Gt-service | Verwaltungsschule | Leichte Sprache | Barrierefreiheit
Sie sind hier
Paket Sofortprogramm 2024 muss kommen – wir reichen dazu die Hand
Die Spitzen der Kommunalen Landesverbände Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben sich gemeinsam mit einem Antwortschreiben vom 12. September 2024 an die Mitglieder der Haushaltskommission gewandt. Zuvor hatten die Mitglieder der Haushaltskommission einen Vorschlag für ein Paket „Sofortprogramm 2024“ vorgelegt.
Die Kommunalverbände begrüßen darin, dass das Land die kommunalen Notwendigkeiten auch für das laufende Haushaltsjahr 2024 anerkennt und ein Paket „Sofortprogramm 2024“ vorschlägt. Die Verhandlungen über eine Empfehlung der Gemeinsamen Finanzverhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/26 bleiben unberührt.
Hierzu erklärt der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger:
„Wir danken den Mitgliedern der Haushaltskommission, für den Vorschlag ein Sofortprogramm 2024 schnüren zu wollen. Für uns ist es dabei essentiell, die Themen Investitionsprogramm Ganztag, Krankenhausfinanzierung und Flüchtlingskostenerstattung einer schnellen und tragfähigen Lösung zuzuführen. Beim Ganztag erkennen wir, dass das Land die von uns aufgezeigte Brücke mitgehen möchte und zusagt, über die nächsten 6 Jahre durch Landesmittel sicherzustellen, dass alle förderfähigen Anträge nun schnell positiv beschieden werden können. Dies ist unbedingt erforderlich und findet unsere ausdrückliche Zustimmung. Zur Stabilisierung der Krankenhäuser bedarf es angesichts der immensen Defizite der Kliniken jedoch auch für 2025 eine Landeshilfe in Höhe von 150 Millionen Euro. Bei den Kostenerstattungen für Geflüchtete liegen die Betrachtungsweisen von Land und Kommunen weit auseinander. Auch hier wollen wir versuchen eine Brücke zu bauen: im Sofortprogramm eine Verständigung auf die unstrittige Durchleitung des Bundesmittel für 2024. Die Folgejahre werden zunächst ausgeklammert, weil darüber keine Einigung gefunden werden kann. Mit diesen Anpassungen wären wir bereit, im Gegenzug auch die vonseiten der Haushaltskommission vorgeschlagenen Umschichtungen im kommunalen Finanzausgleich zu unterstützen und ein vorgezogenes und schnelles Sofortprogramm 2024 zu vereinbaren. Ein solches wäre ein gutes und äußerst wichtiges Signal an die Kommunen. Klar muss uns jedoch sein, dass angesichts der noch vielen ungelösten Themen damit keine Entwarnung hinsichtlich der kommunalen Haushaltssituation gegeben werden kann.“
Für die Landkreise ergänzt Landrat Joachim Walter, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg:
„Angesichts der dramatischen Finanzlage der Landkreise bin ich dankbar für das klare Signal des Landes, die Kommunen durch ein Sofortprogramm 2024 finanziell entlasten zu wollen. Die Verständigung auf ein solches Sofortprogramm ist aus meiner Sicht auch greifbar nahe. Lediglich zwei Aspekte bedürfen noch der Klärung. So erwarten wir, dass das Land die Krankenhäuser nicht nur in 2024, sondern auch in 2025 mit 150 Millionen Euro unterstützt. Bislang will das Land eine entsprechende Unterstützung für das Jahr 2025 lediglich prüfen. Allerdings ist bei Krankenhausdefiziten von insgesamt 900 Millionen Euro allein in 2024 eine auf zwei Jahre gestreckte Nothilfe des Landes in Höhe von 300 Millionen Euro mehr als gerechtfertigt. Bei den Geflüchtetenkosten würde sich die kommunale Familie letztlich damit abfinden, dass das Land es im laufenden Jahr bei der Durchreichung der Bundeserstattung von 227 Millionen Euro belässt. Bei einer kommunalen Nettobelastung von 1,2 Milliarde Euro im Geflüchtetenbereich erweist sich dies als bitter genug. Sofern das Land zusätzlich fordert, sich ab 2025 mit der Hälfte der Bundeserstattungen zufrieden zu geben, ist dies für uns komplett inakzeptabel. Dies gilt umso mehr, als die Bundeserstattungen künftig noch niedriger ausfallen dürften als jetzt schon. Daher setze ich darauf, dass sich das Land bei den beiden genannten Punkten seinerseits kompromissbereit zeigt und das Sofortpaket 2024 nun rasch mit uns eint. Was die vielen, für den Doppelhaushalt 2025/2026 nach wie vor offenen Punkte anbelangt, liegt es insbesondere auch am Gesetzgeber, durch das Zurückstellen entbehrlicher Aufgaben und den Abbau verzichtbarer Standards das Gleichgewicht zwischen kommunalen Pflichtaufgaben und ihrer Finanzierung wiederherzustellen.“
Aus Sicht der Städte hebt der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, hervor:
„Das Land hat unsere aktuellen Nöte verstanden und endlich anerkannt. Die Bereitschaft der Haushaltskommission, die Kommunen bereits im Jahr 2024 weitreichend zu unterstützen, ist dabei ein erster wichtiger Schritt, den die Städte begrüßen. Dass wir in den Gesprächen nun schon so weit gekommen sind, lässt auf eine Verständigung in den noch offenen Punkten hoffen. Letztlich geht es schließlich auch um die Handlungsfähigkeit von Kommunen und Land in gemeinsamer Verantwortung insgesamt und damit auch um die Akzeptanz unseres Staatswesens.
