Seit 2014 beraten wir unsere Mitglieder individuell um passgenaue Lösungen zu finden.
Die Aktivitäten auf kommunaler Ebene nehmen wir in unsere „Gute-Praxis“-Übersicht auf oder stellen sie in unserer Mitgliederzeitung „Die Gemeinde“ vor.
Wir bieten im Rahmen der Modellkommunen intensiven Austausch für die Städte und Gemeinden und begleiten diese vor Ort.
Wir führen Workshops und Seminare durch und stellen unser umfassendes Angebot auf unserer Homepage vor.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.
Titel | Größe | Datum |
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Die Fachstelle Inklusion stellt sich auf der Mitgliederversammlung 2019 vor (10.10.2019) [1] | 9.18 MB | 10.10.2019 |
Praesentation beim Treffpunkt Inklusion (30.11.2017) [2] | 11.37 MB | 30.11.2017 |
Vortrag beim Treffpunkt Inklusion (30.11.2016) [3] | 1.91 MB | 30.11.2016 |
Inklusion in den Staedten und Gemeinden kommt voran (23.11.2016) [4] | 20.73 KB | 23.11.2016 |
Fachstelle Inklusion erfolgreich etabliert (01.06.2015) [5] | 20.14 KB | 01.06.2015 |
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Aus dem Gemeindetag
Förderpreis Gesunde Kommune
Inklusion
Gemeindeportrait
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Editorial
Pressemitteilungen
Allgemeiner Teil
Inklusion und Arbeit
Gemeindeporträt
Impressum
Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Inklusion
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Titel | Größe | Datum |
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Broschüre VRN Barrierefreie Haltestellen [75] | 5.22 MB | 12.08.2022 |
Checkliste barrierefreie Bushaltestellen laut VRN Leitfaden [76] | 11.8 KB | 12.08.2022 |
Musterhaltestelle Ortenaukreis [77] | 3.97 MB | 12.08.2022 |
Sei es im gemeindlichen Amtsblatt, bei der Berichterstattung über kommunale Veranstaltungen, beim Internetaufritt der Stadt oder Gemeinde oder in Broschüren:
Unter dem Link www.behindertenbeauftragte.de [78] kann der Leitfaden "Auf Augenhöhe" zur Darstellung von Menschen mit Behinderung abgerufen werden.
Er enthält interessante und leicht umsetzbareTipps, wie Menschen mit Behinderungen auf Bildern und in Texten dargestellt werden können, ohne auf ihre Einschränkung reduziert zu werden.
Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip sollten mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.
Statistisch gesehen ist diese Vorgehensweise einfach zu begründen: Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei der drei Sinne eingeschränkt sind ist weitaus geringer, als die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sinn eingeschränkt ist. Wenn also darauf geachtet wird, dass Informationen oder Wege für mindestens zwei Sinne zugänglich sind, wird damit einem großen Personenkreis geholfen.
Übrigens wird das Prinzip ganz allgemein von Lernwissenschaftlern befürwortet bei jeder Art von Informationsaufnahme. Speziell bei Fremdsprachen ist es essentiell, die Sprache nicht nur mit den Augen aufzunehmen , also zu lesen, sondern sie zu hören und zu sprechen (sozusagen ertasten).
Eingängliches Beispiel aus dem Alltag : Bei Handys besteht die Benachrichtigung aus dem Vibrationsalarm und dem Klingelton.
Es empfiehlt sich also dieses Prinzip im öffentlichen Raum, bei Gebäuden und Veranstaltungen sowie bei der Vermittlung von Informationen zu berücksichtigen
Eine Pausenglocke einer Schule sollte zwei Sinne ansprechen, sodass ein Gehörloser oder Schwerhöriger das Pausensignal ebenso wahrnehmen kann. Es bietet sich also an, neben einer Pausenglocke zusätzlich eine rote Signallampe anzubringen, die bei Pausenbeginn oder Pausenende aufleuchtet.
Tastbare Bodenleitsysteme ermöglichen es sehbehinderten Schülern ihre Wege leichter zu finden.
Bei Textmaterial in Schulen können auch alle drei Wahrnehmungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Dies erfordert zusätzlich zum Text auf dem Papier eine Audiodatei des Textes und eine Textausgabe in Brailleschrift.
Der Internetauftritt sollte als Text und als Audiobeitrag abrufbar sein.
Inhalte sollten lesbar vorliegen (Broschüre oder Beamer), Redebeiträge von Gebärdendolmetschern übersetzt werden.
Zu der dynamische Fahrgastinformation auf einem Display mit einer Anzeige von Verspätungen oder von voraussichtlichen Zugankünften und -abfahrten sollte parallel eine (wortgleichen) gut verständliche Lautsprecherdurchsage erfolgen.
