.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 142.67 KB | 19.06.2018 |
![]() | 112.27 KB | 16.03.2017 |
![]() | 97.74 KB | 16.03.2017 |
Foto: Timo Clostermeier/pixelio
Steigende Ausgaben und trübe Konjunkturaussichten – Kommunen trotz guter Finanzlage angespannt
Auch 2018 war für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein finanziell positives Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuell erschienene Gemeindefinanzbericht des Gemeindetags Baden-Württemberg. Laut Kassenstatistik verzeichnen die Kommunen einen positiven Finanzierungssaldo von rund 2,1 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahresergebnis ist dies eine Steigerung um 789,6 Millionen Euro. Dieses positive Ergebnis spiegelt vor allem die allgemein gute Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte im Südwesten wider. Denn mit einem Finanzierungssaldo in Höhe von rund 3 Mrd. Euro verzeichnet das Land Baden-Württemberg 2018 ein noch besseres Ergebnis als die Kommunen.
Kein Grund zur Euphorie, warnt Gemeindetagspräsident Roger Kehle: „Ein positiver Finanzierungssaldo klingt zwar verheißungsvoll, darf aber nicht überbewertet werden.“ Vor allem nicht durchgeführte oder aufgeschobene Investitionen könnten als ‚ersparte‘ Ausgaben den Finanzierungssaldo verbessern. Angesichts der Wartefristen in der Baubranche sei dies gerade auf der kommunalen Ebene ein entscheidender Grund für das Anwachsen des Saldos. Aufgrund der zu erwartenden Investitionen beim Schulhausbau und der Digitalisierung von Schulen, bei der Schaffung von Wohnraum und dem weiteren Kindergartenausbau erwartet der Gemeindetag, dass der Finanzierungssaldo der Städte und Gemeinden 2019 deutlich zurückgehen wird.
Einnahmen und Ausgaben sind gestiegen
Insgesamt durften sich die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2018 über Steuereinnahmen in Höhe von rund 16,4 Mrd. Euro freuen. Das bedeutet ein Plus von 5 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Aber auch die Ausgaben der laufenden Rechnung sind spürbar angestiegen. Insgesamt haben sie sich um 4,3 Prozent oder plus 1,6 Mrd. Euro erhöht. „Die Entwicklung der Ausgaben steigt wie in den Vorjahren weiter an. Bei einem steuerstarken Jahr wie 2018 ist das noch zu verkraften. Wenn aber die Entwicklung der Steuereinnahmen stagniert oder die Einnahmen zurückgehen, haben wir echte Probleme“, so die Situationsbewertung des Gemeindetagspräsidenten.
Trübe Konjunkturaussichten
Dass in den nächsten Jahren nicht kontinuierlich mit steigenden Einnahmen gerechnet werden kann, deutet sich bereits an: Die deutsche Wirtschaft wächst deutlich langsamer als in den vergangenen Jahren, die Konjunkturaussichten haben sich eingetrübt. Wichtige Branchen wie die Autoindustrie und der Maschinenbau geben Gewinnwarnungen aus, schicken Beschäftigte in Kurzarbeit, es droht sogar Stellenabbau. Die weltwirtschaftlichen Risiken durch Handelskonflikte, den ungewissen Brexit-Prozess und geopolitische Spannungen mahnen die Unternehmen zur Vorsicht. „Geht es den Unternehmen schlechter, bekommen die Städte und Gemeinden das in der Folge zu spüren. Es sinken die Gewerbesteuereinnahmen und auch der Anteil an der Einkommenssteuer geht zurück, wenn es weniger Beschäftigte gibt. Von unseren Ausgabenverpflichtungen werden wir in finanziell schlechten Zeiten jedoch nicht befreit,“ erklärt Kehle.
Städte und Gemeinden an der Belastungsgrenze
Die Stimmungslage unter den Kommunen ist insofern trotz der guten Einnahmen angespannt. Denn die Herausforderungen sind riesig. Gemeindetagspräsident Kehle hat für die Sorgen der Städte und Gemeinden vollstes Verständnis: „Im Sport würde man sagen: Unsere Kommunen sind Mehrkämpfer und dabei gleichzeitig Hochleistungssportler. Ihre Disziplinen seit jeher: Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehr, Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung. Wohnungsbau, Klimaschutz und Breitbandausbau sind Bereiche, die immer stärker unseren Einsatz fordern und auch viel Geld kosten.“ Dabei stehen die Städte und Gemeinden für Leistungen auf höchstem Niveau. Daran hätten die Bürgerinnen und Bürger sich gewöhnt. Leistungsniveau und -spektrum seien zwischenzeitlich zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Menschen vor Ort – ebenso wie die Landes- und Bundespolitik – würden dabei aber zunehmend übersehen, dass allein die kommunalen Pflichtaufgaben und die Bewältigung gesetzlicher Neuerungen wie der Neuregelung der Umsatzbesteuerung die kommunalen Ressourcen fast vollständig binden. Gleichzeitig steige die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, wie das Beispiel der Kinderbetreuung zeigt: „Städte und Gemeinden sollen bei stark steigenden Kinderzahlen, begrenzten Räumlichkeiten und einem leergefegten Fachkräftemarkt für Erzieherinnen den gewohnten hohen Standard in den Kindergärten aufrechterhalten. Wie das gelingen soll, wird vor Ort zur Gretchenfrage. Es ist an der Zeit, eine klare Strategie für die kommenden Herausforderungen zu entwickeln." Im Vordergrund müsse stehen: Welche Prioritäten müssen wir setzen? Welche Ausgaben können wir uns auch zukünftig noch leisten? Für welche Ziele müssen Städte und Gemeinden ihre Kräfte bündeln?
Den gesamten Gemeindefinanzbericht können Sie beim Gemeindetag Baden-Württemberg für 10 Euro bestellen. Kontakt: sarah.knoerzer@gemeindetag-bw.de [247]
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 77.99 KB | 04.09.2019 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Statement Gemeindetagspräsident Roger Kehle zum Ergebnis der Verhandlungen der Gemeinsamen Finanzkommission Land-Kommunen am 04.11.2016:
„Es ist gut, dass wir nach den langen Verhandlungsrunden zu einem Ergebnis gekommen sind, das sowohl die Interessen der Städte und Gemeinden als auch die des Landes berücksichtigt und uns für die nächsten 5 Jahre Planungssicherheit gibt.
Dieses Ergebnis ermöglicht uns außerdem, auch in Zukunft miteinander zu sprechen.
Aus kommunaler Sicht ist es vor allem wichtig, dass wir Lösungen gefunden haben, die essentiell dafür sind, dass unsere Städte und Gemeinden ihre Aufgaben auch weiterhin gut erfüllen können. Dazu gehört allen voran die Kopfpauschale für die Integration der Flüchtlinge, die wir vor Ort meistern müssen, ohne die Bedürfnisse der Gesamtbevölkerung zu vernachlässigen. Auch der vorgesehene Unwetterhilfefonds ist elementar für die Kommunen, um die Folgen immer wiederkehrender Natur- und Unwetterkatastrophen abzufedern.
Positiv ist auch, dass das Land den enormen Sanierungsbedarf in den Kommunen anerkannt und dafür von 2017 bis 2019 den Kommunalen Sanierungsfonds eingerichtet hat.
Der zusätzliche Vorwegabzug ist und bleibt für die Kommunen schmerzlich, auch wenn er geringer ausfällt als zunächst vorgesehen. Sollten für die Integration auch ab 2019 noch Mittel notwendig sein und sich eine Beteiligung des Bundes abzeichnen, vertrauen wir darauf, dass das Land auf die geplante Erhöhung des Vorwegabzugs um 30 Mio. Euro bis 2021 verzichtet.“
Foto: Esther Stosch / Pixelio
Gemeindetag fordert nach Grundsteuerurteil, dass die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung gesichert bleibt
Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die aktuelle Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hat, ist für den Gemeindetag keine Überraschung. Gemeindetagspräsident Roger Kehle erneuerte seine Forderung an den Gesetzgeber, schnell zu handeln, um einen Ausfall aus den Einnahmen der Grundsteuer zu verhindern: „Die Städte und Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten, nicht einmal zeitweise. Sie ist die zweitwichtigste kommunale Steuer und die wichtigste kommunale Infrastrukturabgabe, die uns bei der Erfüllung der Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger hilft.“
Für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg beträgt das Grundsteueraufkommen rund 1,8 Mrd. Euro. Das entspricht etwa 12 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen im Lande. Im Durchschnitt sind das 160 Euro je Einwohner. Für den Gemeindetag ist klar: Wenn es zu einem Ausfall der Grundsteuereinnahmen in den Kommunen käme, müssten Bund und Länder diesen Ausfall vollständig kompensieren, entweder durch eine Stärkung der gemeindlichen Steuerkraft bei einer anderen Steuerart oder durch zusätzliche Zuweisungen. „Wir haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass Bund und Länder eine Entscheidung über die Grundbesteuerung treffen. Die nun vom Bundesverfassungsgericht gewährte Übergangsfrist bis zur Umsetzung der neuen Regelung bis 2024 sollte vom Gesetzgeber genutzt werden, um endlich eine neue, rechtsichere und gerechte Grundlage zu schaffen, die die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung sichert und Wohnungseigentümer und Mieter nicht über Gebühr belastet“, erklärt Kehle.
Der Gemeindetag hält das Ende 2016 vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachte Modell für eine geeignete Grundlage, um die Grundsteuer neu aufzustellen. In diesem Modell sind erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen vorgesehen. „Wir halten auch ganz klar am gemeindlichen Hebesatzrecht fest, es darf nicht angetastet werden“, so der Gemeindetagspräsident. „Mit dem von uns präferierten Modell könnten wir die Aufkommensneutralität insgesamt sicherstellen und Belastungsverschiebungen entschärfen.“ Diese würden bei der Neubewertung des Grundstücksbestands zwangsläufig entstehen, müssten aber unbedingt in Grenzen gehalten werden.