Nach wie vor ist eine Nothilfe des Landes für die Krankenhäuser in Höhe von einmalig 150 Millionen nicht ausreichend, das Krankenhausdefizit von insgesamt 900 Millionen abzufedern. Wir erwarten daher, dass das Land auch für das Jahr 2025 die Krankenhäuser mit 150 Millionen Euro aus Landesmitteln entlastet. Besonders wichtig ist die Zusage der HKK, den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in den nächsten sechs Jahren mit einem dreistelligen Millionenbetrag jährlich aus Landesmitteln zu unterstützen. Um dieses Gesamtpaket zu ermöglichen, sind wir bereit, die von der Haushaltskommission vorgeschlagenen weitgehenden Umschichtungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs zu akzeptieren. Zügig müssen jetzt alle förderfähigen Anträge zügig positiv beschieden werden und die Baumaßnahmen sollten beginnen können – das würde in letzter Minute eine wichtige Voraussetzung dafür schaffen, dass die versprochene Ganztagsbetreuung ab 2026/27 überhaupt noch umsetzbar erscheint.
Für die weiteren Gespräche über den Doppelhaushalt 2025/2026 müssen nun aber auch die anderen, bereits heute für die Kommunen verpflichtenden Aufgaben auf den Tisch kommen. Wir brauchen dringend eine verlässliche Lösung in der Krankenhausplanung, für die Ausfinanzierung des Bundesteilhabegesetzes, die Klärung der absehbaren Betriebskosten der Ganztagsbetreuung an der Grundschule ab 2026, die Digitalisierung in Schule und Verwaltung, die Unterbringung der Geflüchteten oder die Umsetzung der verschärften Vorgaben zur Arbeitssicherheit, die uns ansonsten ab 2025 vor echte Haftungsprobleme stellen, um nur einige der offenen Baustellen zu nennen.
Die Einigung für das Jahr 2024 schafft die Voraussetzung, auch ehrlich und in gemeinsamer Verantwortung über die Schwerpunkte für die kommenden Haushaltsjahre zu sprechen, denn alle den Kommunen auferlegten und angekündigten politischen Versprechungen sind schlichtweg nicht finanzierbar. Es muss Schluss sein, dass Bund und Land jede neue Woche etwas versprechen, es nicht ausfinanzieren und uns vor Ort mit der eingeschränkten Umsetzung und der Unzufriedenheit der Menschen alleine lassen. Heute freue ich mich aber zunächst über diesen Verhandlungserfolg der Kommunalen Landesverbände.“
Hintergrund:
Mit einem Paket „Sofortprogramm 2024“ schlagen die Spitzen der Koalition vor, losgelöst von den Gesprächen und Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/26 kurzfristig folgende Themen zu verabreden:
- Schließen der Förderlücke beim Investitionsprogramm Ganztag (Bewilligung aller aktuell vorliegender, vollständiger und korrekter Anträge)
- Unterstützung der Krankenhäuser durch originäre Landesmittel und Mitteln aus dem kommunalen Finanzausgleich
- Umschichtungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für Aufgaben der Schulbauförderung, des Ausgleichsstocks und der Wasserversorgung
- Vollständige Weiterleitung der Bundesmittel für Geflüchtete in 2024 und hälftiges Durchreichen der Bundeserstattung in den beiden Folgejahren
- Sicherstellung der Landes-Kofinanzierung für vom Bund geförderte Breitbandprojekte
Titel | Größe | Datum |
---|---|---|
Anlagen Sofortprogramm 2024 | 556.53 KB | 19.09.2024 |