Ein Signalton zeigt an, wann man die Straße überqueren kann, selbst wenn man das optische rot/grün-Signal nicht erkennen kann.
http://www.schwerhoerigen-netz.de [79]
http://nullbarriere.de/rau-barrierefrei-bauen.htm [80]
http://www.einfach-barrierefrei.de [81]
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze:
Din 18040-3 http://nullbarriere.de/din18040-3.htm [82]
Din 32984 http://nullbarriere.de/din32984.htm [83]
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurde auf der Grundlage von Medienberichterstattungen und Mitteilungen an den Gemeindetag Baden-Württemberg zusammengetragen. Die Liste kann jederzeit um weitere Beispiele ergänzt werden. Trotz der uns bekannten Unvollständigkeit kann die Liste dazu dienen, weiteren Akteuren Impulse für eigene Maßnahmen zu geben.
Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche, um die Einzellisten einzublenden.
Soziologische Abhandlungen über den Begriff gibt es zuhauf[i]. Dabei wird Inklusion als eine mögliche Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens abgegrenzt gegen Integration, Separation oder gar Exklusion von Einzelnen oder von ganzen Bevölkerungsgruppen[ii]. Inklusion wird beschrieben als die Chance aller Menschen, selbstbestimmt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Weiter heißt es, die inklusive Gesellschaft müsse durch einen Paradigmenwechsel herbeigeführt werden[iii].
Zunächst ist gemeint, dass alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, ohne diskriminiert zu werden, zusammenleben können. Dies soll in einer solidarischen Gemeinschaft geschehen, in der jedem Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, in allen Bereichen, die das Leben bietet, voll und wirksam mitzumachen. Grundannahme hierbei ist, dass jede/r Einzelne eine unterschiedliche Ausgangslage hat und gerade diese Vielfalt „normal“ ist. Somit kann man festhalten, dass Inklusion alle Menschen betrifft und es viel zu eng gefasst wäre, von Menschen „mit Behinderungen“ auszugehen.
Das umfassende Verständnis von Inklusion meint Teilhabe für jede und jeden, ausgehend von den individuell vorliegenden Gegebenheiten. Alle sind damit gemeint: Die Familie, die mit Kinderwagen und mit der Oma samt ihrem Rollator um den See spazieren möchte, der Rollstuhlfahrer, der den ÖPNV nutzen möchte, der Senior, der nur noch einfache Sachverhalte aufnehmen kann, die sehbehinderte Studentin, die sich für die Ausstellung im Stadtmuseum interessiert, der psychisch angeschlagene Mensch, der schlecht mit Stresssituationen umgehen kann. Natürlich auch das behinderte Kind, das mit gesunden Kindern in den Kindergarten und zur Schule gehen möchte, und viele, viele andere mehr. Auf die Dauer der Einschränkung kommt es nicht an.
Mit „Paradigmenwechel“ ist gemeint, dass hilfsbedürftige Menschen nicht nur mit ihren Schädigungen und den dafür notwendigen Therapien und Förderungen wahrgenommen werden. Vielmehr muss es selbstverständlich werden, dass die Strukturen und Angebote unseres gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens von vornherein so gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden, dass alle Menschen daran teilhaben können, ohne vorab um Hilfe bitten zu müssen. Das Motto dazu lautet: Behindert ist man nicht, behindert wird man.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die Teilhabe selbstbestimmt erfolgen muss. Selbstbestimmt leben zu können bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit, Unterstützung in Eigenverantwortung und einfach ein großes Stück Lebensqualität. Aussonderung und Diskriminierung wird so entgegengewirkt.
Die positive innere Einstellung jedes einzelnen zur vorhandenen Vielfalt unter den Menschen sowie Geld und Zeit sind die wichtigsten Ressourcen, mit Hilfe derer der gesellschaftliche Wandel gelingen kann. Das kann zum Beispiel kostenneutral damit anfangen, dass Menschen mit Behinderung in den Medien nicht mehr mit ihrer Einschränkung dargestellt werden, sondern mit den Eigenschaften, die sie für eine bestimmte Sache prädestinieren[iv].
Es lässt sich festhalten: Die Vielfalt in unserer Gesellschaft ist real und sie bereichert diese. Wir sollten sie bewusst annehmen und als Gewinn und Nutzen begreifen. So wie jedes andere Team profitiert auch die Gesellschaft von den unterschiedlichen Stärken – und auch Schwächen – ihrer Mitglieder. Von benachteiligten Menschen kann man viel lernen, zum Beispiel Begeisterungsfähigkeit, Lebensfreude und Dankbarkeit, aber auch Wärme, Toleranz und Demut. Begegnungen mit ihnen können das eigene Wirken entschleunigen und eigene Befindlichkeiten relativieren. Behinderte Arbeitnehmer sind für ihr hohes Maß an Loyalität bekannt. Die Zusammenarbeit mit ihnen ermöglicht soziale Lernprozesse, die dem Betriebskima zugute kommen.