Darüber hinaus spricht sich der Gemeindetag dafür aus, nicht nur die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B), sondern auch die Grundsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Zukunft auf eine rechtssichere Bewertungsgrundlage zu stellen.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 68.03 KB | 10.04.2018 |
![]() | 61.09 KB | 17.01.2018 |
Foto: Finanzministerium Baden-Württemberg
Für die Kommunen ist besonders erfreulich, dass sich die Kindergartenförderung bis 2021 nahezu verdoppelt. Auch die Digitalisierung unserer Schulen kann nun endlich starten. Ebenso wichtig ist die Vorfinanzierung des Paktes für Integration, damit wir unser flächendeckendes Flüchtlingsmanagement fortführen können.
Gemeinsame Finanzkommission einigt sich auf umfassende Empfehlung für Bildung, Verkehr, Flüchtlinge und Krankenhäuser
Der Gemeinsamen Finanzkommission ist es nach intensiven Gesprächen gelungen, ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro zu schnüren, das Baden-Württemberg deutlich voranbringen wird. Dazu gehören unter anderem ein Pakt für Bildung und Betreuung, ein Digitalisierungsprogramm für die Schulen im Land, der Ausbau der Verkehrsförderung in den Kommunen ab 2020, die Krankenhausförderung und die Beteiligung des Landes an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge. Nach der grundlegenden Einigung von 2016 für die laufende Legislaturperiode stehen damit die aktuell notwendigen und in die Zukunft gerichteten Themen zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land auf einer neuen, deutlich besseren Basis.
In der Gemeinsamen Finanzkommission berät das Land unter Federführung des Finanzministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, also des Landtags. Einige Teile der nun getroffenen Einigung machen einen Nachtragshaushalt im Jahr 2018 erforderlich. Das Land investiert rund eine Milliarde Euro in wichtige Zukunftsaufgaben. Die Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligen sich mit rund 600 Millionen Euro.
Finanzministerin Edith Sitzmann
„Für die vielen und wichtigen Projekte war es richtig, dass wir uns ausreichend Zeit genommen haben. Einige Maßnahmen greifen ja auch erst ab dem Jahr 2020. Das war kein Spaziergang, sondern hartes Ringen in der Sache. Das Ergebnis überzeugt: Das Paket bringt unter anderem bessere Kinderbetreuung, einen digitalen Ausbau der Schulen, mehr kommunale Verkehrsprojekte und Investitionen für die Krankenhäuser. Das sind wichtige Zukunftsprojekte, die Baden-Württemberg voranbringen.“
Roger Kehle, Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg
„Wir haben lange und hart verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Gewinner sind die Bürgerinnen und Bürger, denn mit dem Ergebnis bringen wir BadenWürttemberg und seine Städte und Gemeinden voran. Für die Kommunen ist besonders erfreulich, dass sich die Kindergartenförderung bis 2021 nahezu verdoppelt. Auch die Digitalisierung unserer Schulen kann nun endlich starten. Ebenso wichtig ist die Vorfinanzierung des Paktes für Integration, damit wir unser flächendeckendes Flüchtlingsmanagement fortführen können.“
Joachim Walter, Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg
„In einem gemeinsamen Kraftakt haben Land und kommunale Familie ein milliardenschweres Zukunftspaket geschnürt, das den Menschen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden unmittelbar zugutekommt. Wichtig für die Landkreise ist insbesondere, dass das Land sich in diesem und im kommenden Jahr erstmals an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung beteiligt. Mit den zusätzlichen Geldern für die Krankenhäuser wird ein wichtiger Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung geleistet.“
Dr. Peter Kurz, Präsident des Städtetages Baden-Württemberg
„Land und Kommunen nehmen sich gemeinsam der großen Zukunftsaufgaben an. Das ist aus unserer Sicht die wichtigste Botschaft. Die Kommunen leisten einen erheblichen Beitrag aus der kommunalen Steuermasse, um die Verkehrsinfrastruktur auf Schiene und Straße zu fördern, und so den bisherigen Landesanteil zu verdoppeln. Im Gegenzug beteiligt sich das Land in erheblichem Maße an den Gemeinschaftsaufgaben und leitet nicht nur die Bundesmittel weiter. Auch bei der Digitalisierung der Schulen kommen wir so einen großen Schritt weiter, um mit einer pauschalierten Anschubförderung die Zeit bis zum angekündigten Bundesprogramm für dieses wichtige Zukunftsthema zu überbrücken.“
Die Einigung im Überblick
Pressekontakte
Ministerium für Finanzen
Martina Schäfer - Telefon 0711/123-4571
Gemeindetag Baden-Württemberg
Kristina Fabijancic-Müller - Telefon 0711/22572-34
Landkreistag Baden-Württemberg
Joachim Walter (ab 14 Uhr) - Telefon 07071/207-5002
Städtetag Baden-Württemberg
Christiane Conzen - Telefon 0711/22921-48
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 3.2 MB | 03.08.2018 |
![]() | 344.07 KB | 03.08.2018 |
Foto: Moni Sertel / pixelio.de
Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf einen „Pakt für Integration“ verständigt.
Städte und Gemeinden können Integrationsmanagement selbst organisieren
Ein zentraler Punkt des Pakts ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Städten und Gemeinden. Sie sollen die Geflüchteten mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang vor Ort individuell dabei unterstützen, vorhandene Integrationsangebote wahrzunehmen und sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Damit können die Städte und Gemeinden ihr Integrationsmanagement vor Ort selbst organisieren und steuern.
Städte und Gemeinden können das Integrationsmanagement aber auch an ihren Landkreis übertragen oder sich mit anderen Kommunen zusammenschließen und ein gemeinsames Integrationsmanagement organisieren. Außerdem kann die Aufgabe des Integrationsmanagements auch an freie Träger übertragen werden.
Bei dem Förderprogramm „Integrationsmanager“ handelt es sich um ein eigenständiges, neues Programm. Das bisherige Förderprogramm „Integrationsbeauftragte“ nach der VwV Integration bleibt daneben bestehen und wird fortgeführt.
Ebenfalls durch den Pakt finanziert werden:
Baden-Württemberg hat damit ein bundesweit einzigartiges Konzept eines flächendeckenden und strukturierten Integrationsmanagements geschaffen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigt sich zufrieden über die Einigung, mahnt aber an, dass wir für eine erfolgreiche Integration mehr als zwei Jahre brauchen werden:
"Integration findet vor Ort, in den Städten und Gemeinden statt. Es ist daher gut, dass wir eine Grundlage für strukturierte Integrationsprozesse geschaffen haben. Dabei muss klar sein: Integration ist ein Recht, es beinhaltet aber auch die Pflicht zur Mitwirkung. Wir müssen uns außerdem bewusst machen, dass Integration ein Prozess ist, der sich entwickelt und den wir in nur zwei Jahren nicht erfolgreich schaffen werden.
Der Gemeindetag wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass der Pakt für Integration verlängert und, wenn notwendig, ausgeweitet wird. Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden stabile Strukturen, um die vielen Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren und die bereits hier lebende Bevölkerung in diesem Prozess mitzunehmen."
Weitere wichtige Regelungen im Pakt für Integration sind:
Den Wortlaut des Paktes sowie ausführliche Erläuterungen des Gemeindetags finden Sie hier [256] zum Download.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Landesregierung und der Kommunalen Landesverbände anlässlich der Unterzeichnung des Paktes für Integration finden Sie hier. [257]
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 137.01 KB | 27.03.2017 |
Foto: Sascha Sebastian / Pixelio.de
Der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die mittlerweile von der Landesregierung beschlossene Änderung der Kommunalverfassung einstimmig abgelehnt.
„Hände weg von der Gemeindeordnung“
Die Städte und Gemeinden sind die bedeutendste politische Ebene wenn es um die Gestaltung der konkreten Lebenswelten der Menschen geht. Seit Jahrzehnten werden in Baden-Württemberg die kommunalen Geschicke im Rahmen einer repräsentativen Demokratie von den gemeindlichen Organen und den kommunalen Verwaltungen im engen Schulterschluss gelenkt. Oberstes Prinzip ist, dass die kommunalen Gremien den Blick für das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen. Das Gesetz der Landesregierung zur Reform der Gemeindeordnung droht nun, dieses seit Jahrzehnten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionierende kommunalpolitische Gleichgewicht ins Wanken zu bringen. Partikularinteressen sollen mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Die kommunalen Gremien werden in ihrer Kompetenz massiv beschnitten.
Der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die mittlerweile von der Landesregierung beschlossene Änderung der Kommunalverfassung einstimmig abgelehnt. Das höchste Gremium des Gemeindetags sprach sich auch dagegen aus, mögliche Modifizierungsvorschläge anzunehmen. Die Änderung der Gemeindeordnung ist trotz der Kompromissvorschläge keine Modernisierung der Demokratie, sondern eine Gängelung für die kommunalen Mandatsträger. Der Gemeindetag hält daher nach wie vor daran fest, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist. Gerade die baden-württembergische Kommunalpolitik stehe im bundes-, aber auch im europaweiten Vergleich für modernes, bürgerfreundliches und erfolgreiches Gestalten vor Ort. Diese eindeutige Haltung wurde auch den Vertretern der Regierungsfraktionen im Stuttgarter Landtag bereits mehrfach mitgeteilt.
Foto: marita / pixelio.de
Landleben 4.0 - Wie Dörfer attraktiv bleiben
Eine Dokumentatonsreihe des SWR, die Hoffnung macht!
