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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : service-bw: Innovationssprung beim E-Government in Baden-Württemberg (BWGZ 14/2008)



Jutta Berkemer-Ziegler
08.08.2008, 12:20
Zur IT-Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie

Was haben die Kommunen mit der informationstechnischen (IT) Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie zu tun? Eine ganze Menge, wie Sie gleich sehen werden, und das nicht nur im Blick auf die Funktion des Einheitlichen Ansprechpartners nach Artikel 6 ff. der EU-DLR: Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-DLR) erleichtert europäischen Dienstleistern die EU-weite Niederlassung und die Teilnahme am freien Dienstleistungsverkehr. Sie tritt Ende 2009 in Kraft. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten unter anderem sicherstellen, dass sämtliche zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlichen Verfahren und Formalitäten auch elektronisch und aus der Ferne abgewickelt werden können. Baden-Württemberg an der Spitze Baden-Württemberg hat als eines der ersten Länder die aus der EU-DLR resultierenden rechtlichen, organisatorischen und technischen Herausforderungen erkannt und mit den Kommunen Lösungen auf den Weg gebracht. Die Kommunen müssen vor allem dafür sorgen, dass die Dienstleister alle für sie bedeutsamen Informationen im Internet abrufen, die einschlägigen Genehmigungen auch elektronisch über das Internet beantragen und Bescheide auf dem gleichen Weg erhalten können.

Komfortable Lage durch „service-bw“
Das Land und die Kommunen in Baden-Württemberg sind im Gegensatz zu anderen Ländern in einer vergleichsweise komfortablen Lage. Alle Arbeiten zur IT-Umsetzung der EU-DLR können auf dem etablierten Portal www.service-bw.de aufsetzen. Dieses Portal bietet Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Behördenmitarbeitern bereits heute in gebündelter Form die wesentlichen Informationen über Behörden und öffentliche Stellen in Baden-Württemberg sowie über vielfältige Verwaltungsdienstleistungen. Außerdem erschließt „service-bw“ Formulare und Onlinedienste, mit denen Verfahren ganz oder teilweise über das Internet abgewickelt werden können. Das Portal vernetzt die Internetangebote aller Verwaltungsebenen. In allen Lebenslagen
Insgesamt sind in „service-bw“ bereits über 700 Verwaltungsverfahren rechtssicher beschrieben und zusammen mit über 900 Informationstexten gebündelt in knapp 50 Lebenslagen – von Adoption bis Zuwanderung – publiziert.

In den Lebenslagen finden sich beispielsweise die unternehmensbezogenen Themen Arbeit und Mitarbeitersuche, Berufsausbildung, Gewerbezulassung, Gläubiger und Schuldner, Innovationen - Patente - Marken, Unternehmensbetrieb, Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge und Vergabe öffentlicher Aufträge.

Diese spielen auch bei der EU-DLR eine zentrale Rolle. In einem Behördenwegweiser sind die Adressen von rund 9.000 staatlichen und kommunalen Behörden und Einrichtungen in Baden-Württemberg sowie Informationen zu Sprechzeiten und Erreichbarkeit, zu Organisationseinheiten und Ansprechpartnern sowie zu den wichtigsten Aufgaben vernetzt mit den anderen Inhalten abrufbar. Die im Portal bereits eingeführte Mehrsprachigkeit (englisch, französisch) erhöht die Akzeptanz für Dienstleistungserbringer aus anderen Mitgliedstaaten. Kooperation mit Datenzentrale und Telekom Seit über einem Jahr baut das Land in einer Entwicklungskooperation mit der Datenzentrale Baden-Württemberg und der Telekom AG „service-bw“ aus, um die grundlegenden ITAnforderungen der EU-DLR für die Kommunikation des Einheitlichen Ansprechpartners mit den Genehmigungsbehörden und den Dienstleistern zu erfüllen. Diese Anforderungen passen genau zu den Überlegungen, die das Land schon seit geraumer Zeit anstellt: den Nutzern des Portals noch mehr Service zu bieten, indem sie die in ihrer jeweiligen Lebens- oder Unternehmenssituation erforderlichen Antragsverfahren (Genehmigungs- und Förderanträge, Anzeigen etc.) auf Knopfdruck mit den zuvor zusammengestellten elektronischen Dokumenten elektronisch abwickeln können. „service-bw“ bietet diese sogenannte One-Stop-Government-Funktion.

Mit einigen Bausteinen, die „service-bw“ zum One-Stop-Government-Portal machen, betreiben die Entwicklungspartner in Deutschland Pionierarbeit. Neu sind eine elektronische Kommunikationsdrehscheibe, um die Dokumente medienbruchfrei zwischen den Behörden, dem Einheitlichen Ansprechpartner und dem Dienstleister zu transportieren, ein sogenannter Dokumentensafefür die sichere und verschlüsselte Aufbewahrung von notwendigen elektronischen Dokumenten (Geburtsurkunde, Meisterbrief etc.) und die elektronische Bekanntgabe von Bescheiden sowie eine Bezahlkomponente, um Gebühren begleichen zu können.

Wirtschaftlich und innovativ
Der oder die Einheitlichen Ansprechpartner, wo auch immer sie letztlich im Land angesiedelt sein werden, können mit „service-bw“, ihrem virtuellen Pendant, ihre Aufgabe als Verfahrenslotse in besonders wirtschaftlicher und innovativer Weise erledigen. Seit langem profitieren die Kommunen in Baden-Württemberg – zur Zeit sind es rund 250 – von „service-bw“, indem sie die Portalinhalte in ihr Internetangebot integrieren und damit ihrer Bürgerschaft ohne eigenen Redaktionsaufwand laufend aktualisierte Grundinformationen bereit stellen. Im Blick auf das von der EU-DLR vorgegebene Ziel müssen aber alle Kommunen ihre Anstrengungen verstärken, indem sie ihre Verwaltungsdaten im Behördenwegweiser von „service-bw“ ergänzen, ihr Angebot elektronischer Formulare vervollständigen, die ihre Verwaltungsverfahren betreffenden Onlinedienste entwickeln und beides über „service-bw“ erschließen. Machen Sie sich ein eigenes Bild vom One-Stop-Government-Portal „service-bw“: Beim do it.kongress 2008 – public sector – am Montag, 13. Oktober 2008, ICS Neue Messe Stuttgart, werden die Entwicklungspartner das erweiterte Portal erstmals umfassend vorstellen.

Az. 009.14; 085.10
Von Stephan Jaud - Leiter des Bereiches Verwaltungsstrukturreform und „service-bw“ in der Stabsstelle für Verwaltungsreform des Innenministeriums Baden-Württemberg.