Einen Königsweg im Sinne einer Musterlösung für Inklusion gibt es nicht, denn nicht alle Anforderungen passen zusammen und unbegrenzte Finanzmittel gibt es auch nicht. Inklusion kann deshalb nur gemeinsam gelingen. Ohne Dialog geht gar nichts. In der Regel ist es zielführender, bereits gemeinsam zu planen. Nicht erst, wenn wir alt sind, kommt uns die angestrebte und erstrebenswerte Öffnung unseres Bewusstseins selbst zugute.
[i] „Inklusive Gesellschaft“, AWO u.a. (Hrsg.), Nomos, Baden-Baden, 2015.
[ii] www.inklusion-schule.info [193]; wikipedia [194], www.leidmedien.de [195].
[iv] ) Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderung“ – für Medienschaffende, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.).
Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) berät kostenfrei öffentliche Stellen sowie freie und gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen. Die Schwerpunkte des LZ-BARR sind: Beratung zum barrierefreien Bauen öffentlicher Gebäude, zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Verkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Beratung zur Barrierefreiheit von zum Beispiel Webseiten, Apps und Dokumenten gehört genauso zu den Schwerpunkten wie die Beratung im Bereich Kommunikation, zum Beispiel zu Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache. Das Landeszentrum Barrierefreiheit unterstützt auch beim Erarbeiten von Aktionsplänen und beim Abschluss von Zielvereinbarungen. Außerdem gibt es beim LZ-BARR eine Schlichtungsstelle, die kostenfrei bei Konflikten vermittelt, in denen es um die Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen und öffentlichen Angeboten geht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Landeszentrum Barrierefreiheit [197].
Titel | Größe | Datum |
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Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Verwaltung und Organisation der nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentliche [198] | 132.76 KB | 19.04.2023 |
Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient der Barrierefreiheit [199]. Sie kommt zum Beispiel diesen Personengruppen zu Gute:
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit Demenz
Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen können
Menschen die nicht so gut lesen können
Das Netzwerk Leichte Sprache hat ein Regelwerk dazu herausgegeben: https://www.leichte-sprache.org/leichte-sprache/die-regeln/ [200]
Internetauftritt (gutes Beispiel: Gestaltung der Webseite www.leichte-sprache.org [205])
Mitteilungsblatt, amtliche Mitteilungen
Sitzungsprotokoll
Förderrichtlinien, Verträge/Anträge
Programmhefte von öffentlichen Veranstaltungen
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-leichter-sprache [207]
Forum Leichte Sprache - Kommunikation für Alle
Freiburger Übersetzungsbüro für Einfache und Leichte Sprache in Form einer Kooperation von Lebensraum für Alle e.V. mit der Katholischen Hochschule und dem Ring der Körperbehinderten.
Mehr dazu: https://www.freiburg-fuer-alle.de/index.php?id=3448 [208]
Kontakt: info@lebensraum-fuer-alle.org [209], Tel: 0761-56 317
Titel | Größe | Datum |
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Leichte Sprache auf dem Amt – Projekt Lebenshilfe BW (29.01.2020) [210] | 12.09 KB | 29.01.2020 |
Zusatzdokument 2 zur Gt-info 0138/2016 (04.02.2016) [211] | 90.66 KB | 04.02.2016 |
Projekt Leichte Sprache des Landesverbandes Baden-Wuerttemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. (03.02.2016) [212] | 88.76 KB | 03.02.2016 |
Zusatzdokument 1 zur Gt-info 0138/2016 (15.01.2015) [213] | 80.51 KB | 15.01.2015 |
„Toilette für alle“ – Bauleitfaden und Förderaufruf
Das vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geförderte Projekt „Toilette für alle“ wird vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) begleitet. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die umfassende Beratung rund um die Planung, Bau und Ausstattung von „Toiletten für alle“ pragmatische Lösungen gefunden werden und mitunter viel Geld gespart werden kann. Gemeinsam mit einer Architektin, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen ist, hat der LVKM nun einen Bauleitfaden auf der Grundlage der DIN 18040-1 veröffentlicht. Dieser enthält viele Tipps aus und für die Praxis, Bildbeispiele, Muster für eine Benutzungsordnung, Adressen, Linktipps und vieles mehr. Den barrierefreien Bauleitfaden gibt es gedruckt sowie digital unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/planungsleitfaden.php [214]
Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen, Hinkommen Reinkommen Zurechtkommen, Leitfaden
Herausgeber: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, 2016
Der Leitfaden entstand im Rahmen eines Innovationsprojekts an der Hochschule der Medien Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Ziel des Projekts ist es, ein Bewusstsein für die Barrieren zu schaffen, denen Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation begegnen. Dafür wurde ein Leitfaden erstellt, der anhand von Richtlinien und anschaulichen Beispielen darstellt, wie Barrieren im konkreten Kontext von Veranstaltungen beseitigt werden können.
