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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsgeschäftliche Vollmacht



Neumann
13.03.2008, 13:39
Hallo!

Nach einer gpa-Prüfung sind wir aufgefordert, die Übertragung von Bewirtschaftungsbefugnissen auf Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung (staatliche Schulleiter, Förster) durch rechtsgeschäftliche Vollmachten zu regeln. Hat damit schon jemand Erfahrungen, gibt es Vordrucke? Empfehlungen des Gemeindetags konnte ich bisher noch nicht finden.

Viele Grüße
Stefan Neumann

kämfuwa
25.06.2008, 11:36
Hallo Herr Neumann,

die gpa hat dies auch bei uns festgestellt. Ich habe auch nichts gefunden und mir deshalb selbst Gedanken gemacht. Wie wäre es damit (Beispiel Schulleiter/in):

...hiermit erteile ich Ihnen, Frau/Herr Muster, Musterstraße 5, 78999 Musterlingen die rechtsgeschäftliche Vollmacht im Namen der Stadt Musterlingen für die XY- Schule Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von xxxxxx Euro abzuschließen. Die rechtsgeschäftliche Vollmacht gilt nur im Rahmen des Ihnen im jeweiligen Haushaltsjahr zugewiesenen Budgets. Diese Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden und endet automatisch mit Ende der Tätigkeit als Schulleiter/in der XY-Schule.

Bürgermeister

Wie wäre das?

Gruß
Frank Wekker

Neumann
26.06.2008, 16:47
Vielen herzlichen Dank!

Neumann
26.06.2008, 19:08
Noch eine Idee: Wie wäre es wenn man Außen- und Innenwirkung der Vollmacht trennt? Beispielsweise:


Rechtsgeschäftliche Vollmacht (=Außenwirkung)

„Hiermit erteile ich Ihnen, Frau/Herr Muster, Musterstraße 6 in 74670 Mustergültig, die rechtsgeschäftliche Vollmacht im Namen der Stadt Mustergültig für die Schule XY Rechtsgeschäfte im Einzelfall bis einschließlich 1.000 € abzuschließen.



Vorname Nachname
Bürgermeister“

.................................................. .......


Dienstanweisung (=Innenwirkung)

„Von der Ihnen ausgehändigten Vollmachtsurkunde dürfen Sie Dritten gegenüber nur Gebrauch machen:

1. Solange Sie als Schulrektor/in im Amt tätig sind.
2. Für Rechtsgeschäfte im Einzelfall bis einschließlich 1.000 €.
3. Soweit das Ihnen zustehende Haushaltsbudget durch dieses Rechtsgeschäft nicht überschritten wird.

Die Vollmachturkunde ist unverzüglich nach Beendigung Ihrer Tätigkeit als Schulrektor/in bei der Stadtverwaltung zurückzugeben.



Vorname Nachname
Bürgermeister“