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KiTaFlex – ein Rahmenkonzept zur Erprobung von Angebotsformen und Personalstruktur

Mit Hilfe von KiTaFlex werden Träger und Kitas dabei unterstützt, vor Ort tragfähige Lösungen bei Personal- und Platzmangel auszuarbeiten und diese über den Erprobungsparagraphen umzusetzen.
Baden-Württemberg kämpft seit Langem mit gravierenden Problemen im Bereich der Kindertagesstätten. Es gibt zu wenige Kita-Plätze, zu wenig Kita-Personal, überlastete Fachkräfte, eine erschwerte Vereinbarkeit von Familie und Beruf und generell für die Kitas viel zu komplexe und starre Regelungen.
Im Land werden bis zum Jahr 2030 38.400 Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt sowie 8.500 Plätze für Kinder über drei Jahren bis zum Schuleintritt. Dazu kommt ein Fachkräftebedarf von circa 35.000 Fachkräften (inklusive Ersatzbedarfe).
Und das obwohl die Bertelsmann-Stiftung mit Daten des Statistischen Landesamts regelmäßig hervorhebt, dass Baden-Württemberg im Bundesvergleich die beste Betreuungsqualität aufweist.
Erste Maßnahmen, um entgegenzusteuern, gibt es bereits: Eine Ausbildungsoffensive und ein Quereinsteigerprogramm soll beim Fachkräftemangel Abhilfe schaffen.
Dazu wurden Vereinfachungen im Betriebserlaubnisverfahren, Ausnahmeregelungen nach § 1a KiTaVO und der Erprobungsparagraph (§ 11 KiTaG) beschlossen.
Die eingeleiteten Maßnahmen benötigen allerdings Zeit, um zu wirken und sie finden angesichts des allgemein bestehenden Fachkräftemangels in einem ohnehin knappen Markt statt. Die Folge wird sein, dass es viele Jahre dauert, bis die bestehende und die sich noch abzeichnende Lücke geschlossen werden kann. Bis dahin muss es darum gehen, verantwortliche Lösungen zu finden, um ein ausgewogenes Maß zwischen Bedarfsdeckung und Qualität zu gewährleisten. Dazu soll der Erprobungsparagraph besser genutzt werden.
Mit KiTa-Flex zu mehr Flexibilisierung und Vereinfachung
Gemeinsam mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) erarbeiteten die Kommunalen Landesverbände das Rahmenkonzept KiTaFlex. Anhand dessen können die Rahmenbedingungen, die Angebotsformen und die Personalausstattung neu definiert und berechnet werden.
Mit Hilfe dieser Konzeptvorlage sollen Träger und Kitas dabei unterstützt werden, vor Ort tragfähige Lösungen auszuarbeiten und diese über den Erprobungsparagraphen umzusetzen.
Der Landesvorstand sowie der Sozial-, Gesundheits- und Integrationsausschusses des Gemeindetags Baden-Württemberg befürworten das Konzept und empfehlen den Mitgliedsstädten und -gemeinden des Gemeindetags dieses als Modell zur Erprobung über den Erprobungsparagraphen zu nutzen.
Für das Rahmenkonzept wurden folgende Parameter entwickelt:
- Die Reduzierung der Angebotsformen auf zwei Altersgruppen (U3 und Ü3, jeweils in jeder Öffnungszeit)
- Eine veränderte Berechnung des Mindestpersonalschlüssels auf der Grundlage einer Personal-Kind-Relation
- U3 à 1:6
- Ü3 à 1:12 (bis 7 Stunden pro Tag à 2:25)
- Eine Dynamisierung der Verfügungszeit
- U3 und Ü3 Ganztagsbetreuung à pro Kind eine Stunde pro Woche.
- Ü3 à pro Kind 0,75 Stunden pro Woche.
- Die Einführung einer Fachkraftquote von 80 Prozent (20 Prozent des errechneten Personalbedarfs können durch geeignete Kräfte besetzt werden).
- Die Stärkung der Trägerverantwortung bei Fehl- und Ausfallzeiten (ist nicht mehr Bestandteil des Mindestpersonalschlüssels).
Was bringt KiTa-Flex?
- Ein Lösungsansatz im Umgang mit dem Platz- und Fachkräftemangel.
- Eine Vorlage zur Anwendung des Erprobungsparagraphen.
- Mehr Trägerverantwortung und Stärkung der Fachkräfte.
- Höhere Verlässlichkeit in der Betreuung und Steuerung • der Qualitätssicherung.
- Reduzierung von Komplexität.
- Höhere Akzeptanz von Veränderungen durch Beteiligung der Betroffenen.
Wie kann das Konzept KiTa-Flex vor Ort umgesetzt werden?
KiTa-Flex kann von jedem Kita-Träger umgesetzt werden. Dazu muss beim KVJS eine Erprobung nach § 11 KiTaG (Erprobungsparagraph) beantragt werden.
Vorgehensweise
- Das Rahmenkonzept (oder Teile daraus) wird vor Ort für die jeweilige Kita übernommen und ggf. individuell angepasst.
- Dabei werden Fachkräfte, Eltern und ggf. weitere Personen und örtliche Institutionen beteiligt.
- Der Träger beantragt beim KVJS die Erprobung anhand der Vorgaben nach § 11 KiTaG.
- Der KVJS prüft den Antrag und genehmigt die Erprobung, sofern die Voraussetzungen dazu vorliegen.
- Bei Rückfragen stehen die Ansprechpersonen des KVJS gerne zur Verfügung.
à Die Beantragung von KiTa-Flex ist ab sofort möglich und kann von kommunalen, kirchlichen oder anderen freien Kita-Trägern beantragt werden. Das Konzept soll möglichst groß-flächig erprobt werden, um Erkenntnisse zu gewinnen, ob es ein Modell für neue Rechtsgrundlagen darstellen kann.
Weitere Informationen sind auf der Website des KVJS zu finden: https://www.kvjs.de/jugend/fachthemen/kindertageseinrichtungen/erprobungsparagraf
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