Städte und Gemeinden 4.0 - Startschuss für zweite Förderrunde

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Fünf Personen zeigen kleine Bildschirme

Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg

Städte und Gemeinden 4.0– Future Communities“ - 1 Million Euro für die zweite Förderrunde

 

Anfang Mai war es endlich soweit: Die zweite Förderrunde im erfolgreichen Programm "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" ist gestartet.  Unter dem Titel " Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2018“ werden innovative Einzelprojekte von Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1 Million Euro gefördert. Das Programm wird vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Kooperation mit den Kommunalen Landesverbänden durchgeführt.

Gefördert werden digitale Projekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw (u. a. Mobilität, Bildung, Wirtschaft 4.0, Digitale Startups, Gesundheit, Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Energie und Nachhaltigkeit) zuordnen lassen. Bewerben können sich auch von Kommunen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse.

Förderfähig sind auch Bürger-Apps. Anträge zur Förderung von Bürger-Apps sollen jedoch strategisch begründet werden und erkennen lassen, inwiefern die Bürger-App Ausgangspunkt für weitere Überlegungen in Richtung "digitale Zukunftskommune" ist.

Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro.

Anträge können bis spätestens zum 31.07.2018 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden. Zur Antragstellung soll das Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen. Die Ausschreibung sowie das Antragsformular können über das Schaufenster der Digitalisierung des Landes (www.digital-bw.de) heruntergeladen werden.

Die Sieger des Wettbewerbs werden durch eine gemeinsame Jury mit dem Gemeindetag und dem Städtetag ausgewählt.