Wie sieht das Landleben der Zukunft aus? Was machen Dörfer, um für junge Menschen attraktiv zu bleiben? Wie engagieren sich Jung und Alt? Welche zukunftsweisenden Projekte gibt es, die als Vorbild dienen können? Die Reihe "Landleben 4.0" stellt Gemeinden in Baden-Württemberg vor, die einen Weg zwischen Tradition und Urbanität suchen.
Was können Dörfer unternehmen, um dem demografischen Wandel zu trotzen?
Für ländliche Gemeinden, auch in Baden-Württemberg, ist es durchaus ein Problem: Junge Menschen zieht es in die Stadt, sie wohnen nicht mehr so gerne auf dem Dorf. Die Folgen lassen nicht lange auf sich warten: Dorfläden verlieren ihre Kundschaft und müssen schließen, landwirtschaftliche Betriebe finden immer schwerer Nachfolger und müssen aufgeben, Vereinen fehlt der Nachwuchs. Was können kleine Dörfer unternehmen, um dem demografischen Wandel zu trotzen? Der Ländliche Raum macht immerhin 75 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg aus.
Foto: SWR
Die inzwischen sechsteilige Dokumentationsreihe "Landleben 4.0" stellt dazu viele Fragen: Auf welche Arbeitsplätze setzen Dörfer heute? Wie können sie junge Menschen halten oder zum Heimkehren bewegen? Gibt es zukunftsweisende Projekte einzelner Dörfer, die auch anderen helfen könnten?
"Landleben 4.0" hat sich umgesehen im Ländle: Am Kaiserstuhl, in Kusterdingen, Niederstetten, Täferrot, Michelfeld und Bad Wildbad. Und siehe da, wir haben sie, die Gemeinden, die dem demografischen Wandel trotzen. Was man dort macht? Schauen Sie sich die Sendungen an! "Landleben 4.0" gibt der Demografie ein Gesicht, ohne Kitsch und Nostalgie. Die Reihe zeigt, wie mit konkreten Ideen und starken, aktiven Protagonisten das Leben in den Dörfern erhalten bleibt.
Für Gemeindetagspräsident Roger Kehle ist klar: "Eine Sendung, die Hoffnung macht."
Die sechs Folgen der Dokumentationsreihe können Sie sich in der Mediathek des SWR ansehen:
https://www.swrfernsehen.de/landleben/-/id=2798/did=17158180/nid=2798/1vbii9n/index.html [259]
Die erfolgreiche Reihe "Landleben 4.0" geht weiter! Wenn Sie vor Ort ein Projekt haben, um dem demografischen Wandel zu trotzen oder um Ihren Ort attraktiver zu machen, melden Sie sich beim Gemeindetag. Wir stellen gerne den Kontakt zum SWR her.
Foto: CFalk / pixelio.de
Aggressives Verhalten gegen Verwaltungen nimmt zu
Kommunalverwaltungen müssen immer häufiger damit rechnen, dass Bürger und Kunden sich aggressiv verhalten. In einer Umfrage des Gemeindetags von März 2017 berichten gut 60 % der Mitgliedsstädte und -gemeinden von einer Zunahme aggressiven Verhaltens. Nur 1,4 % meldeten abnehmende Tendenz.
Der Umfrage zufolge gibt es kaum Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und ländlichen Gebieten, zwischen großen und kleinen Kommunen. Demonstratives Ignorieren von Entscheidungen (von 62 % genannt), grundlose Beschuldigungen und Forderungen (54 %), aber auch Straftatbestände wie Beleidung (55 %) und Bedrohung (30 %) kommen häufig vor. Tätliche Angriffe und Körperverletzung sind dagegen eher selten.
Betroffen sind erwartungsgemäß vor allem Verwaltungseinheiten, in denen Entscheidungen gegen Adressaten durchgesetzt oder Leistungen verweigert werden müssen: Ordnungsämter, Bauämter und der Außendienst.
Auch jeder dritte Oberbürgermeister oder Bürgermeister war Ziel solcher Aggressionen. Die Folgen für Gesundheit und Motivation der Beschäftigten werden teilweise als schwerwiegend und bedenklich geschildert.
Foto: Rouven Weidenauer / pixelio.de
Polizeigesetz ermöglicht Städten und Gemeinden, Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen umzusetzen – theoretisch…
Seit vielen Jahren forderten die kommunalen Landesverbände eine gesetzliche Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, auf öffentlichen Plätzen Alkoholverbote auszusprechen. Am 15. November 2017 hat der Landtag (endlich) das Gesetz zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit beschlossen. Es handelt sich um ein sogenanntes „Artikelgesetz“:
Mit Artikel 1 wird das Polizeigesetz um den neuen § 10a erweitert. Dieser ermöglicht es den Ortspolizeibehörden, unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbote anzuordnen. Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigte sich enttäuscht von der neuen Regelung: „Schade, dass der Landtag Angst vor der eigenen Courage hatte! Die Voraussetzungen, die für den Erlass einer entsprechenden Polizeiverordnung erfüllt sein müssen, sind so hoch gesteckt, dass es – wenn überhaupt – in einer Handvoll Großstädten zu Alkoholverboten kommen kann!“
Unter anderem müssen für das Vorliegen eines entsprechenden „Brennpunktes“ mindestens 50 alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten pro Jahr vorliegen und eine mindestens 50-köpfige „Szene“ vorhanden sein – Werte, die auch in mittelgroßen Städten kaum zu erreichen sind. Dabei hat der Gesetzgeber verkannt, dass es in vielen Gemeinden schon bei deutlich niedrigeren „Schwellenwerten“ zu starken Beeinträchtigungen des sozialen Zusammenlebens kommen kann.
In einem Fachartikel in seiner Verbandszeitschrift hat der Gemeindetag die Ermächtigungsgrundlage analysiert und auf seine praktische Anwendbarkeit überprüft (Die Gemeinde (BWGZ) 3/2018: „Geändertes Polizeigesetz ermöglicht an besonderen Brennpunkten Alkoholkonsumverbot per Polizeiverordnung“)
Nächtliches Alkoholverkaufsverbot wurde leider aufgehoben
Mit Artikel 2 des genannten Gesetzes wurde das Gesetz über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg geändert: Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wurde aufgehoben. Das bedauert der Gemeindetagspräsident: „Die Erfahrungen mit dem Verkaufsverbot waren vor Ort positiv. Viele hat gerade dieses Verbot wirksam daran gehindert, den Alkohol spontan an Ort und Stelle, draußen auf öffentlichen Plätzen, zu konsumieren.“
Der Gemeindetag hatte bereits seit Jahren gefordert, dass Kommunen gesetzlich in die Lage versetzt werden Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen auszusprechen. Sie sind eine zwingende Ergänzung zu Präventionskonzepten.
Alkoholverbote sind nicht die einzige Möglichkeit, aber ein starkes Instrument, vor allem wenn Präventionsmaßnahmen nicht wirken. Die Bürger lassen sich bei Trinkgelagen und Lärmbelästigungen vor Ort aber nicht allein von einer Aufzählung von Präventionsmaßnahmen beeindrucken. Sie haben zu Recht verlangt, dass die Verantwortlichen in der Kommune die Alkoholverbote auch durchsetzen können. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist dies zwar möglich, allerdings in kleineren Städten und Gemeinden aufgrund der zu hohen Voraussetzungen nur schwer umsetzbar.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 253.5 KB | 29.06.2017 |
![]() | 21.65 KB | 04.04.2017 |
Foto: Pixabay
Narrenzünfte fordern Entbürokratisierung der Fasnet
In der fünften Jahreszeit geht es natürlich um Spaß und Brauchtum. Für die Behörden aber genauso wichtig: Sicherheit während der närrischen Zeit! Dazu gab es einen "Runden Tisch Fastnacht", zu dem Innenminister Strobl geladen hat.
Die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Narrenvereinigungen und -verbände beklagt schon seit längerem eine zunehmende Bürokratisierung sowie ausufernde Auflagen durch die verschiedenen Genehmigungsbehörden. Gegenüber der Landesregierung forderten sie eine breite Unterstützung der staatlichen Stellen ein, weil ansonsten zahlreichen überlieferten Brauchtumsveranstaltungen das Aus drohe. Beim „Runden Tisch Fastnacht“ ging es darum, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Gemeindetag versteht die Klagen der Narrenzünfte - gute Zusammenarbeit mit Behörden ist aber wichtig
Gemeindetagspräsident Roger Kehle kann die Klagen der Zünfte nachvollziehen: „Es ist traurig, wenn engagierte Narren mehr Zeit am Schreibtisch und in Behördenstuben verbringen müssen als auf Umzügen. Trotzdem hilft es nichts, die Schuld hierfür bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genehmigungsbehörden zu suchen. Der zu beachtende Wust an Gesetzen rührt letztlich auch aus der „Vollkaskomentalität“, die sich in der Gesellschaft breit gemacht hat. Eine möglichst friedliche, entspannte Fasnet erreichen wir nur gemeinsam!“
Es geht nicht um Fasnet oder Sicherheit, sondern um Fasnet und Sicherheit
Den Beteiligten am Runden Tisch Fastnacht war klar, dass es nicht um die Frage Fasnet oder Sicherheit, sondern um Fasnet und Sicherheit gehen muss. Durchaus kontrovers wurde dagegen diskutiert, wie viel an „Sicherheit“ – sprich: wie viel an Auflagen und Bedingungen, denn tatsächlich nötig ist.
