BW-Pakt für handlungsfähige Kommunen

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Gerade in diesen herausfordernden Zeiten muss Baden-Württemberg stark und handlungsfähig bleiben. Wesentliche Voraussetzung dafür ist eine verlässliche Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen Land und Kommunen. Denn die Kommunen sind das Rückgrat der Demokratie. Sie sind die Orte, an denen spür- und greifbar wird, ob die wirtschaftliche, ökologische und soziale Transformation, die Digitalisierung und der demografische Wandel konkret, also mit Auswirkung auf den Alltag der Menschen, gelingt.

Durch den in der Geschichte des Landes beispiellosen Absturz der Kommunalfinanzen ist die Handlungsfähigkeit der Kommunen mehr als gefährdet und kommt die kommunale Daseinsvorsorge immer mehr ins Rutschen. Damit drohen die Kommunen als Motor und Treibriemen der Transformation zunehmend auszufallen. Infrastruktur kann nicht im erforderlichen Maße modernisiert werden, Klimaschutz bleibt auf der Strecke, Angebote der Kinderbetreuung, in der Kultur und im Sport müssen als freiwillige Leistungen perspektivisch zusammengestrichen werden - der soziale Zusammenhalt gerät immer weiter unter Druck. Umso wichtiger ist es, mit der neuen Landesregierung und dem neuen Landtag von Baden-Württemberg die Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen neu zu beleben und auf grundsätzliche Füße zu stellen. Leitgedanke muss es hierbei sein, die für die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmbare Handlungsfähigkeit und Gestaltungskraft der Landkreise, Städte und Gemeinden sowie des Landes zu stärken. Mit realistischen Zielsetzungen, die dann auch konkret umgesetzt werden, kann das Vertrauen in Staat und Institutionen wieder gestärkt werden. Aufgaben, Standards und Finanzierung müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden.

Vor diesem Hintergrund sprechen wir uns nachdrücklich für einen Pakt für handlungsfähige Kommunen zwischen dem Land Baden-Württemberg und den Kommunalen Landesverbänden aus (BW-Pakt). Er muss das Ziel haben, das Ausmaß gesamtstaatlicher Aufgabenerfüllung mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln wieder in Einklang zu bringen, die Partnerschaft auf Augenhöhe zwischen Land und Kommunen strukturell zu stärken und aus der Verantwortungsgemeinschaft von Land und Kommunen heraus eine belastbare Antwort auf die finanzielle Notlage von Landkreisen, Städten und Gemeinden zu geben.

Im BW-Pakt sollten sich nach Auffassung der kommunalen Familie insbesondere die folgenden Inhalte wiederfinden:

Strukturelle Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit

  • Bürokratie abbauen, Standards reduzieren und auf Kernaufgaben fokussieren
  • Kommunale Mitwirkungsrechte stärken – Initiativrecht der Kommunalen Landesverbände einführen
  • Schutzlücken beim landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip und im Konnexitätsausführungsgesetz schließen

Finanzielle Stabilisierung der kommunalen Ebene

  • Kommunalen Finanzausgleich strukturell verbessern und stabilisieren
  • Kommunen bei der Eingliederungshilfe durch pauschale Anteilsfinanzierung des Landes entlasten
  • Kindergartenförderung für über 3-jährige in § 29 b FAG auf angemessene Anteilsfinanzierung umstellen und dynamisieren
  • Land an den nicht erstatteten Eingliederungs- und Jugendhilfekosten für Schulbegleitungen sowie sog. GaFöG-Begleitungen pauschal beteiligen
  • Neue Finanzierungsinstrumente für die Transformation der kommunalen Daseinsvorsorge bereitstellen
  • ÖPNV-Finanzierung zukunftsfest aufstellen
  • Kommunale Krisenresilienz stärken
  • Krankenhausförderung aus Landeseigenmitteln auf das gesetzlich geschuldete Niveau anheben

Der BW-Pakt muss Ausdruck einer echten Verantwortungsgemeinschaft sein. Er darf kein kurzfristiges Maßnahmenbündel bleiben, sondern muss eine dauerhafte strukturelle Grundlage für eine verlässliche Partnerschaft zwischen Land und Kommunen schaffen.

Denn nur handlungsfähige Kommunen gewährleisten einen handlungsfähigen Staat. Und nur ein handlungsfähiger Staat kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger langfristig sichern.

Die ausführliche Version des BW-Pakts finden Sie unter Pressemitteilungen.