Basierend auf den Berichten von Betroffenen unterschiedlicher Einschränkungen kann der Leitfaden die täglichen Belastungen im Bezug auf Kommunikation nennen. Für diesen Leitfaden gibt es drei Begleitunterlagen. Die Checkliste enthält eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die für eine barrierefreie Veranstaltung beachtet werden sollen. Die Linkliste enthält eine Sammlung an interessanten Quellen. Der Annex stellt die Projektdokumentation dar, die das Vorgehen, Ergebnisse aus der Recherchephase und die Quellen beinhaltet.
Der Leitfaden ist kostenlos online verfügbar sowie in Kurzversion oder leichter Sprache zum Download bereit unter: https://gpii.eu/leitfaden/ [215] Auf der Website finden sie außerdem die drei Begleitunterlagen.
Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen, Landesverband Soziokultur Sachsen 2014
Das Handbuch wurde anlässlich des Projekts „Barriere? Frei!“ verfasst. Ziel des Projektes war es, eine umfassende Auseinandersetzung mit der Frage nach selbstverständlicher kultureller Teilhabe von Menschen mit Behinderung anzuregen. Jugend- und Kultureinrichtungen waren dazu aufgerufen, Konzepte zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln.
Mit dem Handbuch sollen Kultureinrichtungen bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in ihrer Einrichtung unterstützt werden. Es gliedert sich in sechs verschiedene Organisationsbereiche: Personal, Gebäude und Technik, Angebote und Inhalte, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Finanzen. Neben zahlreichen konkreten Hinweisen und Anregungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit enthalten die einzelnen Kapitel jeweils einen Abschnitt mit Fragen. Diese sollen der Organisation helfen, sich offen und flexibel mit den Themen Inklusion und Barrierefreiheit in Bezug zur eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.
Das Handbuch kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden unter: https://www.inklusion-kultur.de/infoportal/handbuch/ [216] Außerdem steht ein Infoportal mit weiterführenden Links und Literaturtipps bereit.
Inklusion ist machbar! Das Erfahrungshandbuch aus der kommunalen Praxis
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, 2018
Im Handbuch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge werden Erfahrungen aus über 30 Kommunen vorgestellt. Dabei kommen Akteurinnen und Akteure aus der kommunalen Praxis zu Wort.
Anhand von Beispielen, Aktionen, Initiativen und längerfristigen Projekten werden die Umsetzungsprozesse vor Ort beschrieben. Ziel des „Erfahrungshandbuches“ ist es, weitere kommunale Akteirinnen und Akteure und Engagierte zu inspirieren und ihnen Anregungen und Ideen für eigene Projekte zur Umsetzung von Inklusion zu geben. So macht Migrationsforscher Mark Terkessidis in seinen Grußwort Mut: „Ja, Inklusion macht tatsächlich Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich.“
Das Erfahrungshandbuch knüpft an den großen Erfolg von „Inklusion vor Ort“ an, das 2011 beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschien.
296 Seiten, kostenpflichtig (19,80€) zu bestellen unter https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-sonderdrucke-und-sonderveroeffentlichungen-1559.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=225 [217]
Hörsamkeit in Räumen, Kommentar zu DIN 18041, Nocke, Christian (Hrsg), Beuth-Verlag 2018
Die seit 1968 bewährte DIN 18041 wurde vollständig überarbeitet und ist im März 2016 mit neuem Titel „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ erschienen.
Durch die Neufassung erfolgte eine Reihe von Klarstellungen und Ergänzungen, weiterhin wurden Streichungen gegenüber der Ausgabe 2004 vorgenommen. DIN 18041 gibt mit der Neufassung klare und eindeutige Vorgaben, als Anforderungen und Empfehlungen formuliert, für die Räume des Alltags, in denen das gegenseitige Hören und Verstehen, aber auch das Finden von Ruhe von besonderer Bedeutung ist.
Während der Überarbeitung der Norm gab es Diskussions- und Konsenspunkte, die sowohl für die Fachwelt, als auch für den Anwender der Norm mit diesem Kommentar dokumentiert und erläutert werden, um das Verständnis für den Umgang zu erhöhen und die Anwendung in der Praxis zu erleichtern.
156 Seiten, kostenpflichtig (ab 62,00€) zu bestellen unter: https://www.beuth.de/de/publikation/hoersamkeit-in-raeumen/243375201 [218]
Barrierefreiheit bei im Rahmen des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten
Die Praxishilfe Barrierefreiheit bietet einen Überblick zu Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in ESF-Projekten.
Die Materialsammlung zur Praxishilfe ergänzt durch Materialien und Links mit weiterführenden Materialien.
Beides ist auch in barrierefreier Version abrufbar.
Beides ist ein umfassender Überblick über Barrierefreiheit im weitesten Sinne und auf Projekte aller Art anwendbar.
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene
Zwei umfassende und praxisorientierte Handreichungen, die Städte und Gemeinden ausdrücklich ermutigen, den für sie passenden Weg zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu gehen.
Band I: Grundlagen und Möglichkeiten der Beteiligung
Band II: Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte
www.loerrach-landkreis.de [219]
„Menschen mit Behinderung im ÖPNV“
Die Orientierungshilfe enthält grundlegende Informationen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personen-und Nahverkehrs benutzen. Dem Fahrpersonal soll dieser Leitfaden Sicherheit im gemeinsamen Umgang vermitteln. Er ist nicht als Handbuch oder Lehrbuch im eigentlichen Sinne zu verstehen, sondern soll vielmehr dazu anregen, dass Fahrpersonal und Menschen mit Behinderung sensibel aufeinander zugehen und Sicherheitsaspekte bei der Busfahrt gemeinsam beachtet werden.
http://www.lsk-bw.de/broschuere-menschen-mit-behinderung-im-oepnv/ [220]
Dokumentation: Alle inkusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017
Auf 56 Seiten sind die Ergebnisse des Wettbewerbs „Alle inklusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017“ in einer Broschüre zusammengefasst. Vorgestellt werden viele gute Beispiele, die auf andere Gemeinden übertragbar sind. Im Anhang finden sich umfassende Literatur- und Linktipps. Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg angefordert werden und steht als (barrierefreier) Download zur Verfügung: https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/LVKM-Gemeinde-2017_barrierefrei.pdf [221]
mittenmang dabei! Bürgerschaftliches Engagement als Chance, Nicole D. Schmidt, Petra Kunst; Stiftung Mitarbeit, Bonn (Hrsg./Verlag), Bonn 2013
Beeinträchtigte und behinderte Menschen wollen und können sich für andere und für das Gemeinwesen engagieren. Echte Teilhabe bedeutet auch die Chance auf ein Engagement für andere bzw. auf ein Ehrenamt. Das Buch zeigt an Beispielen, wie dies mit niederschwelligen Angeboten ermöglicht werden kann.
Inklusion vor Ort/ Der kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, verbesserter Nachdruck 2015, www.deutscher-verein.de [222]
Inklusion – Chance und Herausforderung für Kommunen, Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, 2014, www.deutscher-verein.de [222]
Im Rahmen der Arbeit der Kommunalen Beratungsstelle Inklusion und dem dort angesiedelten Kompetenznetzwerk Inklusion wurde die Arbeitshilfe „Kommunale Aktionspläne“ erstellt.
Die Arbeitshilfe entstand vor dem Hintergrund, dass viele Städte sich der Aufgabe der UN-BRK stellen und überlegen, wie sie ein Konzept zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens erstellen können. Hier gibt es zahlreiche erfolgreiche Beispiele auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg, einen Landesaktionsplan und viele andere Beispiele auf Bundes-, Länder- und Kommunaler Ebene. Die Arbeitshilfe ist unter folgendem Link zu finden: http://www.staedtetag-bw.de/media/custom/2295_14089_1.PDF?1444134180 [223]
Der Leitfaden "Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen" ist hilfreich um Veranstaltungen im Hinblick auf die Kommunikation barrierefrei zu planen und durchzuführen. http://gpii.eu/leitfaden/ [224]
Titel | Größe | Datum |
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Praxishilfe Barrierefreiheit (05.05.2018) [225] | 1.12 MB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit Materialsammlung (05.05.2018) [226] | 897.82 KB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit Materialsammlung barrierefrei (05.05.2018) [227] | 1.06 MB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit barrierefrei (05.05.2018) [228] | 1.25 MB | 05.05.2018 |
Die Gemeinden Dußlingen (Landkreis Tübingen) und Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) sowie die Städte Bühl (Landkreis Rastatt) und Holzgerlingen (Landkreis Böblingen) wollen gemeinsam mit der Beratungsstelle Inklusion des Gemeindetags in den nächsten drei Jahren durch verschiedenartige Projekte Inklusion in ihren Kommunen voranbringen. Hierbei starten die Modellkommunen, die unterschiedlich groß sind und damit einen Querschnitt der Kommunen in Baden-Württemberg repräsentieren, aus verschiedenen Startpositionen. Ziele sind, neben dem Erfahrungsaustausch auch Bewusstsein und Offenheit in den Städten und Gemeinden für das Thema zu schaffen.