Verschiedene Lösungsansätze für die Entlastung der Zünfte werden geprüft
Generelle Forderungen von Seiten der Narrenzünfte wie die verbindliche Übernahme aller Kosten, die verbindliche Übernahme der Haftung oder eine „großzügige Auslegung von Vorschriften“ können nicht erfüllt werden. Durch eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden lassen sich jedoch vor Ort häufig Möglichkeiten für eine Entlastung der Zünfte oder eine „Entbürokratisierung“ des Genehmigungsverfahrens finden. „Der von den Zünften ins Spiel gebrachte Gedanke einer Dauergenehmigung ist ein interessanter Ansatz. Auch darüber, was „kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen“ im Sinne der StVO sind, können wir gerne reden“, signalisiert Präsident Kehle Gesprächsbereitschaft. „Der Ball liegt nun beim Innenministerium. Dort wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gemeinsame Lösungen prüfen und erarbeiten soll.“
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Zeitschrift "Die Gemeinde" Nr. 1/2019.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Kommunale Sicherheitskonferenzen müssen Anti-Terror-Maßnahmen flankieren.
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Baden-Württemberg hat die Landesregierung gesetzliche Änderungen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden bekommen damit zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen den Terror.
Der Gemeindetag unterstützt die beschlossenen Antiterrormaßnahmen der Landesregierung. Gemeindetagspräsident Kehle sagte dazu: „Es ist wichtig, dass Baden-Württembergs Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um unser Land noch sicherer zu machen. Ebenso wichtig ist aber, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder ein positives Sicherheitsgefühl einstellt."
Gefahren kennen und realistisch einschätzen
Für das gesellschaftliche Zusammenleben ist es wichtig, Gefahren zu kennen. Genauso wichtig ist es aber, diese Gefahren realistisch einzuschätzen und zu wissen, wie man damit umgeht – das heißt: wie man sich schützen kann. Auf allen drei genannten Themenfeldern sind staatliche Stellen aktiv: Es gibt Leitfäden und Hilfsangebote aller Art für Bürger und Kommunen. Erste Erfolge, beispielsweise ein Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen, gibt es schon. Defizite bestehen jedoch in der Kommunikation über diese Erfolge und diese Angebote.
Der Gemeindetag hat der Landesregierung deshalb angeboten, die Sicherheitspartnerschaft zwischen Land und Kommunen fortzusetzen. Im Rahmen dieser Sicherheitspartnerschaft sollen kommunale Sicherheitskonferenzen zu den Themenbereichen „Schutz vor Einbruchskriminalität“, „Bedrohung durch islamistischen Terrorismus“ und „Bedrohung durch die Reichsbürgerbewegung“ entwickelt werden.
Am 19. Juni 2019 haben Innenminister Thomas Strobl, die kommunalen Landesverbände und die Landeszentrale für politische Bildung die Kooperationsvereinbarung „Lokale Sicherheitskonferenzen – für einen sicheren Alltag“ unterzeichnet.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 253.5 KB | 29.06.2017 |
![]() | 121.27 KB | 05.01.2017 |
Foto: Halina Zaremba, Pixelio.de
Die eigene Gesundheit genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern den höchsten Stellenwert. Das Ziel des Gemeindetags ist, dass auch in Zukunft in jeder eigenständigen Gemeinde die hausärztliche Versorgung gewährleistet wird.
Wohnortnahe ärztliche Versorgung - in Zukunft nur noch Wunschtraum?
Die ärztliche Versorgung ist das Kernelement der medizinischen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund hat sie neben der persönlichen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger einen herausragenden Stellenwert. Eigentlich Grund genug für die politischen Entscheider, ebenfalls ein Hauptaugenmerk auf eine bedarfsgerechte, qualitätvolle, flächendeckende und wohnortnahe Hausarztversorgung zu legen. Schon allein deshalb, weil eine funktionierende medizinische Versorgung in einem Innovationsland wie Baden-Württemberg und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen ist. Wer jedoch einen Blick auf die aktuelle Versorgungssituation wirft und sich mit der zu erwartenden Entwicklung der kommenden Jahre beschäftigt, stellt fest: Die Uhren stehen auf fünf vor zwölf und ein schlüssiges Lösungskonzept steht noch aus.
Schon heute ist eine echte flächendeckende Versorgung nicht mehr gegeben. Den für die hausärztliche Versorgungsplanung maßgeblichen Mittelbereichen entsprechend ist noch eine allerorten gute Versorgungssituation vorhanden. Betrachtet man jedoch die Städte und Gemeinden als realistische Lebenswelt der Menschen, erkennt man schon im Jahr 2015 in einigen Regionen erhebliche Versorgungslücken.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat diese alarmierenden Entwicklung als erster bereits im Jahr 2007 in den landespolitischen Fokus gerückt. Wir werden uns in der politischen Diskussion auch weiter dafür einsetzen, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger garantiert wird.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 22.81 KB | 03.04.2017 |
![]() | 235.98 KB | 10.03.2017 |
![]() | 244.81 KB | 10.03.2017 |
Foto: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, Fotograf Steffen Schmid
In der ersten Maiwoche war es soweit: Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung wurden 55 Gewinner des Landeswettbewerbs "Digitale Zukunftskommune@bw [267]" gekürt.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Städte und Gemeinden bei ihren Digitalisierungsanstrengungen. Dafür hat es im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie den Wettbewerb „digitale Zukunftskommune @ bw“ ausgeschrieben und insgesamt rund 7,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die hohe Qualität und die vielen Bewerbungen zeigen, dass der Landeswettbewerb genau ins Schwarze getroffen hat. Der Gemeindetag war von Anfang an mit dabei. Unter dem Dach seiner Initiative "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" hat er interessierte Städte und Gemeinden bereits seit Bekanntmachung der Ausschreibung Ende August 2017 intensiv begleitet und damit den Boden für das beachtliche Ergebnis des Wettbewerbs bereitet.
Insgesamt 100 Teilnehmer informierten sich im Herbst 2017 in vier Seminarterminen über die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs, die Vorgehensweise bei der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie und den potentiellen Nutzen der Digitalisierung für Kommunen. Die Seminare wurden von der Verwaltungsschule des Gemeindetags durchgeführt.
Für die Antragstellung haben zahlreiche Städte, Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise die Expertise der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags in Anspruch genommen. Das Beratungsangebot der Gt-service GmbH setzt sich nun auch bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategien fort. Gemeindetagspräsident Roger Kehle fasste das Resultat des Wettbewerbs mit den folgenden Worten zusammen: „Der Landeswettbewerb "Digitale Zukunftskommune@bw [267]" bläst frischen Wind in die Segel der Initiative "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" des Gemeindetags. Damit macht der Gemeindetag seine Mitgliedsstädte und -gemeinden bereits seit mehr als zwei Jahren fit für die Zukunft. Ich bin überzeugt, dass unsere Städte und Gemeinden auf dem besten Weg sind, richtig erfolgreiche digitale Zukunftskommunen zu werden.
Gewinner im Teil A des Wettbewerbs (Leuchtturmprojekte)
Zur Umsetzung ihrer Leuchtturmprojekte erhalten alle nachfolgend dargestellten Gewinner jeweils 880.000 Euro.
MAsH - die MultiplAttform für Heidelberg@bw [268]
Ein digitales Bürgerportal mit 45 Projektpartnern ist das Ziel der Stadt Heidelberg. Das Portal soll dabei beispielsweise jedoch nicht nur Verkehrsdaten sammeln, sondern im Winter gleich auch das Streufahrzeug zu den Straßen und Brücken schicken, die zu vereisen drohen.
Mit einem Klick digital@KA [269]-Bürger werden in Karlsruhe@bw [270]
Damit die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger alle für sie relevanten Informationen rund um das städtische Leben in gebündelter Form erhalten, baut die Stadt Karlsruhe eine Bürger-App auf. Die digital@KA [269]-App reicht vom Apotheken- und Tankstellenfinder über Echtzeitinformationen zur Verkehrslage und Parkplatzmöglichkeiten bis hin zu Kultur- und Freizeittipps.
Digitale Stadtgründung in Ludwigsburg@bw [271]
Als Schnittstelle zu allen Dienstleistungen und Informationen der Stadt will die Stadt Ludwigsburg ein digitales Bürgerkonto einrichten. Über das digitale Bürgerkonto erhalten die Bürgerinnen und Bürger dann sowohl Antworten auf die Frage, welche Unterlagen zum Heiraten benötigt werden, als auch Informationen zum nächsten freien Parkplatz oder zur Entwicklung des Pollenflugs.
Innovation aus dem Wohnquartier in Ulm@bw [272]
Ziel des Projekts der Stadt Ulm bildet die digitale Zusammenführung und Vernetzung des seit den 60er Jahren gewachsenen Wohnquartiers „Alter Eselsberg“ mit dem neu entstehenden Areal „Am Weinberg“. Ärzte, Apotheker, Händler oder Verkehrsbetriebe erhalten auf diese Weise neue Möglichkeiten ihre Dienste anzubieten. Auch für neue Modelle der Nachbarschaftshilfe eröffnet die digitale Plattform vielfältige Möglichkeiten.
"Zukunft. Gemeinsam. Gestalten." ist das Motto der digital vernetzten Modelllandkreise Biberach@bw [273], Böblingen@bw [274], Karlsruhe@bw [270], Konstanz@bw [275] und Tuttlingen@bw [276]
Unter der Konsortialführung von Karlsruhe bringt jeder der beteiligten Landkreise einen Baustein auf dem Weg ins digitale Zeitalter voran: E-Akte (Biberach), digitale KFZ-Zulassung (Konstanz), Telemedizin (Tuttlingen), interaktive und digitale Lerntische an Schulen (Karlsruhe) und intelligente Mobilität (Böblingen).
Gewinner im Teil B des Wettbewerbs (Digitalisierungsstrategien)
Gestaffelt nach Einwohnergröße wurden folgende Kommunen zur Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie mit bis zu 45.000 Euro gefördert.
Kommunen mit mehr als 20.000 Einwohnern (Förderung bis zu 40.000 Euro):
Aalen, Albstadt, Baden-Baden, Balingen, Biberach an der Riß, Bretten, Esslingen, Fellbach, Freiburg im Breisgau, Herrenberg, Horb am Neckar, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Mosbach, Nürtingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schorndorf, Sindelfingen, Stutensee, Tuttlingen, Waiblingen, Weingarten, Winnenden
Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern (Förderung bis zu 35.000 Euro):
Amtzell, Bad Säckingen, Berglen, Deizisau, Geisingen, Geislingen, Gerlingen, Heddesheim, Neuenburg am Rhein, Neuried, Schönau, Sigmaringen, Unterkirnach, Walddorfhäslach, Weilheim an der Teck, Welzheim
Landkreise, Interkommunale Zusammenschlüsse oder Kommunalverbünde (Förderung bis zu 45.000 Euro)
Enzkreis, Ostalbkreis, RegioENERGIE (Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Ilingen, Kuppenheim, Malsch, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern), Regionalverband Nordschwarzwald (Mitglieder im Landkreis Calw: Stadt Altensteig, Stadt Haiterbach, Gemeinde Ebhausen, Gemeinde Egenhausen, Mitglieder im Landkreis Freudenstadt: Stadt Dornstetten, Gemeinde Pfalzgrafenweiler, Gemeinde Waldachtal, Gemeinde Schopfloch, Gemeinde Glatten), Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Tuttlingen, Verband Region Rhein-Neckar KdöR (Metropolregion Rhein-Neckar), Zollernalbkreis, Zweckverband Region Schwäbische Alb
Der Gemeindetag gratuliert allen Gewinnern!
Nun können die motivierten Kommunen endlich mit der Ausarbeitung ihrer kommunalen Digitalisierungsstrategie (erste Phase im Wettbewerbsteil B) beginnen. Dafür haben sie nun sportliche zehn Monate Zeit, bevor in einem zweiten Schritt (zweite Phase von Teil B des Wettbewerbs) vier der 50 Gewinnerkommunen die Chance auf eine Förderung zur Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie erhalten. Für die Anschlussförderung stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Nun gilt es, keine Zeit zu verlieren und sich gegebenenfalls mit externen Beratern an die Arbeit zu machen. /p>
Falls Sie Interesse an einer Beratunf der Gt-service GmbH haben:
Ihr Ansprechpartner zum Angebot der Gt-service GmbH: Christopher Heck Phone: +49 (0)711 225 72 - 64 E-Mail: heck@gtservice-bw.de [277]
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 172.55 KB | 22.05.2018 |
Startschuss für das Förderprogramm „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2019“
Es ist wieder soweit! Das erfolgreiche Förderprogramm „Städte, Gemeinden und Landkreise 4.0“ geht in die dritte Förderrunde. Ausgeschrieben wird es auch in diesem Jahr wieder vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Wie bisher erfolgt die Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg.
Wer ist teilnahmeberechtigt?
Bewerben können sich Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von ihnen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse (im Folgenden „Kommunen“ genannt).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen von Kommunen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw [279] (www.digital-bw.de/dbw-digitalisierungsstrategie [280]) zuordnen lassen und einen gewissen Innovationsgrad aufweisen Als besonders förderungswürdig werden Projekte mit Blockchain oder Künstlicher Intelligenz bewertet. Eine förderfähige Maßnahme kann beispielsweise auch die Erstellung einer kommunalen Strategie für die Digitalisierung sein. Auch Teilthemen davon werden berücksichtigt, wie etwa die Cybersicherheit. Keine Förderung gibt es dieses Mal für Digitale Infrastruktur, beispielsweise WLAN oder Standard-Apps. Letzteres bezieht sich insbesondere auf Bürger-Apps mit Standard-Funktionalitäten.
Besondere Regelungen für Mobilitätsprojekte:
Förderfähig sind kleinere Mobilitätsprojekte (Gesamtkosten unter 500.000 Euro).
Im Hinblick auf das bereits ausgeschriebene Förderprojekt Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft 4.0 (InKoMo 4.0) sollen keine Projekte mit Schwerpunkt Mobilität gefördert werden, deren Gesamtkosten über 500.000 Euro (große Mobilitätsprojekte) betragen. Für große Mobilitätsprojekte empfehlen wir bei Erfüllung der weiteren Fördervoraussetzungen eine Antragstellung im Programm InKoMo 4.0 empfohlen. Informationen dazu finden Sie hier.
Umfang der Förderung:
Es steht ein Gesamtfördervolumen in Höhe von insgesamt etwa 1.000.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro bzw. 250.000 Euro bei Kooperationen von mindestens drei Kommunen. Zuwendungen werden erst ab einem Betrag von 2.500 Euro bewilligt (Bagatellgrenze).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind grundsätzlich alle sächlichen Ausgaben und Personalausgaben. Zusätzlich förderfähig sind ausschließlich allein durch das Projekt veranlasste Ausgaben, nicht jedoch bereits unabhängig vom Projekt entstehende Kosten etwa für Stammpersonal.
Umsetzungszeitraum:
Die Projekte müssen innerhalb von zehn Monaten vor dem 31.10.2020 umgesetzt werden.
Antragstellung und -frist:
Anträge können bis spätestens zum 31.07.2019 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de [281] ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden.
Für die Antragstellung bittet das Innenministerium darum, die zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen.
Bewertung:
Die Anträge werden insbesondere nach dem Grad der Innovation und Umsetzbarkeit sowie der Zukunftsorientierung bewertet. Kooperationen zwischen Kommunen zur Steigerung des Umsetzungserfolgs werden durch eine höhere Gewichtung bei den Bewertungskriterien unterstützt.
Ansprechpartnerin:
Für Fragen rund um die neue Ausschreibung steht Ihnen Marit Koch von unserer Stabsstelle Digitalisierung gerne zur Verfügung.
Die gesamte Ausschreibung, das Antragsformular und Hinweise zur Beantragung und zum Datenschutz haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 935.98 KB | 30.04.2019 |
![]() | 120.69 KB | 30.04.2019 |
![]() | 93.98 KB | 30.04.2019 |
![]() | 104.91 KB | 30.04.2019 |
Foto: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Die Gewinner des Ideenwettbewerbs "Lokaler Online-Marktplatz stehen fest!
Sieben Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse aus Baden-Württemberg dürfen sich freuen. Sie sind die Gewinner des Ideenwettbewerbs "Lokaler Online-Marktplatz", den das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgelobt hat. Mit dabei als Partner und in der Jury waren der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Handelsverband Baden-Württemberg. Insgesamt wurden rund 1,3 Millionen Euro Fördermittel bereit gestellt. Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags und Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands überreichten den Vertreter der Gewinnerkommunen gestern ihre Förderbescheide: Heidenheim, Murrhardt, Blaubeuren, Laichingen, Weingarten, Schönbrunn & Spechbach sowie Oberndorf machen sich nun auf den Weg, ihren innerörtlichen Handel mithilfe digitaler Instrumente fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig händler- und kundenfreundlich zu bleiben.
Am Ideenwettbewerb konnten sich kreisangehörige Städte und Gemeinden des Ländlichen Raumes mit Konzepten zum Aufbau eines Lokalen Online-Marktplatzes im Ländlichen Raum beteiligen. Ziel des Ideenwettbewerbs ist die Belebung des innerörtlichen Handels durch einen lokalen Online-Marktplatz. Mit diesem sollen Bestellungen mit regionaler Qualität, lokalem Bezug und gleichem Komfort wie bei großen E-Commerce-Plattformen erfolgen können. Gleichzeitig soll neben dem Marktplatzgedanken auch ein umfangreiches Informationsangebot auf einer digitalen Plattform platziert werden, welches passgenau auf die Kommunen oder Regionen vor Ort zugeschnitten ist.
Minister Hauk lobte die Gewinner des Ideenwettbewerbs ‚Lokaler Online-Marktplatz‘ . Sie hätten gezeigt, dass die Kommunen im Ländlichen Raum auch Zukunft und Digitalisierung können und verstanden haben. Die geförderten und entstehenden lokalen Online-Marktplätze verbinden aus seiner Sicht die vielfältigen Potenziale des Ländlichen Raums, sichern Zukunft und gewährleisten Erreichbarkeiten. “
Für Gemeindetagspräsident Kehle war klar: „Die Kommunen im Ländlichen Raum sind bereit, auf gesellschaftliche Veränderungen und technische Entwicklungen zu reagieren. Lokale Online-Marktplätze als Handels- und Informationsplattformen sind ein weiterer wichtiger Schritt hin zur digitalen Zukunftskommune und bietet gerade dem Ländlichen Raum größte Chancen."
Handelsverbandspräsident Hutter hob die Chance hervor, die sich für den Einzelhandel im Ländlichen Raum mit Hilfe der Lokalen Online-Marktplätze eröffnen. Die Belebung des innerörtlichen Handels werde mit digitalem Einkaufskomfort verknüpft, um die Wirtschaftskraft der jeweiligen Region optimal zu nutzen und damit den lokalen Einzelhandel zu erhalten und weiter zu stärken.
Die Pressemitteilung über die Sieger des Ideenwettbewerbs "Lokaler Online-Handel" finden Sie hier [286].
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 111.84 KB | 27.06.2018 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Städte und Gemeinden 4.0– Future Communities“ - 1 Million Euro für die zweite Förderrunde
Anfang Mai war es endlich soweit: Die zweite Förderrunde im erfolgreichen Programm "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" ist gestartet. Unter dem Titel " Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2018“ werden innovative Einzelprojekte von Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1 Million Euro gefördert. Das Programm wird vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Kooperation mit den Kommunalen Landesverbänden durchgeführt.
Gefördert werden digitale Projekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw [279] (u. a. Mobilität, Bildung, Wirtschaft 4.0, Digitale Startups, Gesundheit, Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Energie und Nachhaltigkeit) zuordnen lassen. Bewerben können sich auch von Kommunen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse.
