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Gemeindetag zu Gast beim Symposium „Besteuerung der öffentlichen Hand“ an der HVF Ludwigsburg
Am 18. November 2024 fand an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg (HVF) ein Symposium zur Besteuerung der öffentlichen Hand statt.
Vor rund 400 Teilnehmer beleuchteten Experten aus der Landesverwaltung, den Kommunen und der Wissenschaft die Besteuerung der öffentlichen Hand aus dem Blickwinkel von Forschung und Praxis sowie der Steuerverwaltung und der öffentlichen Hand als Steuerschuldner.
Nach der Eröffnung durch Dr. Iris Rauskala, Rektorin der HVF, und Ministerialdirigent Andreas Schütze als Vertreter des Innenministeriums bildete im ersten Teil des Symposiums die Einführung eines Tax Compliance Management Systems (TCMS) den Schwerpunkt. Professorin Dr. Tanja Leibold zeigte in ihrem Vortrag die Zukunft der Steuerverwaltung Richtung eines kooperativen Besteuerungsverfahrens auf. Studierende der Fakultät Steuer- und Wirtschaftsrecht stellten anschließend das von ihnen entwickelte Fortbildungstool „Steuerführerschein“ vor. Abgerundet wurde der Schwerpunkt TCMS mit einer ersten Paneldiskussion, in der die praktischen Herausforderungen bei der Einführung eines TCMS erörtert wurden.
Der Nachmittag startete mit einer weiteren Paneldiskussion, in der die Risiken im Bereich der Körperschaftssteuer bei Betrieben gewerblicher Art behandelt wurden. Die anschließende dritte Paneldiskussion trug die Überschrift „Umsatzsteuer: Quo vadis § 2b UStG?“. Vertreter aus der Landesverwaltung, den Landkreisen und den Gemeinden stellten ihre Erfahrungen bei der Umsetzung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) vor. Für den Gemeindetag nahm an dieser Paneldiskussion Sandra Luz, Referentin für Abgabenrecht und kommunale Steuern, teil. In ihrem Vortrag „§2b UStG vor dem Hintergrund der Entlastungallianz“ warf sie einen kritischen Blick auf § 2b UStG. In der Begründung zur erneuten Verlängerung der Übergangsregelung durch das Jahressteuergesetz 2024 (Bundestagsdrucksache 20/1278) hieße es seitens der Bundesregierung, dass eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch die erneute Verlängerung der Übergangsregelung unter Zugrundelegung der Erfahrungen der letzten zwei Jahre auch weiterhin nicht zu befürchten sei. Nachdem die Übergangsregelung nunmehr bereits über 10 Jahren gelte und aus Sicht der Bundesregierung noch immer keine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu befürchten sei, stellt Sandra Luz die Frage, ob eine solche Wettbewerbsbeeinträchtigung überhaupt bestünde und damit nach der Notwendigkeit des § 2b UStG bzw. der entsprechenden Vorgaben durch die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU. Sandra Luz wies dabei auch auf die schriftliche Stellungnahme für die Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages am 7. Oktober 2024 von Prof. Dr. Roland Ismer, Uni Potsdam, hin. Prof. Dr. Roland Ismer führe darin aus, dass die Besteuerung der öffentlichen Hand in Deutschland – etwa im Vergleich zu Frankreich – sehr weit ginge. Es böte sich daher an zu überprüfen, ob ein solches sehr weites Verständnis der Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand wirklich geboten sei oder ob man ihm nicht ein restriktives Verständnis des Kriteriums der Wettbewerbsverzerrungen entgegensetzen könnte. Sandra Luz hofft deshalb auf pragmatische Lösungen für die Kommunen seitens Politik und Steuerverwaltung.
Die Bilder sind von der Hochschule für öffenltiche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg.