Zurück zur Homepage
Ergebnis 1 bis 2 von 2

Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Registriert seit
    06.04.2005
    Ort
    Dienstort: Stuttgart
    Beiträge
    162

    Standard „Die Standardlösung gibt es nicht“ (BWGZ 14/2008)

    Interview mit Peter Hauk MdL, Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, zum Thema Breitbandversorgung im Ländlichen Raum

    ? Mit der Ausschreibung der Sonderlinie Breitbandversorgung im Ländlichen Raum hat das Land eine ungewöhnliche Dynamik ausgelöst, die viele Beteiligte überrascht hat. Hat Sie die Initiative des Gemeindetags im vergangenen Jahr überzeugt?

    Die Initiative des Gemeindetages Baden-Württemberg war sicherlich wichtig und sehr hilfreich, aber die Frage war ja zunächst, ob die Marktkräfte bei der flächendeckenden Breitbandversorgung des Ländlichen Raums wirklich schon ausgereizt waren oder nicht. Entscheidend war, dass unser Ministerpräsident Günther Oettinger bereit war, aus dem so nicht vorhersehbaren Segen von Steuermehreinnahmen für 2008 und 2009 jeweils Geld für den Breitbandausbau im Ländlichen Raum abzuzweigen. Das halte ich angesichts der Zwänge zur Haushaltskonsolidierung für einen mutigen Schritt, wodurch deutlich wird, dass der Ministerpräsident die Sorgen und Nöte unserer Gemeinden im Ländlichen Raum bestens kennt.

    ? Die Gemeinden haben einige Mühe, die örtliche Versorgung mit Breitbanddiensten zu ermitteln. Der Breitbandatlas des Bundeswirtschaftsministeriums enthält zwar gemeindescharfe Daten, gibt aber, wie die Gemeinden immer wieder kritisieren, die tatsächliche Situation nicht zutreffend wieder. Wie kommen die Gemeinden an die notwendigen Daten für die örtliche Situation und wie müsste man daneben den Breitbandatlas verbessern?

    In Kenntnis der Unzulänglichkeiten des Breitbandatlasses haben wir mit der EU-Kommission aus unserer Sicht das einzig vernünftige Verfahren entwickelt: Die Basisanbieter wie die Deutsche Telekom und Kabel Baden-Württemberg sowie die weiteren örtlichen Anbieter zu befragen und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Dieses Verfahren ist einfach und, wie die Praxis zeigt, zielführend. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, das dem Arbeitskreis Breitband des Bundeswirtschaftsministeriums angehört, hat erfolgreich darauf gedrungen, den Breitbandatlas bei seiner nächsten Überarbeitung im Sinne der Gemeinden zu verbessern.

    ? Die Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum, in der auch der Gemeindetag vertreten ist, besteht seit 2004 und hat in 31 Sitzungen die ganze Palette und Entwicklung der Breitbandversorgung beraten und Standards gesetzt. Wer ist in der Clearingstelle noch vertreten und welche Aktivitäten und Erfolge sind in der doch verhältnismäßig kurzen Zeit zu verzeichnen?

    Neben dem Gemeindetag und dem Ministerium Ländlicher Raum gehören der Clearingstelle der Vorsitzende des Arbeitskreises Mediendörfer, die Landesanstalt für Kommunikation, die Akademie Ländlicher Raum und – neu hinzugestoßen – das Wirtschaftsministerium an. Die bisherige Arbeit hat gezeigt, dass jede der beteiligten Institutionen in optimaler Weise ihren Part spielt und, was besonders wichtig ist, die handelnden Personen sich hervorragend, auch menschlich, verstehen. Die Erfolge reichen von der jüngst vom Kabinett beschlossenen Stiftungsprofessur „Digitale Infrastruktur im Ländlichen Raum“ über einen verbindlichen Leerrohrstandard und über eine Definitionsvorgabe, was Breitbandigkeit als Grundversorgung
    heute bedeutet, bis hin zur Entwicklung von Modellen im Sinne von Best- Practice als Beispielgeber für unsere Gemeinden. Herausragender Erfolg als Summe all dieser Einzelmaßnahmen ist die Schaffung von mehr Wettbewerb in der Fläche, von dem die Gemeinden und ihre Bürger profitieren.

    ? Was wird über die vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Anfang April ausgeschriebene Sonderlinie gefördert und welche Rolle spielt dabei die vom Gemeindetag – gerade im Hinblick auf die begrenzten Fördermittel – geforderte Unterstützung kommunaler Modellprojekte in den „weißen Flecken“ im Ländlichen Raum?