Förderfähig sind auch Bürger-Apps. Anträge zur Förderung von Bürger-Apps sollen jedoch strategisch begründet werden und erkennen lassen, inwiefern die Bürger-App Ausgangspunkt für weitere Überlegungen in Richtung "digitale Zukunftskommune" ist.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro.
Anträge können bis spätestens zum 31.07.2018 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de [281] ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden. Zur Antragstellung soll das Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen. Die Ausschreibung sowie das Antragsformular können über das Schaufenster der Digitalisierung des Landes (www.digital-bw.de [288]) heruntergeladen werden.
Die Sieger des Wettbewerbs werden durch eine gemeinsame Jury mit dem Gemeindetag und dem Städtetag ausgewählt.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 78.4 KB | 23.05.2018 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Was genau ist die Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communuties?
Die Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communities des Gemeindetags Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden dabei, sich fit für die Zukunft zu machen Bereits seit über zwei Jahren hat es sich der Gemeindetag zur Aufgabe gemacht, für die Kommunen in Baden-Württemberg innovative Projekte oder Produkte ausfindig zu machen. Nachdem das Land Ende 2016 Fördermittel bereitgestellt hat, haben mehr als 100 Städte und Gemeinden Anträge gestellt, damit ihre Kommunen noch attraktiver werden. Im Rahmen von Städte und Gemeinden 4.0 – Future Communities arbeiten Städte und Gemeinden mit Wirtschaftsunternehmen zusammen, die bereits innovative Produkte oder Projekte aus verschiedenen Bereichen anbieten. Die Städte und Gemeinden können dann nach dem Baukastenprinzip auswählen, welche Maßnahme oder welches Produkt am besten zu den Bedürfnissen und Herausforderungen vor Ort passt.
Wie die Initiative funktioniert, warum auch Ihre Gemeinde mitmachen sollte, zeigt der neue, kompakte Erklärfilm. Schauen Sie rein und lassen Sie sich in nicht einmal vier Minuten überzeugen!
Premiere hatte der Erklärfilm übrigens bei der Mitgliederversammlung und Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags am 16.11.2017 in Balingen.
Und hier ist er ...
Die Sieger des Wettbewerbs für kommunale Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communities" stehen fest: 98 Projekte werden mit fast 800.000 Euro gefördert.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Mehr als 100 Kommunen hatten sich um Fördermittel für innovative Projekte im Rahmen von Städte und Gemeinden 4.0 – Future Communities beworben. Eine gemeinsame Jury aus Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, des Gemeindetags und des Städtetags hat die Sieger ausgewählt. Innenminister Thomas Strobl übergab den Vertretern der Siegerkommunen aus dem ganzen Land heute in Stuttgart ihre Förderbescheide. 98 innovative Projekte können nun an den Start gehen und erhalten insgesamt 800.000 Euro Förderung. Bei den Projekten geht es um Bürger-Apps für das digitale Erleben der Verwaltung, um WLAN-Projekte bis hin zu einer digitalen Rathausassistenz mit Hilfe von künstlicher Intelligenz oder einem Testfeld für Parkraummanagement.
"Es ist ein starkes und wichtiges Signal, dass sich so viele Städte und Gemeinden auf den Weg zur digitalen Zukunfstkommune gemacht haben", erklärte Steffen Jäger, Erster Beigeordneter des Gemeindetags anlässlich der Übergabe der Förderbescheide. "Der große Erfolg dieser ersten Ausschreibung hat auf kommunaler Ebene viel Schwung in die Digitalisierung gebracht. Das ist ein klares Zeichen, dass unsere Initiative und ihre Förderung fortgesetzt werden müssen."
Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl betonte: "Wir wollen jede einzelne der 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg bei der Digitalisierung mitnehmen und ihnen Lust auf den digitalen Wandel machen. Unser Förderprogramm setzt genau da an - jede Kommune hat ihre eigene Ausgangslage und damit auch ihre eigene digitale Agenda. Das spiegelt sich in der Bandbreite der geförderten Projekte wider."
Interessante Projekte und Produkte
Welche interessanten Produkte und Maßnahmen es auf dem Markt schon gibt, stellt der Gemeindetag seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden regelmäßig vor. Zahlreiche Workshops zu unterschiedlichen Produkten und Projekten haben bereits stattgefunden.
Weitere Workshops sind in Planung und werden den Mitgliedsstädten und -gemeinden rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben.
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
![]() | 79.96 KB | 24.08.2017 |
Links
[1] mailto:1000x1000@gemeindetag-bw.de
[2] mailto:klimaschutz@gtservice.de
[3] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/R%C3%BCckmeldung%201000%20x%201000%20B%C3%A4ume_0.pdf
[4] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%201%20Million%20Baeume%20fuer%20Baden-Wuerttemberg_0.pdf
[5] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/R%C3%BCckmeldebogen%20%C3%96ffentlichkeitsarbeit_1000%20x%201000%20B%C3%A4ume.docx
[6] https://www.meine-gemeinde-mein-zuhause.de/
[7] https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/Link%20zum%20Livestream%20Kommunalkongress%20-%20TAG%202/
[8] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Berufung%20gegen%20Feinstauburteil.pdf
[9] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gemeinsame%20Pressemitteilung%20des%20B%C3%BCndnisses%20f%C3%BCr%20Wohnungsbau.pdf
[10] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Mehr%20Fl%C3%A4chen%20f%C3%BCr%20Wohnraum%20gewinnen_%28Kurzfassung%29.pdf
[11] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Mehr%20Fl%C3%A4chen%20f%C3%BCr%20Wohnraum%20gewinnen_%28Langfassung%29.pdf
[12] http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wohnraum-allianz-legt-weitere-empfehlungen-vor/
[13] https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/erfolgreiche-einigung-in-der-wohnraum-allianz-plausibilitaetspruefung-fuer-bauflaechenbedarf-wird-a/
[14] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20zur%20PM%20des%20Wirtschaftsministeriums%20Wohnraum-Allianz_0.pdf
[15] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/wohnraumallianz_ZumeldungGTBWzuWohnraum-AllianzDezember2016.pdf
[16] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/wohnraumallianz_zumeldungGTBWzuPMdesWirtschaftsministeriums.pdf
[17] http://mp3-download.swr.de/swr2/geld_markt_meinung_podcast/20161119-1240.12844s.mp3
[18] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zur%20PM%20GEW%20Kita-Notstand.doc
[19] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/pressemitteilung_2013_07_11_0.doc
[20] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Personalschluessel%20bei%20der%20Kinderbetreuung%20-%20La.pdf
[21] https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+01+18++Land+und+Kommunen+schliessen+_Pakt+fuer+gute+Bildung+und+Betreuung_
[22] https://gemeindetag-bw.de/mitgliederbereich
[23] https://swrmediathek.de/player.htm?show=6277c420-f54a-11e6-9102-005056a12b4c
[24] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Programm%20Bildungskongress.pdf
[25] mailto:Digitalakademie@bw
[26] mailto:KIC@bw
[27] mailto:digitalakademie@bw
[28] https://www.youtube.com/watch?v=RvT_iVZNpzQ&feature=youtu.be
[29] https://www.digitalakademie-bw.de/leistungsangebote/kommunaledigitallotsen/
[30] https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=5X5G-KONZE&b=5X5G-KONZEPT&t=AZA
[31] mailto:5G@bmvi.bund.de
[32] mailto:geschaeftsstelle@digitalakademie-bw.de
[33] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BMVI%20Bekanntmachung%20F%C3%B6rderrichtlinie.pdf
[34] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BMVI%20Erster%20Aufruf%20zur%20Antragseinreichung.pdf
[35] https://digitalakademie-bw.de/kommunaledigitallotsen/
[36] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Inklusion%20in%20den%20Sta%CC%88dten%20und%20Gemeinden%20kommt%20voran.docx
[37] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fachstelle%20Inklusion%20erfolgreich%20etabliert.docx
[38] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Pra%CC%88sentation%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2017.pptx
[39] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Vortrag%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2016.pptx
[40] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/inklusion_Mit%20Kooperationen%20zur%20inklusiven%20Gemeinde%20Dusslingen.pdf
[41] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/inklusion_Modellkommunen_Inklusion_BWGZ24-2017.pdf
[42] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-%20Bericht%20Fachstelle.pdf
[43] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-2016-Bericht%20Modellkommunen%201.pdf
[44] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-2016-Bericht%20Modellkommunen%202.pdf
[45] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-2016-%20Bericht%20Modellkommunen%203-4.pdf
[46] http://www.gww-netz.de/
[47] http://www.oberteuringen.de/,Lde/Einrichtungen.html
[48] https://www.schriesheim.de/index.php?id=1277
[49] http://www.ludwig-frohnhaeuser-schule.de/schulleben/allgemeines/eine-schule-fuer-alle
[50] http://www.kaywaldschule.de/Aussenklasse_Beilstein.253.0.html
[51] https://biberach-riss.de/Bildung-Familie-Soziales/Soziales/Menschen-mit-Behinderung
[52] http://www.ohg-furtwangen.de/index.php/schueler/ags/alle-inklusive-ag
[53] http://www.gueglingen.de/website/deu/stadt/kindergaerten_kita/inki_gruppe
[54] http://www.bo.de/lokales/kinzigtal/marlin-ukat-besucht-die-erste-klasse-der-graf-heinrich-schule
[55] http://www.nufringen.de/pdf/Infobroschuere2015.pdf
[56] http://www.kiga-st-martin-online.de/index.html
[57] http://m.bo.de/lokales/kinzigtal/willkommen-im-kindergarten-normales-kind-mit-handicap
