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Rechtsanspruch auf Ganztag wird zum Offenbarungseid!
Bereits vor dem Gesetzesbeschluss hatte der Gemeindetag Baden-Württemberg darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsanspruch auf Ganztag an den Grundschulen nicht erfolgreich umsetzen lassen wird. Dennoch haben Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz im September 2021 verabschiedet und tragen damit auch die Verantwortung dafür, dass die Umsetzung dieses Anspruches ermöglicht wird.
Allerdings hat es dann fast drei Jahren gedauert, bis nun das Investitionsförderprogramm zu diesem Rechtsanspruch vollzogen werden kann. Dabei zeigt sich jedoch, worauf wir bereits seit Beginn an hinweisen: Die bereitgestellten Mittel sind bei weitem nicht ausreichend. Die verfügbaren Fördermittel von rund 380 Mio. Euro sind vielfach überzeichnet. Doch anstatt das erforderliche Geld von Seiten des Bundes oder des Landes nachzuschießen, soll ausgelost werden, welche Baumaßnahme gefördert werden kann und welche nicht. Klar ist, dass dabei viele hundert Schulträger leer ausgehen werden und damit vielerorts die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur unmöglich wird.
Im Klartext bedeutet das: Mit dem Losentscheid, welche Baumaßnahme bezuschusst wird, wird zugleich auch darüber gelost, welche Kinder den Rechtsanspruch künftig nutzen können und welche nicht.
Damit werden nicht nur die Kommunen, sondern auch tausende Eltern mit enttäuschten Erwartungen im Regen stehen gelassen.
Die Kommunale Seite hatte angesichts der Überzeichnung des Förderprogramms angeboten, dass die fehlenden Fördermittel von Bund oder Land über die kommenden Jahre verteilt aufgebracht werden und die Schulträger zunächst in Vorleistung gehen. Sie brauchen jedoch zum Zeitpunkt des Maßnahmenbeginns die Gewissheit, dass die Fördermittel in den Folgejahren fließen werden. Denn in Zeiten knapper Haushalte ist bereits das Aufbringen des Eigenanteils ein immenser finanzieller Kraftakt.
In besonderem Maße sind jene Kommunen betroffen, die im Vertrauen auf das Förderprogramm ihre Maßnahme bereits auf den Weg gebracht haben.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen ist ein Beispiel für politische Versprechen, die in keiner Weise von denen, die sie beschlossen haben, auch gedeckt werden. Damit ist er Ausdruck einer unverantwortlichen Politikgestaltung, die sich sehenden Auges vollzogen hat. Mit dem angekündigten Losverfahren entsteht nun ein weiterer großer Vertrauensverlust der Städte und Gemeinden in die Zuverlässigkeit von Bund und Land.
Ehrlich wäre es, spätestens jetzt zu erkennen, dass dieser Rechtsanspruch nicht haltbar ist. Ihn zurückzunehmen oder ihn zumindest deutlich zu verschieben, wäre die richtige Maßnahme. Stattdessen wird gelost – ein Offenbarungseid.