    Die Sonderlinie steht auf drei Säulen: Förderung von Modellen, Förderung der Verlegung von Breitbandtrassen und Refinanzierung von Zuwendungen von Gemeinden an privatwirtschaftliche Anbieter zur Deckung der Investitionslücke. Zur Zeit werden einige Modellversuche auf kommunaler Ebene vorbereitet, die bestimmte Techniken und innovative Lösungsansätze im Sinne von Best-Practice erstmals im Ländlichen Raum erproben. Denn wo steht geschrieben, dass Techniken und Lösungsansätze, die im Ballungsraum üblich sind, nicht auch im Ländlichen Raum eine gute Breitbandversorgung sicherstellen können? Es gilt nur die entsprechenden Elemente innovativ und kreativ an die Besonderheiten des Ländlichen Raums anzupassen.

    ? In der kommunalen Praxis spielen die beiden großen Anbieter (Kabel Baden-Württemberg und Deutsche Telekom) eine erhebliche Rolle. Es gibt aber Gemeinden, in denen eine Netz-Erschließung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erwarten ist. Welche Alternativen bei den technischen Übertragsmitteln sollten die Gemeinden prüfen?

    Die Standardlösung gibt es nicht, sondern es gilt die ganze Palette von Lösungsmöglichkeiten – von kabelgebundenen bis hin zu kabelungebundenen – vor dem Hintergrund der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu prüfen und gemeinsam mit den Bürgern und dem örtlichen Gewerbe zu realisieren.

    ? In den Informationen zur Breitbandversorgung und deren Förderung taucht seit vergangenem Jahr verstärkt der Begriff der (europarechtlichen) Beihilfe und Notifizierung auf. Welche Bedeutung haben diese Begriffe für die örtlichen Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden und was müssen die Gemeinden beachten?

    Auch wenn der eine oder andere europarechtliche Vorgaben eher als hinderlich empfindet, ist das Europarecht unverzichtbar. Es legt Spielregeln für den gemeinsamen Binnenmarkt fest, die für alle, egal in welchem Mitgliedsland sie agieren, gelten. Nicht zuletzt Deutschland als Exportweltmeister, das einen sehr großen Teil seines Exports in die anderen Mitgliedstaaten liefert, ist auf diese überall geltenden Regeln angewiesen. Die Gemeinden müssen beim Breitbandausbau im Wesentlichen nur drei Grundsätze beachten, wenn sie öffentliche Gelder für den Ausbau verwenden wollen: Transparenz, Anbieter- und Technikneutralität. Dies bedeutet, dass die Vorhaben veröffentlicht werden müssen, kein Anbieter von Breitbanddienstleistungen diskriminiert werden und keine Technik der Breitbanderschließung von vornherein abgelehnt werden darf.

    ? Die Fachleute der Netzbetreiber wie auch das Land sowie der Gemeindetag empfehlen den Gemeinden, bei allen Arten von Tiefbau Leerrohre mit einem bestimmten Mindeststandard einzulegen. Was ist der Grund für diese Empfehlung und wieso erhalten die Gemeinden mit solchen Leerrohren Chancen für die künftige Entwicklung?

    Es war ein hartes Stück Arbeit für die Clearingstelle „Neue Medien im Ländlichen Raum“ gemeinsam mit den kabelgebundenen Breitbandanbietern einen Leerrohrstandard, den die öffentliche Hand auf ihre Kosten verlegt, zu finden, den alle Anbieter nutzen können. Denn, wie ich soeben ausführte, darf kein Anbieter durch die Festsetzung eines Standards aus dem Breitbandmarkt ausgeschlossen werden. Dem stünde das Gebot der Anbieterneutralität entgegen.
    Leerrohre sind für die kommunalen Gebietskörperschaften und das Land aus zwei Gründen wichtig: Erstens beeinflussen in der Fläche vorhandene Leerrohre, die die Breitbandanbieter anmieten können, entscheidend die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Gunsten des Ländlichen Raums und zweitens ist die Schaffung einer flächendeckenden Leerrohrinfrastruktur eine unverzichtbare Zukunftsinvestition für die Standortqualität des Ländlichen Raums. Wir wissen schon heute, dass insbesondere unser Gewerbe im Ländlichen Raum mittelfristig einen Breitbandbedarf von ungefähr einem Gigabit haben wird. Dies kann aus physikalischen Gründen nur über Glasfaser transportiert werden. Wenn wir also unser Gewerbe und damit die Arbeitsplätze im Ländlichen Raum halten wollen, müssen wir, das bedeutet Land, Landkreise und Kommunen gemeinsam, heute die notwendige Voraussetzung dafür schaffen. Nur so machen wir den Ländlichen Raum zukunftsfähig.

    ? Wieso hat das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum die Arbeitsgemeinschaft Breitband im Ländlichen Raum, in der die Netzbetreiber und Anbieter regelmäßig zusammen kommen, initiiert?