[58] http://www.rastatt.de/index.php?id=3131
[59] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=185
[60] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=186
[61] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=188
[62] http://www.manzenberg-schule.work/inklusion.html
[63] http://www.esslinger-zeitung.de/startseite_artikel,-die-vielfalt-entdecken-und-leben-_arid,2003120.htm
[64] http://www.wernau.de/index.php?id=347
[65] http://www.wernau.de/index.php?id=85
[66] http://www.stb.de/fileadmin/STB.de/Vereinsservice/Inklusion/Einladung_Inklusionstag2017__1_.pdf
[67] http://tsg-backnang.kutu.de/abteilungen/vereinsnews/1730-1-backnanger-inklusionstag.html
[68] http://www.baden-baden.de/buergerservice/beratung-hilfe/menschen-mit-behinderung/freizeitangebote
[69] http://alpenverein-karlsruhe.de/paraclimbing-wettbewerb
[70] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=2082
[71] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=2048
[72] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=1567
[73] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Veranstaltungen/Veranstaltung?view=publish&item=eventDate&id=2264
[74] http://www.mariaberg.de/ueber-uns/informationsmaterialien.html
[75] http://www.freudenstadt.de/ferienbetreuung.html
[76] http://www.lebenshilfe-freudenstadt.de/kinder-ferienbetreuung.html
[77] http://www.gerlingen.de/,Lde/start/Freizeit/Freizeitgruppe+fuer+Menschen+mit+und+ohne+Behinderung.html
[78] http://www.gundelfingen.de/home/rathilfe/sozialedienste/behinderunghandicapinklusion/neueinklusionsvermittleriningundelfingen.html
[79] https://www.holzgerlingen.de/de/die-stadt/kinder-jugend-bildung/jugendarbeit.php
[80] http://www.obersulm.de/inklusives-tischkickerturnier-im-jugendhaus-obersulm.n1148.htm
[81] http://www.jhnexus.de/angebote_ferien.php?id=12
[82] https://www.schoemberg.de/de/B%C3%BCrger/Leben-in-Sch%C3%B6mberg/Kinder-und-Jugendliche/Freizeiteinrichtung?id=14&item=leisureFacility&view=publish
[83] https://www.wbrs-online.net/handicap-macht-schule/
[84] https://www.rnz.de/nachrichten/mosbach_artikel,-Mosbach-Wohnen-im-Alter-Schefflenz-will-zeitnah-Angebote-schaffen-_arid,284577.html
[85] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=190
[86] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=189
[87] http://www.schwarzach-online.de/index.php?id=179
[88] http://www.kultur-fuer-alle.net/machen-wir-was.html
[89] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=2083 target=
[90] https://www.nuertingen.de/nuertingen-fuer-alle/bildung-leben/buergerengagement/buergerengagement-im-ueberblick/regenbogen-cafe/
[91] http://aktive-behinderte.de/lotsinnen.html
[92] https://heidelberg.huerdenlos.de/index.php?id=980
[93] http://www.schriesheim.de/fileadmin/Image_Archive/Soziales_Gesundheit/Inklusion/Schriesheim_barrierefrei.pdf
[94] http://www.st.gallus-hilfe.de/medien/news-details/news/10434/index.html
[95] http://www.katzenpfad.de/?p=122942
[96] https://www.drk-mosbach.de/aktuell/presse-service/meldungen/waldbrunn-begegnungs-cafes-vis-a-vis-eroeffnet.html
[97] http://www.bad-waldsee.de/index.php/lesen/items/zugang-zum-rathaus-ist-nun-fuer-gehbehinderte-sehr-gut-moeglich.html
[98] https://www.holzgerlingen.de/de-wAssets/docs/a_verwaltung-politik/stadtentwicklung2030/service/Stadtentwicklung_Leitsaetze_Holzgerlingen.pdf
[99] https://www.rottenburg.de/besser+verstehen.113075.htm?lnav=105995
[100] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Veranstaltungen/Veranstaltung?view=publish&item=eventDate&id=2270
[101] http://mensch-technik-teilhabe.de/portfolio/barrfus/
[102] https://www.gaeufelden.de/index.php?id=26&no_cache=1&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=197&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&sword_list[]=Rollstuhl&no_cache=1
[103] http://www.grabenstetten.de/index.php?id=114
[104] http://www.karlsbad.de/website/de/rathaus/senioren_jugend_agenda/agendarat/interessengemeinschaft_barrierefreies_miteinander/zum_wegweiser
[105] http://www.moessingen.de/de/Aktuelles/Stadtnachrichten/Stadtnachricht?id=1584&item=article&view=publish
[106] http://www.oberreichenbach.de/index.php?option=com_content&task=view&id=595&Itemid=236
[107] http://www.volzbus.de/07Kistner.pdf
[108] http://www.buergerbus.ostrach.de
[109] https://www.stadtwerke-reutlingen.de/rsv/leitsystem.php?current=2
[110] https://www.stadtwerke-reutlingen.de/rsv/aktuell.php?id=343¤t=6&jahr=2014
[111] http://www.reutlingen.de/mobilitaetsbegleitung?skipEntranceUrl
[112] https://www.swtue.de/tuebus/fahrgastinformationen/barrierefreiheit.html
[113] http://www.freundeskreismensch.de/index.php?id=Mobilitaetsprojekt_MOVE&
[114] http://waldkirch-barrierefrei.de/
[115] http://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/standorte.php
[116] http://www.furtwangen.de/site/Furtwangen/get/params_E-859472759/10731031/Flyer%20GUT.pdf
[117] https://www.gaeufelden.de/index.php?id=54&no_cache=1&tx_hwnews_hwnews%5BnewsartikelId%5D=3347&tx_hwnews_hwnews%5BcurrentPage%5D=1&tx_hwnews_hwnews%5Baction%5D=show&tx_hwnews_hwnews%5Bcontroller%5D=Newsartikel&cHash=2ab9ee70dd98bb19422935edea47fffd
[118] http://www.einfach-heidelberg.de
[119] http://www.triberg.de/index.php?id=61
[120] http://www.althuette.de/gemeinde-althuette-wanderrouten.html
[121] http://www.esslingen-marketing.de/angebote-fuer-menschen-mit-handycap
[122] http://www.freiburg.de/pb/,Lde/306761.html
[123] http://www.grabenstetten.de/index.php?id=75
[124] https://www.hochschwarzwald.de/Barrierefrei
[125] http://www.naturpark-sfw.de/erleben/barrierefreie-angebote/inklusive-wanderbotschafterinnen/
[126] http://www.triberg.de/index.php?id=102
[127] https://naturpark-schoenbuch.de/de/entdecken/freizeitaktivitaeten/barrierefrei/
[128] https://www.tourismus.ulm.de/web/de/service-und-angebote/stadtfuehrungen/blickwinkel-fuehrungen/ulm-feeling-fuehrung.php
[129] http://www.schwarzwald-nationalpark.de/service/barrierefreiheit/
[130] http://www.naturparkschwarzwald.de/aktiv_unterwegs/barrierefrei/
[131] http://www.naturpark-suedschwarzwald.de/barrierefreie-angebote
[132] https://www.bad-duerrheim.de/de/Leben-in-Bad-D%C3%BCrrheim/Gesundheit/Menschen-mit-Behinderungen
[133] http://www.gaggenau.de
[134] http://ww2.heidelberg.de/inklusionsatlas/
[135] https://www.holzgerlingen.de/de-wAssets/docs/a_verwaltung-politik/stadtentwicklung2030/AG_Soziales_Inklusion.pdf
[136] https://www.holzgerlingen.de/de/aktuelles/meldungen/2_das-rathaus-informiert/Nachlese-Inklusionsmesse.php
[137] http://www.karlsbad.de/website/de/rathaus/senioren_jugend_agenda/agendarat/interessengemeinschaft_barrierefreies_miteinander/test1
[138] http://inklusion.sattler-keltern.de/
[139] http://www.konstanz.de/soziales/00630/00703/08226/index.html
[140] http://www.mosbach.de/Inklusion.html?highlight=kommunaler+Aktionsplan
[141] http://www.rottenburg.de/sixcms/detail.php?id=99988&lnav=21
[142] http://www.tuebingen.de/barrierefrei
[143] http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/36282/Und-was-behindert-mich.htm/?search=Protesttag%20Ulm
[144] http://www.stadt-waldkirch.de/site/Waldkirch/node/202519/Lde?QUERYSTRING=Beirat für Menschen mit Behinderung
[145] http://inklusives-netzwerk-freiburg.de/
[146] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Du%CC%88rr-u-Ensinger_Wahlpru%CC%88fsteine_12.03.2019_FINAL.docx
[147] http://kulturfürallesprache.de/du-machst-das-schon-du-kriegst-das-hin-film-ueber-die-inklusive-in-tuebingen/
[148] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=1155
[149] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Akademie%20Hochschule%20Biberach-Bauen%20fu%CC%88r%20a%CC%88ltere%20Menschen.pdf
[150] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Impulse%20Inklusion%202019.pdf
[151] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20Fortbildung%204048.751_0.pdf
[152] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/AfB_BT_Flyer_online_FINAL.pdf
[153] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fo%CC%88rderbaukasten2019_Web.pdf
[154] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/PM036%20Land%20investiert%20in%20neue%20Wohnformen.pdf
[155] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fachberatung%20Quartiersentwicklung_Gemeindenetzwerk%20BE%20.pdf
[156] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Wahlhilfen%20in%20leichter%20Sprache.docx
[157] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_PM%20Fo%CC%88rderung%20Jugendbildung.pdf
[158] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Fussverkehrs.pdf
[159] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_2019%2001%2018%20Anlage%20Pakt%20fu%CC%88r%20gute%20Bildung%20und%20Betreuung.pdf
[160] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Fo%CC%88rderaufruf%20Toiletten%20fu%CC%88r%20Alle.pdf
[161] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_BIK%20fuer%20Alle%20-%20Infoveranstaltung.docx
[162] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Start%20des%20Sonderprogramms%20Quartier%202020.pdf
[163] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_foerderprogramm_AktionMensch.pdf
[164] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_FoerderprogrammGutBeraten.pdf
[165] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_AusschreibungFortbildung4430_0300.pdf
[166] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundesweite_teilhabeberatung.docx
[167] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Ergaenzende_unabhaengige_Teilhabeberatung_FoerderungBfAuS.pdf
[168] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Europa%CC%88ischer%20%20Sozialfonds%20%20fo%CC%88rdert%20%20kommunale%20%20Projekte%20%20in%20%20Quartieren%20%20des.pdf
[169] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_ImpulseInklusion2017.pdf
[170] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inkluion_Fragebogen2017_Barrierefreie_Gemeinde_Stadt_FINAL_Stand_17%208%20pdf.pdf
[171] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_AnschreibenStiftungAundH.pdf
[172] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_PressemitteilungfuerMediatoren.pdf
[173] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20BW%20Stiftung%20-%20Inklusion%208-17.docx
[174] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_KVJS_Situationsanalyse.docx
[175] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_5510_einfach-politik_falter_bundestagswahl17_170511_k2_Vorderseite.pdf
[176] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_bpb_einfache_sprache.docx
[177] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_lzbp_leichte_sprache.docx
[178] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_titelseite.jpg
[179] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_wettbewerb2017.docx
[180] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_ergaenzende_unabhaengige_teilhabeberatung_0.pdf
[181] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_ausschreibung_fortbildung460219_1.pdf
[182] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo0119_2017.pdf
[183] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info_2017_0109.pdf
[184] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_1032_2016.pdf
[185] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_1012_2016.pdf
[186] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_951_2016.pdf
[187] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo477_2016.pdf
[188] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_610_2016.pdf
[189] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo0311_2016.pdf
[190] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info636_2015.pdf
[191] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info309_2015.pdf
[192] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info863_2014.pdf
[193] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info449_2015.pdf
[194] https://www.destatis.de/DE/Meta/Barrierefrei/Barrierefrei.html
[195] http://www.bik-fuer-alle.de/easy-checks.html
[196] http://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/
[197] https://www.bitvtest.de/bitvtest/bitv_test_beauftragen/infos_preise.html
[198] https://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start.html
[199] http://www.staedteregion-aachen.de
[200] https://medienkompass.de/barrierefreiheit-website-erstellen/
[201] https://www.einfach-fuer-alle.de/
[202] http://www.bik-fuer-alle.de/
[203] https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/Leuchttuerme/Ratgeber/Ratgeber_LS/ratgeber_ls_node.html
[204] https://www.inklusion-tirschenreuth.de/verstaendliche-sprache.html
[205] https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/checkliste-barrierefreie-pdf/
[206] https://www.einfach-fuer-alle.de/artikel/pdf-barrierefrei-umsetzen/
[207] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pra%CC%88sentation%20Beratungsstelle%20Inklusion%20Mitgliederversammlung%202015_0.pdf
[208] http://www.inkusion-schule.info
[209] http://www.wikipedia.de
[210] http://www.leidmedien.de
[211] http://www.behindertenrechtskonvention.info
[212] http://www.institut-fuer-menschenrechte.de
[213] http://www.schwerhoerigen-netz.de/ratgeber/BARRIEREFREI
[214] http://nullbarriere.de/rau-barrierefrei-bauen.htm
[215] http://www.einfach-barrierefrei.net/umsetzen/grundlagen/einfuehrung.html
[216] http://nullbarriere.de/din18040-3.htm
[217] http://nullbarriere.de/din32984.htm
[218] https://de.wikipedia.org/wiki/Barrierefreiheit
[219] https://de.wikipedia.org/wiki/Aussage
[220] https://de.wikipedia.org/wiki/Subjekt-Verb-Objekt
[221] https://de.wikipedia.org/wiki/Genitiv
[222] https://de.wikipedia.org/wiki/Kindersprache
[223] http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-leichter-sprache
[224] https://www.freiburg-fuer-alle.de/index.php?id=3448
[225] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/424_0_zusatz_20160128_001.pdf
[226] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/424_0_zusatz_20160128_002.pdf
[227] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gt-info138_2016_424_0_0.pdf
[228] http://www.behindertenbeauftragte.de
[229] https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/planungsleitfaden.php
[230] https://gpii.eu/leitfaden/
[231] https://www.inklusion-kultur.de/infoportal/handbuch/
[232] https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-sonderdrucke-und-sonderveroeffentlichungen-1559.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=225
[233] https://www.beuth.de/de/publikation/hoersamkeit-in-raeumen/243375201
[234] https://www.loerrach-landkreis.de/de/Service%2BVerwaltung/Fachbereiche/Stabsstelle-Kreisbehindertenbeauftragte
[235] http://www.lsk-bw.de/broschuere-menschen-mit-behinderung-im-oepnv/
[236] https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/LVKM-Gemeinde-2017_barrierefrei.pdf
[237] http://www.deutscher-verein.de
[238] http://www.staedtetag-bw.de/media/custom/2295_14089_1.PDF?1444134180
[239] http://gpii.eu/leitfaden/
[240] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit_final.pdf
[241] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit__Materialsammlung_final.pdf
[242] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit__Materialsammlung_barrierefrei_final.pdf
[243] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit_barrierefrei_final.pdf
[244] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Min%20und%20kommunale%20Landesverbaende%20zum%20BGH%20Urteil.pdf
[245] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%20MLR%20zu%20Forstkartell.pdf
[246] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Urteil%20Forstkartell.pdf
[247] mailto:sarah.knoerzer@gemeindetag-bw.de
[248] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeindefinanzbericht%202019_0.pdf
[249] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Ergebnis%20der%20Finanzverhandlungen%20Land-Kommunen%20vom%204%20%20November%202016.pdf
[250] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gemeinsame%20Pressemitteilung%20vom%2018.10.2016.pdf
[251] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM_Gemeinsame%20Finanzkommission%20legt%20Empfehlungen%20fu%CC%88r%20Finanzbeziehungen%20zwischen%20Land%20und%20Kommunen%20vor.pdf
[252] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%20des%20Gemeindetags%20BW%20-%20Gemeindetag%20fordert%20nach%20Grundsteuerurteil%20dass%20%20die%20Finanzierung%20der%20kommunalen%20Selbstverwaltung%20gesichert.pdf
[253] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeindetag%20Baden-W%C3%BCrttemberg%20erwartet%20schnelles%20Handeln%20von%20Bundestag%20und%20Bundesrat%20bei%20der%20Reform%20der%20Grundsteuer.pdf
[254] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/DSC09054_b.jpg
[255] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%20zur%20Einigung%20der%20Gemeinsamen%20Finanzkommission.pdf
[256] https://www.gemeindetag-bw.de/mitgliederbereich/materialien/fl%C3%BCchtlinge-und-asyl-allgemeines-zahlen-daten-und-prognosen
[257] https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-und-kommunale-landesverbaende-unterzeichnen-pakt-fuer-integration-mit-den-kommunen/
[258] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/4-PM%20022%20Minister%20Lucha%20und%20Kommunale%20Landesverb%C3%A4nde%20einigen%20sich%20%C3%BCber%20Pakt%20f%C3%BCr%20Integration.pdf
[259] https://www.swrfernsehen.de/landleben/-/id=2798/did=17158180/nid=2798/1vbii9n/index.html
[260] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Alkoholverbot.doc
[261] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20zu%20PM%20Sozialministerium%20Fachtagung%20Alkoholpr%C3%A4vention.pdf
[262] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Alkoholverbot_0.doc
[263] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gt%20und%20IM%20zu%20AG%2010%20000%20Sicherheitspartnerschaft.pdf
[264] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20SPD-Landaerzte.pdf
[265] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeinsam%20f%C3%BCr%20die%20St%C3%A4rkung%20der%20haus%C3%A4rztlichen%20Versorgung.docx
[266] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Rechtsanspruch%20auf%20aerztliche%20Versorgung%20im%20Lae.docx
[267] mailto:Zukunftskommune@bw
[268] mailto:Heidelberg@bw
[269] mailto:digital@KA
[270] mailto:Karlsruhe@bw
[271] mailto:Ludwigsburg@bw
[272] mailto:Ulm@bw
[273] mailto:Biberach@bw
[274] mailto:blingen@bw
[275] mailto:Konstanz@bw
[276] mailto:Tuttlingen@bw
[277] mailto:heck@gtservice-bw.de
[278] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/20180503_PM_Preisverleihung%20Digitale%20Zukunftskommune.pdf
[279] mailto:digital@bw
[280] http://www.digital-bw.de/dbw-digitalisierungsstrategie
[281] mailto:poststelle@im.bwl.de
[282] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Antragsformular.docx
[283] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Ausf%C3%BCllhinweise%20f%C3%BCr%20die%20Beantragung.pdf
[284] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Ausschreibung.pdf
[285] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/4%20-%20Future%20Communities%202019%20Informationsblatt%20Datenschutz.pdf
[286] https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/land-zeichnet-die-gewinner-des-ideenwettbewerbs-lokaler-online-marktplatz-aus-und-stellt-foerdermit/
[287] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Aufruf%20zur%20Interessensbekundung-Projektvorhaben%20Digitalisierung%20und%20Heimat.pdf
[288] http://www.digital-bw.de
[289] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/20180522_PM_St%C3%A4dte%20und%20Gemeinden%204%200%20-%20Future%20Communities.pdf
[290] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20St%C3%A4dte%20und%20Gemeinden%204.0%20-%20Future%20Communities.pdf
[291] https://www.youtube.com/channel/UCKqPMOM_FR0lwAIadtagnUQ