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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwaigern: Barrierefreies Internet – Kommunen in einer Vorreiterrolle (BWGZ 14/2008)



Jutta Berkemer-Ziegler
08.08.2008, 11:39
Im Jahr 2007 nutzten erstmals über 60 Prozent der Deutschen ab 14 Jahren das Internet. Statistisch überdurchschnittlich vertreten sind hierbei behinderte Menschen. Wer beispielsweise in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, für den ist das Internet noch stärker ein Tor zur Welt als es dies heute für den Bürger schon sowieso geworden ist. Die Stadt Schwaigern, Landkreis Heilbronn, hat ihr Internetangebot den Bedürfnissen Behinderter angepasst und gewann hierfür beim landesweiten Wettbewerb „Internetdorf 2008“ den Sonderpreis in der Kategorie „Beste Barrierefreiheit“.

„Barrierefrei“ im Sinne des Gesetzgebers
Die Begriffsdefinition für „Barrierefreiheit“ findet sich in § 3 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vom 20. April 2005. Hiernach gelten zum Beispiel Gebäude, Verkehrsmittel oder Informationsquellen wie das Internet dann als barrierefrei, wenn sie von Menschen mit Behinderungen „…in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.
Im Internet ist mit dem Bereitstellen einer separaten „Nur-Text-Version“ für Behinderte diese Anforderung schon deshalb nicht erfüllt, weil die oben bezeichneten Bestimmungen nicht nur zum Wohle von Sehbehinderten geschaffen wurden, sondern allen die gleichen Nutzungsrechte einräumen. So profitieren von einer barrierefreien und damit nutzerfreundlichen Gestaltung von Internetseiten auch unerfahrene Internetuser wie Kinder oder Senioren ebenso wie Internetnutzer mit Sehbehinderungen oder motorischen Einschränkungen, die auf Hilfsmittel wie Screenreader oder auf Kopf- oder Fußtastaturen angewiesen sind. Internetangebote dementsprechend zu gestalten, dazu sind öffentliche Stellen im Land gemäß §10 LBGG verpflichtet – allerdings „…im Rahmen der technischen, finanziellen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten…“.
Letztere Einschränkung erscheint sinnvoll. Was die exakten Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Internetangeboten angeht, verweist das L-BGG auf die BITV, die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung, einer Ergänzung des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes vom 27. April 2002.

Standards für eine uneingeschränkte Nutzung
Im Jahr 2005 stand bei der Stadt Schwaigern ein neues Design der Internetseiten an. Der 5 Jahre alte Auftritt der Verwaltung sollte optisch aufgefrischt und technisch weiterentwickelt werden. In Zusammenarbeit mit der Internetagentur web://Contact wurde dabei auch das Thema Barrierefreiheit angegangen. Ziel war es, innerhalb des zur Verfügung stehenden finanziellen Rahmens ein Maximum an Barrieren abzubauen. Hilfen für Sehbehinderte Für Sehbehinderte wurden auf schwaigern.de die Schriften so angelegt, dass diese sich variabel vergrößern lassen. Dies funktioniert sowohl via Javascript als auch mittels der normalen Browsereinstellungen, was insofern von Bedeutung ist, als eine Seite nur dann als barrierefrei gelten kann, wenn sie auch ohne Javascript bedienbar bleibt.
Hinweisgebende Icons wachsen bei der Schriftvergrößerung übrigens mit. Menschen mit Sehschwächen hilft es darüber hinaus, wenn auf ausreichende Farbkontraste auf den Internetseiten geachtet und auf animierte, zum Beispiel blinkende Texte verzichtet wird. Blinden versucht man die Navigation zu erleichtern, indem Links mit Linktiteln versehen und Sprachwechsel angekündigt werden. Bilder werden mit Alternativ-Texten hinterlegt, so dass enthaltene Bildinformationen „erlesen“ werden können. Darüber hinaus wurden – für den „Normalverbraucher“ unsichtbar – Sprungmarken angelegt, die nur von Screenreadern erfasst werden und Blinden ein komfortableres Navigieren erlauben.

Navigation mit motorischen Einschränkungen
Manuell-motorisch eingeschränkte Nutzer können Schwaigerns Internetangebot problemlos mit der Tastatur steuern. Zum einen mittels der Tabulator-Taste von Link zu Link „hüpfend“, zum anderen durch die vorhandenen Accesskeys. Dabei handelt es sich um Nummern, die am oberen und unteren Seitenende angebracht sind und zum Beispiel den Wechsel zur Startseite oder einer Druckansicht gestatten. Sichtbare Sprungmarken ermöglichen dabei nicht nur Tastaturbedienern, sondern auch Sehbehinderten das Überspringen für sie unwichtiger Passagen zu markanten Punkten, wie Navigationsebenen oder dem Text- oder Seitenanfang. Links öffnen nicht automatisch in neuen Fenstern. Der Anwender hat in der Regel die Wahl, ob er einen Link in einem neuen oder im bestehenden Fenster öffnen will. Für Blinde ist dies von besonderer Bedeutung, da sie ansonsten Gefahr laufen, die Orientierung auf den Internetseiten zu verlieren.

Grundsätzlich wurden beim Programmieren der Seite schwaigern.de die Vorgaben der oben genannten Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) beachtet. Auch die allgemeinen technischen Standards des World Wide Web Consortiums, kurz W3C, für eine service-orientierte Architektur von Internetseiten fanden Berücksichtigung.

Kein nennenswerter Mehraufwand bei der täglichen Pflege
Unbestritten mussten Kommunen in den vergangenen Jahren mehr Arbeitszeit in die Konzeption, den Ausbau und die tägliche Pflege ihrer Internetangebote investieren. Die Bürgerinnen und Bürger fragen neue Funktionen nach, die Zahl der Menschen mit Internetzugang steigt. Die Besucherzahlen auf den Seiten von Gemeinden und Städten nehmen dementsprechend kontinuierlich zu.
Die Umstellung auf Internetseiten ohne Barrieren hat bei der Stadtverwaltung Schwaigern, was die tägliche Pflege des Internetangebots angeht, übrigens kaum Mehrarbeit ausgelöst. Die meisten Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit wurden im Rahmen der Neuprogrammierung seitens der Internetagentur abgedeckt. Das einfache Einpflegen barrierefreier Inhalte wird durch ein bedienerfreundlich angelegtes Content-Management-System ermöglicht, welches bereits auf „Barrierefreiheit“ ausgerichtet ist. Viele Kommunen haben zurückliegend ihre Internetseiten barrierefrei gestaltet. Surft man durchs Netz, stellt man schnell fest, dass sie auf diesem Gebiet zu den Vorreitern gehören.

Az. 048.01
Von Ralf Striffler - stellvertretender Hauptamtsleiter der Stadt Schwaigern und zuständig für Stadtmarketing und Kultur.