    Dafür waren zwei Gründe maßgeblich: Zum einen hat die Praxis in der Clearingstelle gezeigt, dass Wirtschaft und kommunaler Bereich sich so auseinanderentwickelt haben, dass der eine die Bedürfnisse und Wünsche sowie Strukturen des anderen oft nicht kennt. Diese gegenseitige Kenntnis ist jedoch wichtig, wenn beide gemeinsam eine flächendeckende Breitbandversorgung im Ländlichen Raum aufbauen wollen. Zum anderen ist es mir als Minister für den Ländlichen Raum sehr wichtig zu erfahren, wo den Breitbandunternehmen der Schuh drückt. Denn oft sind es Kleinigkeiten, bei denen eine Landesregierung so genannte Engpässe oder neuhochdeutsch „Bottle Neck Situationen“ beseitigen kann.
    Mit freundlichen Grüßen

    Jutta Berkemer-Ziegler
    Gemeindetag Baden-Württemberg

  2. #2
    Registriert seit
    06.04.2005
    Ort
    Dienstort: Stuttgart
    Beiträge
    162

    Standard AW: „Die Standardlösung gibt es nicht“ (BWGZ 14/2008)

    ? Den Gemeinden entstehen durch Investitionen in die Breitbandversorgung,
    insbesondere in Neubaugebieten, Erschließungskosten. Können diese Aufwendungen auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden?

    Dort, wo die Gemeinde Eigentümerin des Baugrundes ist, kann sie die Kosten über den Kaufvertrag umlegen. Ähnliches gilt, wenn Erschließungsgesellschaften das Neubaugebiet im Auftrag der Gemeinde erschließen. Probleme, so berichten immer wieder Bürgermeister und Gemeinderäte, gibt es bei Neubaugebieten mit einer gemischten Eigentümerstruktur, also privat und gemeindlich, sowie bei schon bestehenden Baugebieten. Hier ist die Interministerielle Arbeitsgruppe „Neue Medien im Ländlichen Raum“ des Kabinettsausschusses „Ländlicher Raum“ im intensiven Dialog mit den betroffenen Ministerien unter Mitwirkung des Sachverstandes des Gemeindetages. Ich erwarte, dass hier in absehbarer Zeit eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

    ? Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt im Rahmen der GAK Fördermittel für die Breitbandversorgung zur Verfügung. Wie können die Gemeinden an diese Fördermittel herankommen?

    Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt für den Breitbandausbau in ganz Deutschland jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung. Auf Baden-Württemberg entfallen aus diesem Topf gemäß dem Länderschlüssel rund eine Million Euro. Um den Aufwand sowohl für die Landesverwaltung als auch die Gemeinden so gering wie möglich zu halten, habe ich entschieden, dass diese Mittel den jeweils 10 Millionen Landesmitteln in 2008 und 2009 zugeschlagen werden.

    ? Die Gemeinden dürfen nach den europarechtlichen Vorgaben Investitionskostenzuschüsse an Unternehmen nur bezahlen, wenn sie bestimmte Verfahrensschritte einhalten. Wie sehen diese aus?

    Grob gesagt besteht dieses von der EU notifizierte Verfahren aus folgenden Schritten: Markterkundung, wobei es neben dem Nachweis der Unterversorgung wichtig ist festzustellen, ob es nicht doch einen örtlichen Anbieter gibt, der den Ausbau ohne Zuschüsse realisiert. Stellt es sich heraus, dass die flächendeckende Bereitstellung einer Basisversorgung ohne einen gemeindlichen Investitionskostenzuschuss nicht geht, gilt es die Bereitschaft, eine Zuschuss seitens der Gemeinde zu geben, öffentlich bekannt zu machen. In Absprache mit der EU haben wir auch hier ein einfaches aber sehr effizientes Verfahren entwickelt. Die nach vier Wochen eingegangenen Angebote gilt es dann zu prüfen und dem günstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.

    ? Fördermittel des Landes (20 Mio.) stehen nur für zwei Jahre zur Verfügung. Der Gemeindetag verlangt, diese Förderung zu verstetigen. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

    Ich kann auch vor dem Hintergrund meiner Erfahrung und Gespräche mit vielen Gemeinden diese Forderung nur unterstützen. Die Landesregierung hat im Zuge der Beschlussfassung über die Breitbandinitiative Ländlicher Raum Baden-Württemberg im Dezember 2007 zudem das Finanzministerium und das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum beauftragt, eine Fortführung über das Jahr 2009 hinaus zu prüfen. Ich denke, da liegen wir alle nicht sehr weit auseinander.

    Az. 623.40
    Das Gespräch führte Dietmar Ruf - Referent beim Gemeindetag Baden-
    Württemberg und zuständig für die Sachgebiete Planen, Bauen und Verkehr sowie Breitbandinfrastruktur.
    Mit freundlichen Grüßen

    Jutta Berkemer-Ziegler
    Gemeindetag Baden-Württemberg

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •