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5G-Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie

Foto: pixabay.com/mohamed Hassan
Das neue Förderprogramm „5G-Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ startet!
Die Bundesregierung unterstützt die zügige und effiziente Einführung des 5G-Mobilfunks in Deutschland durch ein neues Förderprogramm. Das Innovationsprogramm geht auf die im Koalitionsvertrag beschlossene 5x5G-Strategie zurück und soll die Erprobung von 5G-Anwendungen unter realen Bedingungen ermöglichen. Auf diese Weise sollen potenzielle Nachfrager und Anbieter von innovativen 5G-Mobilfunklösungen zusammengeführt und die Potenziale des 5G-Mobilfunks vor Ort sichtbar gemacht werden.
Fördergegenstand:
Im ersten Schritt können sich Kommunen und Gebietskörperschaften für eine Konzeptförderung bewerben. Ziel der Konzeptförderung ist es, Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in der Region erproben und erforschen. Die Konzepte sollen sich auf Regionen beziehen, die die Erprobung innovativer 5G-Mobilfunkanwendungen ermöglichen, ohne dass zuvor langfristige vorbereitende Ausbauvorhaben abzuschließen sind. Der Fokus des 5G-Innovationswettbewerbs liegt auf der Entwicklung, Erprobung und Demonstration von Anwendungen, nicht auf der Realisierung einer flächendeckenden Mobilfunkversorgung. Die wesentlichen Ergebnisse der Konzepterstellung müssen bis zum 28. Februar 2020 fertig gestellt werden. Besonders herausragende Konzepte werden im zweiten Schritt mit einer Umsetzungsförderung prämiert.
Förderhöhe und zuwendungsfähige Ausgaben:
Die maximale Höhe der Zuwendung beträgt 100.000 Euro. Insgesamt werden bundesweit 50 Regionen ausgewählt. Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Konzepterstellung sowie für Koordinierungsaufgaben.
Antragsberechtigung:
Gefördert werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie öffentlich-rechtliche Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u.a. Zweckverbände).
Antragstellung und Antragsfrist:
Anträge auf die Förderung von Konzepten können bis zum 17. September 2019 elektronisch über easy Online eingereicht werden. Für die fristwahrende Antragstellung ist ferner der Eingang der vollständigen und rechtsverbindlich unterzeichneten Antragsunterlagen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Projektgruppe 5G, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn auf dem Postweg bis zum 20. September 2019 erforderlich.
Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ unter dem folgenden Link zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/nutzungsbedingungen.jsf?redirectFrom=/easyonline/easyOnline.jsf
Ansprechpartner:
Für Rückfragen zum Förderprogramm können sich Kommunen an die folgende E-Mail-Adresse als einheitliche Anlaufstelle wenden: 5G@bmvi.bund.de
Weitere Details zum Förderprogramm entnehmen Sie bitte der beigefügten Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ vom 15.07.2019 sowie dem ersten Aufruf zur Antragseinreichung.
Info-Workshop am 14. August 2019
Für am Förderaufruf interessierte Kommunen findet am 14.08.2019, 14.00 bis 16.30 Uhr, ein Info-Workshop in den Räumlichkeiten des Städtetags Baden-Württemberg, Königstraße 2, 70174 Stuttgart statt. Der Info-Workshop dient der kooperativen Abstimmung und wo möglich gemeinsamen Erstellung von 5G-Skizzen aus Baden-Württemberg. Ferner sollen Konsortien zusammengeführt und Anträge hinsichtlich Anwendungsfällen und Ausrichtung voneinander abgegrenzt werden. Der Workshop wird von den Kommunalen Landesverbänden gemeinsam mit der Geschäftsstelle Digitalakademie@bw durchgeführt.
Folgende Agenda ist vorgesehen:
- TOP 1 – Vorstellung & Diskussion Antrags-/Erfolgskriterien
- TOP 2 – Sammlung geplanter Einreichungen und Anwendungsfälle
- TOP 3 – Arbeitsphase zur Bildung von größeren Konsortien/“Themenbündeln“
- TOP 4 – Kurzvorstellung der Arbeitsgruppen & nächste Schritte
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 Personen begrenzt. Plätze werden nach dem Windhundprinzip vergeben.
Anmeldungen werden unter Angabe von Name, Funktion, Kommune bis zum 07.08.2019 per E-Mail an geschaeftsstelle@digitalakademie-bw.de entgegen genommen.