v.l.n.r.: Anneliese Schust, Gemeinde Leutenbach, Thomas Kist, Stadt Bühl, Silke Hornung, Gemeinde Dußlingen, Stella Grasser, Stadt Holzgerlingen, Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion beim Gemeindetag Baden-Württemberg, Eva Pyrka, Gemeinde Leutenbach, Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, Sonja Weidhaus, Gemeindetag Baden-Württemberg
Mitte April begrüßte Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion, Vertreter und Vertreterinnen der vier Modellkommunen in der Geschäftsstelle des Gemeindetags zum ersten Treffen. Die Modellkommunen lassen sich in den kommenden drei Jahren durch die Fachstelle beraten und begleiten. Die Gemeinden stellten ihre aktuellen Themen und Projekte vor. Während manche Kommunen noch am Anfang des Prozesses stehen, haben andere schon Netzwerke geschaffen und bereits mit zahlreiche Maßnahmenbegonnen. So findet in Holzgerlingen am 3. Oktober 2016 eine Inklusionsmesse statt. In Bühl steht der Umbau von zwei denkmalgeschützten Rathausgebäuden auf dem Programm. Dußlingen veranstaltet regelmäßig ein Inklusionscafé, und Leutenbach möchte Barrieren in öffentlichen Gebäuden beseitigen. Deutlich wurde bei diesem Treffen, dass es auf kommunaler Ebene unterschiedliche Voraussetzungen und Strukturen gibt, die berücksichtigt werden müssen, wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorangebracht werden soll. Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, formulierte den Anspruch des Projekts so: "Wir müssen Inklusion lebbar, aber auch umsetzbar machen." Dabei bedürfe es nicht immer vieler finanzieller Mittel, um Erfolge zu erzielen. Auch kleine Maßnahmen könnten schon eine große Wirkung erzielen. Wichtig sei, die Bevölkerung in diese Prozesse einzubinden und mitzunehmen. Denn Inklusion betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, von den Maßnahmen profitieren auch ältere Menschen oder junge Familien. Die Offenheit für die Vielfalt vor Ort weitet den Horizont.
Für die Projektdauer von 3 Jahren sind weitere Treffen, auch in den Modellkommunen geplant. Es sollen vor allem die Themen Barrierefreiheit, Sensibilisierung der Gesellschaft, Vernetzung und Leichte Sprache im Vordergrund stehen. Hierzu werden nach Bedarf Experten eingeladen, barrierefreie öffentliche Gebäude oder inklusive Betriebe besichtigt. So wie das „Rudolfs Küche und Café“ in Stuttgart, das die Gruppe zum Abschluss gemeinsam besuchte.
Weitere interessierte Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls in das Projekt Modellkommunen Inklusion einzubringen.
Von den Erfahrungen der Modellkommunen sollen langfristig alle Mitglieder des Gemeindetags profitieren. Mehr Informationen zum Thema Inklusion gibt es auf der Homepage des Gemeindetags, hier wird in Kürze auch eine überarbeitete Liste mit Praxisbeispielen veröffentlicht, die Impulse für eigene Aktivitäten liefern kann.
Autor: Corinna Christner. Corinna Christner ist Studentin an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.
Titel | Größe | Datum |
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Mit Kooperationen zur inklusiven Gemeinde Dusslingen (05.06.2018) [229] | 125.64 KB | 05.06.2018 |
Die Modellkommunen Inklusion tagten im November im Odenwald (30.12.2017) [230] | 570.8 KB | 30.12.2017 |
Bericht Modellkommunen 1: Inklusion geht jeden etwas an - Facettenreiches Holzgerlingen (30.07.2016) [231] | 1.15 MB | 30.07.2016 |
Bericht Modellkommunen 2: Im Rollstuhl gegen Barrieren - Das Projekt Wheelmap im Landkreis Boeblingen (30.07.2016) [232] | 925.46 KB | 30.07.2016 |
Bericht Modellkommunen 3 und 4: Inklusion in Buehl: Auf einem guten Weg in eine Zukunft des Miteinanders / Leutenbach beseitigt Barrieren (30.07.2016) [233] | 1.83 MB | 30.07.2016 |
Bericht der Fachstelle Inklusion (30.07.2016) [234] | 1.26 MB | 30.07.2016 |
Die Kommunen sind verpflichtet, ihre digitale Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitalen Angebote für Menschen mit Behinderung in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar zu machen. In den zur Verfügung gestellten Downloads finden Sie u. a. Informationen zu den Fristen für die Umstellung und detaillierte Hinweise für die Umsetzung barrierefreier Webseiten und Apps.
