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Vorstellung - Breite Willensbildung im Gemeindetag
Der Gemeindetag Baden-Württemberg stützt sich in seinen Organen und Gremien auf die ehrenamtliche Mitarbeit der Vertreter seiner Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden.
Die politische Willensbildung des Gemeindetags Baden-Württemberg vollzieht sich mithin auf breiter Basis durch ehrenamtlich und demokratisch legitimierte Kommunalpolitiker über die Arbeitsgemeinschaften, Fachausschüsse und vor allem über die Kreisverbände zum Präsidium und im Landesvorstand - sie wird beeinflusst von den Entscheidungen der über 30.000 Gemeinde- und Ortschaftsräte in unserem Land.
Kommunalpolitik
Die kommunalpolitische Tätigkeit des Gemeindetags Baden-Württemberg besteht insbesondere aus vielschichtigen Initiativen zu kommunalen Belangen im parlamentarischen Raum sowie in den Medien und in den verfassungsrechtlich garantierten Anhörungen zu den Gesetzen, Verordnungen und sonstigen wichtigen Regelungen des Landtags, der Landesregierung und der Landesbehörden, die die Gemeinden berühren. Sie erstreckt sich über den Bundesverband, den Deutschen Städte- und Gemeindebund, dem der Gemeindetag Baden-Württemberg als Mitglied angehört, auch auf die Mitwirkung an der Gesetzgebung des Bundes.

Das Foto zeigt den rheinischen Reichsritter Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum Stein (geboren 25. Oktober 1757 in Nassau; gestorben 29. Juni 1831 in Cappenberg, Westfalen). Der preußische Staatsmann und Reformer wurde vor allem durch die Verwaltungs-, Wirtschafts- und Bildungsreformen bekannt, die er und Karl August Fürst von Hardenberg nach dem Frieden von Tilsit in Preußen umsetzten. Freiherr vom Stein hatte die Idee der kommunalen Selbstverwaltung, obgleich er sie persönlich nicht durchsetzen konnte. Trotzdem steht sein Name für Modernisierung von Staat und Verwaltung sowie besonders für die Kommunalreform.
250. Geburtstag des Reichsfreiherrn vom Stein am 26.10.2007 Vater der modernen kommunalen Selbstverwaltung
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Stuttgart. Morgen (Freitag) jährt sich zum 250. mal der Geburtstag von Heinrich Friedrich Karl Reichsfreiherr vom Stein. Er gilt als Vater der kommunalen Selbstverwaltung heutiger Prägung.
Vom Stein war seit 1804 preußischer Minister. Gemeinsam mit Hardenberg sorgte er in schwieriger Zeit der napoleonischen Kriege für die Modernisierung des preußischen Staatswesens. So wurde am 9. Oktober 1807 die Freiheit der Person und des Grundeigentums erklärt, also das Leibeigentum aufgehoben. Die von Stein durchgesetzte Selbstverwaltung von Städten und Gemeinden wurde durch die Städteordnung vom 19. November 1808 in Kraft gesetzt.
„Die Bürgerschaft bekommt die ungeteilte Verwaltung des Gemeinwesens. Die ganze Entwicklung des Staates beschränkt sich auf die bloße Aufsicht.“ Dieser Grundgedanke Steins kann als Ursprung der modernen kommunalen Selbstverwaltung und der bürgerschaftlichen Partizipation auf örtlicher Ebene gelten. Er geht weit über die bis dahin auf wenige Reichsstädte beschränkte Kommunalautonomie hinaus.
Von ihm zu Theodor Heuss, der am 28. Juni 1953 in Steins Geburtsort Nassau das Stein-Denkmal einweihte, führt ein direkter Weg. „Gemeinden sind wichtiger als der Staat“, schrieb der erste Bundespräsident seinen Mitbürgern ins Stammbuch. „Gemeinden sind der Ort, an dem die Bürger ihrem Staat in vielfältiger Weise zuallererst begegnen. Hier erleben sie Demokratie unmittelbar und können mit gestalten.“
„Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung für den Staat muss bei Entscheidungen der Politik auf Bundes- und Landesebene, vor allem aber auf europäischer Ebene, wieder mehr berücksichtigt werden“, sagte Gemeindetagspräsident Roger Kehle. „Ohne Gemeinden ist weiterhin kein Staat zu machen, schon gar kein ,Europa der Bürger'.“
Pressemitteilung des Gemeindetags Baden-Württemberg vom 25.10.2007
Gemeindetag Baden-Württemberg, Panoramastraße 33, 70174 Stuttgart
Pressesprecher: Harald Burkhart, Tel. 0711.22572.33, mobil 0160.97272863
harald.burkhart (at) gemeindetag-bw.de - www.gemeindetag-bw.de
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