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Vorstellung - Organe und Gremien
Die Mitgliederversammlung, die in der Regel alle zwei Jahre zusammentritt, ist das oberste Organ.
Der Landesvorstand ist das höchste Gremium zwischen den Mitgliederversammlungen; er hat 51 Mitglieder, die zum größten Teil von den 35 Kreisverbänden gewählt werden. Weiter gehören dem Landesvorstand - auf entsprechenden Beschluss dieses Gremiums - je ein Vertreter der Verwaltungsgemeinschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner sowie ein Vertreter der großen Kreisstädte und zwei der Arbeitsgemeinschaft für Ortsvorsteher an.
Der Präsident, vom Landesvorstand gewählt, leitet dessen Sitzungen und ist Vertreter des Verbands nach dem Vereinsrecht.
Der Hauptgeschäftsführer, auch vom Landesvorstand gewählt, gehört dem Landesvorstand kraft Amtes als geschäftsführendes Vorstandsmitglied an. Seit 2008 nimmt Präsident Roger Kehle auch die Funktion des Hauptgeschäftsführers wahr.
Der Landesvorstand tagt mindestens viermal pro Jahr.
Das Präsidium des Gemeindetags Baden-Württemberg hat 14 Mitglieder: Acht Mitglieder wählt der Landesvorstand aus seiner Mitte, und zwar je zwei aus den vier Regierungsbezirken; der Präsident, die vier Vizepräsidenten und der Hauptgeschäftsführer sind von Amts wegen Mitglieder des Präsidiums. Das Präsidium bereitet unter anderem die Sitzungen des Landesvorstands vor; es tagt in der Regel einmal pro Monat.
Kreisverbände hat der Gemeindetag Baden-Württemberg in allen 35 Landkreisen des Landes, zu deren Sitzungen häufig alle Städte und Gemeinden eines Landkreises eingeladen werden. Die Kreisverbände wählen einen Vorsitzenden, der auch Mitglied im Landesvorstand ist. Die zehn Kreisverbände mit mehr als 200.000 Einwohnern in verbandsangehörigen Gemeinden haben einen zusätzlichen Sitz im Landesvorstand. Die Kreisverbände sollen mindestens viermal im Jahr tagen und vor allem die Sitzungen des Landesvorstands vorbereiten. Die Vertreter der Kreisverbände im Landesvorstand haben ein imperatives Mandat, sie sind bei den Beratungen im zweithöchsten Gemeindetags-Gremium an die Beschlüsse ihrer Basis, der Kreisverbände, gebunden. In einigen Kreisverbänden gibt es auch noch Sprengel.
Fachausschüsse
- Bau- und Verkehrsausschuss
- Finanzausschuss
- Tourismusausschuss
- Gemeindewirtschafts- und Energieausschuss
- Kultur-, Jugend- und Sportausschuss
- Rechts- und Personalausschuss
- Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss
wirken an den kommunalpolitischen Beratungen und an der Willensbildung des Gemeindetags durch regelmäßige Sitzungen mit. Die Fachausschüsse nehmen sich dabei vor allem der Sachthemen in der Gesetzgebung an und geben Orientierungshilfen.
- Ein Gemeinsamer Forstausschuss (mit dem Städtetag) wird vom Gemeindetag federführend betreut.
Die Arbeitsgemeinschaften für
- Ortsvorsteher/-innen
- Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern
erfüllen ihre spezifischen Aufgaben; sie sind im Landesvorstand vertreten.
Dem Erfahrungsaustausch und der Information sowie der Entscheidungsfindung dienen Facharbeitsgemeinschaften für
- Bauamtsleiter/-innen
- Fachbeamte für das Finanzwesen
- Haupt- und Personalamtsleiter/-innen
- Steueramtsleiter/-innen und Steueramtssachbearbeiter/-innen und
- Geschäftsführer/-innen von Gemeindeverwaltungsverbänden.
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