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 154 Staaten und der EU abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).
Die UN-BRK ist Völkerrecht, das in den Vertragsstaaten, so auch in Deutschland, beachtet werden muss. Innerhalb der innerstaatlichen Normenhierarchie genießt die UN-BRK nach ständiger Rechtsprechung den Rang eines Bundesgesetzes, ohne ein solches zu sein. Die ist damit auch dem Landesrecht übergeordnet. (1)
Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft für alle Stellen staatlicher Gewalt in Bund, Ländern und Kommunen rechtliche Verbindlichkeiten. Inklusion ist daher nicht nur eine politische Aufgabenstellung, sondern sie ist getragen von einer rechtlichen Aufforderung (…). (1)
Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der UN-BRK. Sie schlägt sich in zahlreichen Artikeln nieder. Eine Auswahl ist nachfolgend abgedruckt. Es obliegt der Wertung jedes Einzelnen, welche Maßnahmen daraus zwingend abzuleiten sind und inwieweit die Landesvorgaben ggf. auf einer individuellen Auslegung des Gesetzgebers beruhen. Der vollständige Text der deutschen Übersetzung der UN-BRK kann unter www.institut-fuer-menschenrechte.de [245] werden.
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;
d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
(…)
h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;
i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.
(…)
(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
(…)
(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem
a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;
b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;
(…)
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
(…)
e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts fürgleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
c) in Armut lebenden Menschen mit Behinderungen und ihren Familien den Zugang zu staatlicher Hilfe bei behinderungsbedingten Aufwendungen, einschließlich ausreichender Schulung, Beratung, finanzieller Unterstützung sowie Kurzzeitbetreuung, zu sichern;
d) Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Programmen des sozialen Wohnungsbaus zu sichern;
e) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen und Programmen der Altersversorgung zu sichern.
Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem
i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
(3) Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
(4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,
a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
(1) Dr. Valentin Aichele, Institut für Menschenrechte.de, 28.7.2015
Links
[1] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praesentation%20Die%20Fachstelle%20Inklusion%20stellt%20sich%20auf%20der%20Mitgliederversammlung%202019%20vor.pdf
[2] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Pra%CC%88sentation%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2017_0.pptx
[3] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Vortrag%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2016.pptx
[4] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Inklusion%20in%20den%20Sta%CC%88dten%20und%20Gemeinden%20kommt%20voran_0.docx
[5] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fachstelle%20Inklusion%20erfolgreich%20etabliert.docx
[6] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20digital.pdf
[7] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20fu%CC%88r%20Gastgebende%20vor%20Ort_aktuali....pdf
[8] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20Gastgebende%20gesucht_aktualisiert.pdf
[9] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/2022_12_09_Abfrage_Schulungen_Teil4.pdf
[10] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fo%CC%88rderprogramm%20Kurswechsel%20Kultur%20%E2%80%93%20Netzwerk%20Richtung%20Inklusion.docx
[11] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20Online%20Fortbildung%204048.753%20%28002%29.pdf
[12] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/424_0_20223108.pdf
[13] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Foerderaufruf%202022%20Toilette%20fuer%20alle.docx
[14] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/InklusionsGuides_Ausschreibung_Unternehmen.pdf
[15] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/InklusionsGuides_Ausschreibung_Studentinnen.pdf
[16] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Alle_inklusive_Selbstbestimmt_wohnen.pdf
[17] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Inklusionsguide.pdf
[18] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/8%20Ausschreibung%204048.753.pdf
[19] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/leichte_sprache_ltw2021_end_Internet_0.pdf
[20] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Special%20Olympics%20World%20Games%20%28SOWG%29%20Berlin%202023%20sucht%20gastgebende%20Kommunen.docx
[21] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Anlage%201%20SOWG_Berlin2023_HostTownProgram_Projektflyer.pdf
[22] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Anlage%202%20Anschreiben_Komm_Spitzenverbaende.pdf
[23] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Anlage%203%20Anschreiben_Special_Olympics_Deutschland.pdf
[24] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Anlage%204%20Konzept_Projekt_170_170_Host_Town.pdf
[25] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Anlage%205%20Ausschreibung_Projekt_170_170_Host_Town.pdf
[26] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/kostenlose_schulung_zur_schaffung_digitaler_barrierefreiheit.docx
[27] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/BBIK_Flyer_2020.pdf
[28] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fooerderbaukasten2019_Web.pdf
[29] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Akademie%20Hochschule%20Biberach-Bauen%20fu%CC%88r%20aeltere%20Menschen.pdf
[30] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Erklaaerende%20Videos.pdf
[31] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/CoronaVO%20in%20Leichter%20Sprache.docx
[32] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Erklaervideo%20Coronavirus%20in%20Leichter%20Sprache.docx
[33] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Informationen%20zum%20Corona.pdf
[34] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Kommunen%20in%20Baden.pdf
[35] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Informationen%20zu%20Corona-Virus%20in%20einfacher%20Sprache%20%282%29.docx
[36] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Informationen%20u%CC%88ber%20Corona_LeichteSprache%20%28Stand%204.3.2020%29.docx
[37] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20Fortbildung%204048.751_0.pdf
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[41] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Fussverkehrs.pdf
[42] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Fooerderaufruf%20Toiletten%20fuer%20Alle.pdf
[43] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_PM%20Fooerderung%20Jugendbildung.pdf
[44] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Wahlhilfen%20in%20leichter%20Sprache.docx
[45] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_2019%2001%2018%20Anlage%20Pakt%20fuer%20gute%20Bildung%20und%20Betreuung.pdf
[46] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_BIK%20fuer%20Alle%20-%20Infoveranstaltung.docx
[47] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Start%20des%20Sonderprogramms%20Quartier%202020.pdf
[48] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_foerderprogramm_AktionMensch.pdf
[49] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_FoerderprogrammGutBeraten.pdf
[50] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_AusschreibungFortbildung4430_0300.pdf
[51] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundesweite_teilhabeberatung.docx
[52] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Europa%CC%88ischer%20%20Sozialfonds%20%20fo%CC%88rdert%20%20kommunale%20%20Projekte%20%20in%20%20Quartieren%20%20des.pdf
[53] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_ImpulseInklusion2017.pdf
[54] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inkluion_Fragebogen2017_Barrierefreie_Gemeinde_Stadt_FINAL_Stand_17%208%20pdf.pdf
[55] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_AnschreibenStiftungAundH.pdf
[56] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_PressemitteilungfuerMediatoren.pdf
[57] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_bpb_einfache_sprache.docx
[58] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_5510_einfach-politik_falter_bundestagswahl17_170511_k2_Vorderseite.pdf
[59] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_lzbp_leichte_sprache.docx
[60] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_bundestagswahl2017_titelseite.jpg
[61] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20BW%20Stiftung%20-%20Inklusion%208-17.docx
[62] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_KVJS_Situationsanalyse.docx
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[66] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info_2017_0109.pdf
[67] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_1012_2016.pdf
[68] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo477_2016.pdf
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[70] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo_610_2016.pdf
[71] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gtinfo0311_2016.pdf
[72] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info449_2015.pdf
[73] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_gt-info309_2015.pdf
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[75] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Broschu%CC%88re%20VRN_Barrierefreie_%20Haltestellen.pdf
[76] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Checkliste%20barrierefreie%20Bushaltestellen%20laut%20VRN%20Leitfaden.xlsx
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[106] http://www.baden-baden.de/buergerservice/beratung-hilfe/menschen-mit-behinderung/freizeitangebote
[107] http://alpenverein-karlsruhe.de/paraclimbing-wettbewerb
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[109] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=2048
[110] http://www.dusslingen.de/de/Aktuelles/Gemeindebote/Nachricht?view=publish&item=article&id=1567
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[211] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/424_0_zusatz_20160128_002.pdf
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[233] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-2016-%20Bericht%20Modellkommunen%203-4.pdf
[234] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-%20Bericht%20Fachstelle.pdf
[235] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Mustererklaerung-barrierefrei_A%CC%88nd.%20mark.docx
[236] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Dokument1%20%5BKompatibilita%CC%88tsmodus%5D.docx
[237] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/digitale%20Barrierefreiheit%20Videoreihe%20Uni%20Leipzig.docx
[238] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/handreichung_bitv20.docx
[239] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Handreichung%20barrierefreie%20Tondokumente%20und%20Videos_0.pdf
[240] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Anleitungen%20und%20Beispiele%20zum%20Erkennen%20und%20Erstellen%20barrierefreier%20Dokumente.docx
[241] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Digitale%20Barrierefreiheit%20Heidelberg.docx
[242] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Digitale%20Barrierefreiheit-Ratgeber%20Baden_Baden.pdf
[243] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Handreichung%20barrierefreie%20Webangebote%20Stand%201-2020.pdf
[244] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Wie%20erstelle%20ich%20barrierefreie%20Dokumente.pdf
[245] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/startseite/