Gemeinsame Finanzkommission Juli 2022

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Symbolbild: Geldscheine und Münzen auf dem Bild zu sehen.

Nach zwei Jahren Corona-Pandemie, des Kriegs in der Ukraine, einer drohenden Gasmangellage und der hohen Inflation standen die Verhandlungen der Kommunalen Landesverbände mit dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission unter schwierigen Vorzeichen. Mit der erreichten Verständigung zur Kostentragung für die Ukraine-Geflüchteten und zum Kita-Ausbau senden das Land und die Kommunen das wichtige Signal auch in Anbetracht der erschwerten Umstände tragfähige Lösungen finden zu können. Der Blick in die Zukunft bleibt jedoch für alle Beteiligten ungewiss.

So unterstützt das Land die Kommunen im Haushaltsjahr 2022 mit insgesamt 295 Millionen Euro. Dabei leitet es die kompletten Zuweisungen, die es vom Bund für die Unterbringung, Versorgung und Integration, aber auch für Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten für Ukraine-Geflüchtete erhalten hat an die Stadt- und Landkreise weiter. Dies sind insgesamt 260 Millionen Euro. Dadurch können die Aufwendungen von voraussichtlich 370 Millionen Euro, welche den Kreisen ab dem Rechtskreiswechsel und bis zum Ende des Jahres entstehen werden, zu etwa 70 % abgedeckt werden. Dies, wie auch der Verzicht auf eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm, wirkt sich letztlich auch auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden positiv aus, da eine Finanzierung ansonsten zumindest anteilig über die jeweiligen Kreisumlagen zu erwarten gewesen wäre.  

Daneben stellt das Land aus eigenen Haushaltsmitteln insgesamt 35 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Verfügung. Mit den bereits im Rahmen der letzten Gemeinsamen Finanzkommission zu diesem Zweck beschlossenen Mitteln in Höhe von 70 Millionen Euro stehen damit nun insgesamt 105 Millionen Euro zur Verfügung. Es soll nun zeitnah veranlasst werden, dass diese Mittel für bereits eingegangene Anträge verfügbar gemacht werden und in Abhängigkeit des dann noch verfügbaren Volumens eine weitere Fördertranche ermöglicht wird.

Bereits im Rahmen der Verhandlungen der Gemeinsamen Finanzkommission im Herbst 2021 hatten die Kommunalen Landesverbände darauf gedrängt, frühzeitig in die inhaltliche Erarbeitung der Themen mit kommunaler Relevanz für den Doppelhaushalt 2023/2024 einzusteigen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus kommunaler Sicht die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags bereits damals sehr ambitioniert schienen und deren Finanzierbarkeit in Frage stand. Durch die beschriebenen Umstände der sich aktuell vollziehenden „Zeitenwende“ gilt dies nun umso mehr. Es wird unumgänglich sein, staatliche Aufgaben und Standards auf deren Finanzierbarkeit zu prüfen, zu priorisieren und Anpassungen auf ein Maß welches personell und finanziell leistbar ist vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund verspricht auch die Fortsetzung der Finanzverhandlungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 im Herbst für alle Beteiligten herausfordernd zu werden.